„Der Zeitplan für die Novelle des „Heizungsgesetzes“ wird konkreter. Am 25. März soll der Referentenentwurf das Kabinett passieren und am 1. Juli den Bundestag – laut Medienberichten jedoch ohne konkrete Details zur „Bio-Treppe“ und Grüngasquote“, wie der Tagesspiegel am Montag schrieb.

Wir haben die wichtigsten Daten einmal zusammengestellt:

  • März 2026: Ressortabstimmung, ggf. erste Verbändekonsultation
  • 01.04.2026: Kabinett, Beschluss Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Verkürzung des Verfahrens)
  • 16./17.04.2026: Deutscher Bundestag, 1. Lesung und Überweisung
  • 22.04.2026: Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Anberatung
  • 04. oder 06.05.2026: öffentliche Anhörung
  • 08.05.2026 oder vorher per Umlaufverfahren: Bundesrat, 1. Durchgang
  • 19./20.05.2026: Beschlussempfehlung
  • 21./22.05.2026 oder 11./12.06.2026: Bundestag 2./3. Lesung und Gesetzesbeschluss
  • 12.06.2026: Bundesrat 2. Durchgang
  • 01.07.2026: Inkrafttreten des GMG

Alle Angaben ohne Gewähr.