Die geförderte Wohnimmobilie ist innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zu sanieren.
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