die letzte Veröffentlichung eines Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste war im Februar 2025. Das aktualisierte Regelheft der Expertenliste tritt am 16.06.2026 in Kraft.

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Persönliche Identifikation (Identitätsprüfung) (siehe Ziffern 4.2, 6.1, 8.1) Die Identitätsprüfung dient der eindeutigen Feststellung der Identität von Personen, die als Expertin bzw. Experte in der Expertenliste eingetragen sind bzw. eingetragen werden. Ziel ist die Sicherstellung der Datenrichtigkeit sowie die Einhaltung gesetzlicher und interner Compliance-Vorgaben.

Anerkennung von Fortbildungen für die Eintragung bzw. Verlängerung nur über Code des Fortbildungskalenders (siehe Ziffern 4.3.2,5.1.1)  Eine Fortbildung wird zukünftig von der dena nur anerkannt, wenn diese im Fortbildungskalender unter www.fortbildungskalender.de durch den Fortbildungsanbietenden eingetragen ist. Fortbildungen, die vor Ablauf der Frist am 15.11.2027 begonnen wurden und nicht in den Fortbildungskalender eingetragen sind, können maximal bis zum 15.11.2030 anerkannt werden.

Nebenadressen – Änderung der Regelung (siehe Ziffern 9.1, 13.2) Mit Einführung des neuen Regelheftes endet die bisher gültige Regelung zur Nutzung von maximal vier Nebenadressen pro Benutzerkonto. Die Nebenadressen 3 und 4 werden bis zum Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums bzw. spätestens bis zum 31.03.2027 in der Suche dargestellt. Anschließend werden die im Benutzerkonto eingetragenen Nebenadressen drei und vier durch die dena gekündigt. Nebenadressen 1 und 2 bleiben unberührt.

Umbenennung der Ziffer 8 von „Vertiefte Überprüfung“ in „Qualitätssicherung der Expertenliste“ und inhaltliche Überarbeitung (siehe Ziffer 8) Ziffer 8 des Regelheftes, ehemals „Vertiefte Überprüfung“, wurde umbenannt und vollständig überarbeitet, um die verstärkte Qualitätssicherung der Expertenliste detaillierter und umfassender zu definieren. Die Regelungen zur Durchführung einer Vertieften Überprüfung wurden erweitert und klarer definiert. Die neue Regelung zur Identitätsprüfung wurde als Teil der Qualitätssicherung der Expertenliste hinzugefügt.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude und Nichtwohngebäude – Verlängerung (siehe Ziffern 27.2, 28.2) Die Regelungen zur Verlängerung der Kategorien „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ und „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ wurden neu strukturiert und klar definiert. Die Ziffern beinhalten die Anforderungen an Fortbildungen und Praxisnachweise im Detail.

Hier das vollständige Regelheft