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Neue Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Neue Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

25. November 2020

Übersicht über die Bundesförderprogramme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestätigte am 25. November, dass die Zusammenlegung der Richtlinien bereits im Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Beratungsempfänger sind unter anderem KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und kommunale Unternehmen. Die Anforderungen an die Energieberaterinnen und Energieberater sind abhänging vom jeweiligen Beratungsmodul. Die Zulassung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde (BAFA).

Welche Einsparungen werden erwartet?

  • pro Unternehmen durchschnittlich in Höhe von 140 MWh
  • pro Kommune/gemeinnützige Organisation durchschnittlich in Höhe von 90 MWh
  • durch aus der Orientierungsberatung resultierendes Contracting in Höhe von 600 MWh pro Vorhaben und Jahr

Was wird gefördert?

EBN-Förderrichtlinie

  1. In allen Varianten: Beratungshonorar wird zu 80 % bezuschusst (wie bisher bei EBM und EBK)
    Förderung für eine Neubauberatung energieeffizienter Nichtwohngebäude, insbesondere zur Vorbildwirkung öffentliche Hand (wie bisher)
  2. Energieaudit nach DIN EN 16247 (Neben den Adressaten wie bisher bei EMB, nun auch für Kommunen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh/Jahr offen)
    –  Fördersätze wie in der der bisherigen EBM Richtlinie: maximal 1.200 €/ 6.000 €
  3. Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (Neben den Adressaten wie bisher bei EBK, nun auch für KMU, Nicht-KMU unter 500.000 kWh/Jahr)
    – Keine Zonierung mehr bei EB NWG nach DIN V 18599
    – 3 Stufen (kleine (<200 m²), mittlere (>200 m² bis 500 m²) und große (>500 m²) NWG
    – Förderhöhe je nach Stufe unterschiedlich: bis 200 m²: 1.700 €, 201 m² bis 500 m²: 5000 €, über 501 m²: 8.000 €. (Die Stufen entsprechen den bisher ausgezahlten Fördersätzen in der EBK)
  4. Contracting-Orientierungsberatung für Einsparcontracting (Gebäude, Gebäudepool)
    – Mindestens 100.000 € Energiekosten im Jahr des Gebäudepools
    – Förderung bei Energiekosten bis zu 300.000 € maximal 7.000 €
    – Förderung bei Energiekosten über 300.000 € maximal 10.000 €

Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System vom 11. Dezember 2020

Vortragsfolien BMWi – Förderrichtlinie – Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Online-Seminar vom 21.12.2020 – Förderrichtlinie: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Start 1.1.2021) zum Nachhören.

FAQs

1. Wann werden die Förderrichtlinien veröffentlicht?

Die Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) wurde am 11.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die RiLi tritt zum 01.01.2021 in Kraft und zum 01.01.2021 soll auch die Webseite des BAFA dementsprechend umgestellt sein.

2. Welche Veränderungen gab es bei den maximalen Fördersätzen: ?

Der maximale Fördersatz wurde von 15.000€ auf 8.000€ reduziert (für Beratungen nach DIN 18599). Die ab 2021 für eine Energieberatung geltenden Förderhöhen entsprechen den Durchschnittswerten der Förderung aus den Jahren 2016 bis 2020 für die jeweiligen Nichtwohngebäudeklassen. Zudem wurde die der Zuschussberechnung  bisher zugrunde liegende Zonensystematik, deren Anwendung die Energieberater vor der Beratung, bei der Kalkulation des Honorars, vor Probleme stellte, durch eine klare und transparente Fördersystematik ersetzt. Die Beratungsförderung für Contracting wurde massiv erhöht und als selbständiger Fördertatbestand ausgestaltet.

3. Wie hoch ist die Maximalförderung?

Die Richtlinie und die entsprechenden Merkblätter sagen folgendes:

Bis 200m²: 1.700€

201m² bis 500m²: 5.000€

Über 500m²: 8.000€

4. Welche Voraussetzungen braucht man als Berater/in, um die Contracting-Beratung anbieten zu dürfen und wann und wo werden die Details dazu veröffentlicht (BAFA oder Regelheft dena)?

Die Regelungen für die Zulassung der Energieberater werden ab Januar 2021 auf der Webseite des BAFA zur Verfügung gestellt. Diese werden für jedes Modul anders sein.

Für eine Zulassung als Energieberater nach DIN 16247 gelten die bisherigen Zulassungsbedingungen für die alte „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM).

Für die Beratung  nach DIN 18599 gelten die alten Zulassungsbedingungen für die „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (EBK).

Alle Zulassungsbedingungen etc. werden ab Januar 2021 in diversen Merkblättern auf der BAFA Webseite veröffentlicht.

Das Regelheft zur EEE-Liste wird gerade entsprechend überarbeitet.

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Kategorie: Allgemein/ Blog/ Programme/Gesetze Tags: Anlagen und System/ Contracting/ Energieberatung für Nichtwohngebäude/ Förderung/ Nichtwohngebäude

Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Nichtwohngebäudebereich

Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Nichtwohngebäudebereich

21. August 2020

Zum 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Mit dem Gesetz werden drei energiesparrechtliche Regelwerke für Gebäude erstmals zusammengeführt. Die Zusammenfassung auf www.febs.de bietet Ihnen einen schnellen Überblick über die künftigen Neuregelungen im GEG.

Damit wird ab dem 1. November bei der Ausstellberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden (§ 88 des GEG). Vertreter/-innen der bisher in der EnEV benannten Handwerks- und Technikerberufe und Innenarchitekt/-innen sind künftig berechtigt, auch Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen in Absatz 2 (z.B. eine entsprechende Weiterbildung) erfüllen.

Diese Gleichstellung fordert der GIH schon seit Jahren. Er weist aber gleichzeitig auf die laut GEG und EEE-Liste erforderliche Weiterbildungen im Nichtwohngebäudebereich hin. Ziel ist, ein breites Wissen zu erlangen, um Kunden in diesem Sektor umfangreich beraten zu können. Zudem bleibt der GIH seiner langjährigen Maxime der „vorhabensbezogenen Unabhängigkeit“ treu. Diese sagt aus, dass  ein/e Energieberater/in am selben Objekt nicht beraten und umsetzen soll. Der GIH fordert, dass dies auch in der sich in den letzen Ausarbeitsungszügen befindende Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) umgesetzt wird.

Im Regelheft der Expertenliste werden die Anforderungen an die Grundqualifikation für die Kategorien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ und „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ angepasst.

Als Vertreter/-innen der o.g. Berufsgruppen können Sie ab dem 19. Oktober einen „Nichtwohngebäude“-Antrag in Ihrem Expertenprofil erzeugen. Bitte senden Sie uns diesen Antrag zu, wenn Sie Ihren Experteneintrag ab frühestens 1. November auch auf Nichtwohngebäude erweitern möchten.

Beim BAFA können Sie bereits ab jetzt einen Antrag auf Zulassung zum Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen stellen, wenn Sie der o.g. Berufsgruppe angehören. Der Antrag würde dann bis zur Umsetzung zum 1. November zurückgestellt und dann entsprechend entschieden.

Für den Energieberater Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz gilt weiterhin das zur Zeit gültige Regelheft welches auf der Seite der WTA-GmbH unter Anerkennungsschema zu finden ist. Sobald das neue Allgemeine und Besondere Regelheft für den Energieberater Baudenkmal erschienen ist, wird eine entsprechende Anpassung erfolgen.

Quelle: Infoletter August 2020 des Energieeffizienz-Experten-Teams der dena

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Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Ausstellungsberechtigung/ Energieausweis/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Nichtwohngebäude/ NWG

Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude: Gutachter empfehlen Nachjustierung

Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude: Gutachter empfehlen Nachjustierung

9. Juni 2020

Ziel der Studie war die Aufstellung und Bewertung der vorhandenen Produkte und Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude. Durch eine Marktanalyse sollten bereits bestehende Hilfsmittel aufgezeigt werden, die Kommunen und gemeinnützigen Organisationen den Zugang zu einer energetischen Sanierung erleichtern und ob deren Anwendung im Rahmen der geförderten Energieberatung zu einer Verbesserung der Ergebnisdarstellung führen können. Mehrere Umsetzungsempfehlungen für Fördermittelgeber zur Anpassung der Vorgehensweise bei der Energieberatung und Gestaltung der Ergebnisberichte wurden erarbeitet. Sie sollen in die Fortschreibung der Förderrichtlinie einfließen.

Durchgeführt wurde die Studie u.a. vom Öko-Zentrum NRW  – dort findet sich auch eine Zusammenfassung der Studie: Unterstützung von Kommunen bei der Energieberatung im Nichtwohngebäudebereich

 

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: kommunale Nichtwohngebäude/ Nichtwohngebäude/ NWG

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Mai
9
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Hallo der Verein möchte euch herzlich zu Folgender Veranstalltung einladen, "Stammtisch Regio Treff ...  Mehr »
Mai
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Mai
9
Öko-Zentrum NRW: Fachtagung zu Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen
Ort: Hamm und online
Das Öko-Zentrum NRW veranstaltet am 9. Mai 2025 die 13. Kommunentagung – eine Fachtagung zu Energieeffizienz ...  Mehr »
Mai
12
Gamechanger für die Energie- und Wärmewende mit Klimatop
Ort: Online über GoTo Webinar
Das Online-Seminar zeigt auf, wie das Thema „Klimadecke (heizen/kühlen)“ in der Beratung angewandt ...  Mehr »
Mai
14
Praxisblick: Seriell sanieren – Sanierungsstau auflösen
Ort: Online-Seminar
Für etwa 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland ist der Gebäudebestand verantwortlich. Um das ...  Mehr »
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Veranstaltungen Fördermitglieder

Mai
21
Online-Seminar: Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
Den Charme historischer Gebäude bewahren, zeitgemäße Energieeffizienz erzielen und die Nachhaltigkeit und Gesundheit ...  Mehr »
Juli
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Die Dekarbonisierung in der Hallenheizung
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar von Kübler kurz und bündig alles über die heiztechnischen Anforderungen des ...  Mehr »
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