„Der Zeitplan für die Novelle des „Heizungsgesetzes“ wird konkreter. Am 25. März soll der Referentenentwurf das Kabinett passieren und am 1. Juli den Bundestag – laut Medienberichten jedoch ohne konkrete Details zur „Bio-Treppe“ und Grüngasquote“, wie der Tagesspiegel am Montag schrieb.
Wir haben die wichtigsten Daten einmal zusammengestellt:
- März 2026: Ressortabstimmung, ggf. erste Verbändekonsultation
- 01.04.2026: Kabinett, Beschluss Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Verkürzung des Verfahrens)
- 16./17.04.2026: Deutscher Bundestag, 1. Lesung und Überweisung
- 22.04.2026: Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Anberatung
- 04. oder 06.05.2026: öffentliche Anhörung
- 08.05.2026 oder vorher per Umlaufverfahren: Bundesrat, 1. Durchgang
- 19./20.05.2026: Beschlussempfehlung
- 21./22.05.2026 oder 11./12.06.2026: Bundestag 2./3. Lesung und Gesetzesbeschluss
- 12.06.2026: Bundesrat 2. Durchgang
- 01.07.2026: Inkrafttreten des GMG
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