Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sowie den Finanzplan beschlossen. Für Energieberatende besonders relevant: Zur Haushaltskonsolidierung sollen die Ausgaben mehrerer Ministerien sinken, darunter auch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Gleichzeitig sollen vertraglich noch nicht gebundene Programme des Klima- und Transformationsfonds (KTF) pauschal um rund 15 Prozent gekürzt werden.
Zusätzlich plant die Bundesregierung, 2,7 Milliarden Euro aus den Einnahmen des europäischen Emissionshandels (ETS) im Jahr 2027 aus dem KTF in den Bundeshaushalt umzuschichten. Für die Folgejahre ist ein weiterer Anstieg vorgesehen. Dadurch stehen dem KTF künftig voraussichtlich weniger Mittel für Investitionen in Klimaschutz und Transformation zur Verfügung.
Da aus dem KTF unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie weitere Programme im Bereich Energieeffizienz und Energieberatung finanziert werden, wird derzeit über mögliche Auswirkungen auf die Förderlandschaft diskutiert. Konkrete Entscheidungen über einzelne Förderprogramme wurden mit dem Haushaltsbeschluss jedoch noch nicht getroffen. Der Wirtschafts- und Finanzplan des KTF soll nach derzeitiger Planung am 15. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Erst dann wird sich zeigen, welche Programme tatsächlich angepasst werden.
Wichtig: Der nun beschlossene Haushalt stellt zunächst den Regierungsentwurf dar. In den kommenden Monaten folgen die Beratungen im Deutschen Bundestag, insbesondere im Haushaltsausschuss, anschließend die zweite und dritte Lesung mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes sowie die Beteiligung des Bundesrates. Im parlamentarischen Verfahren sind daher weiterhin Änderungen möglich.
Dem GIH liegen allerdings erste interne Überlegungen zur Weiterentwicklung der BEG vor. Diese sind bislang weder offiziell beschlossen noch veröffentlicht und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Über konkrete Inhalte und mögliche Auswirkungen werden wir hier informieren, sobald belastbare Entscheidungen vorliegen.
Der GIH steht hierzu im engen Austausch mit Bundestagsabgeordneten, den zuständigen Bundesministerien sowie den Förderdurchführern. Sobald offizielle Informationen zu möglichen Änderungen der Förderprogramme vorliegen, informieren wir unsere Mitglieder umgehend.
Exklusiv-Bereich für GIH-Mitglieder:
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdatendes GIH-Mitgliederportals (VereinOnline) ein,
um die Inhalte freizuschalten.
Benutzername:
Passwort:
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
