Das BMWE hat einen Entwurf zur Grüngasquote veröffentlicht.
Diese hat folgende Eckpunkte
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2028 1%
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2030 5%
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2035 20%
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2040 50%
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2045 100%
Sie wird auf die Grüngasquote für Neuanlagen angerechnet.
Ausgenommen von der Quote sind die Verbrauchsmengern von Industrie und Gewerbe, des Verkehrssektors sowie der Strom- und Fernwärmeerzeugung.
Eine Übererfüllung der Quote kann auch im Folgejahr angerechnet werden (banking). Eine Untererfüllung kann im folgenden Jahr nachgeholt werden (borrowing). Darüber hinaus kann die Quotenerfüllung gehandelt werden. Bei Nichterfüllung der Quote wird eine Ersatzzahlung fällig.
Die Quote soll evaluiert werden, Verschiebungen des Anstiegs bleiben möglich.
GIH-Einschätzung: Diese Quote könnte signifikanten Einfluss auf den fossilen Preise im Bestand haben, da sie nur geringfügig unter den Quoten für neueingebaute Anlagen liegt, aber ca. das 40-fache Energievolumen betrifft, wenn man davon ausgeht, dass die Hälfte der neueingebauten Wärmeerzeuger noch fossile sind.
Da bisher nicht zu erwarten ist, dass die Quoten gedeckt werden können, erscheint eine Verschiebung nicht unwahrscheinlich, was wiederum einer DUH-Klage bessere Chancen einräumt. Diese Quote könnte erst mal ausreichen, um die Verfassungskonformität des GModG sicherzustellen und weitere Entscheidungen auf die nächste Legislatur zu vertagen. Der Ausschluss bei der Strom- und Wärmeerzeugung ist unkritisch, da diese Bereiche eigene Ziele und Vorgaben durch das EEG und das WPG haben. Trotzdem bietet der Entwurf eine gute Argumentationsgrundlage für Berater zum Umstieg auf erneuerbare Lösungen.
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