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Kurzanalyse des BDH
Heizungsmodernisierungen sparen viel Treibhausgase7. März 2023

7. März 2023

Kategorie: Allgemein

Studie des BMWK
Klimafolgen verursachen Milliardenschäden6. März 2023

6. März 2023

Kategorie: Allgemein

Qualitätssiegel
Gute Luft mit wenig Energie3. März 2023

3. März 2023

Kategorie: Allgemein

Smart Meter
Dynamische Stromtarife sind ein kräftiges Argument2. März 2023

2. März 2023

„Im Sinne der Energiewende begrüßen wir jede Maßnahme, die den Energieverbrauch in Gebäuden transparent und steuerbar macht. Smart Meter sorgen nicht nur für Netzstabilität, sondern bilden auch eine gute Grundlage für Stromkosteneinsparungen in Unternehmen oder Haushalten“, so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig.

Besonders wichtig ist den Energieberatenden die mit dem Gesetz angestrebte beschleunigte Einführung dynamischer Stromtarife: „In unserer täglichen Beratungsarbeit kann das ein schlagendes Argument sein, um Kunden zum Einbau intelligenter Haustechnik zu motivieren.“ Potenzial sieht Leppig vor allem bei strombetriebenen Heizungen wie Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und der Elektromobilität.

„Günstige Zeitfenster für den Verbrauch oder das Aufladen sorgen dafür, dass sich Investitionen in intelligente Technologien schneller amortisieren. Da bei vielen Anwendungen wie Waschgängen oder Speicherladungen der exakte Zeitpunkt keine Rolle spielt, können intelligente Systeme für deutliche Einsparungen sorgen“, so Leppig. Aber auch bei kritischeren Anwendungen wie Kühltruhen sei es unproblematisch, wenn sie in Spitzenzeiten zwischendurch kurz abgeschaltet werden.

Der Energieberatendenverband GIH hofft auf eine schnelle Verabschiedung und Einführung des Gesetzes, das mit mehr Transparenz, stärkerer Steuerbarkeit, höherer Netzstabilität und größeren Investitionsanreizen wesentliche Vorteile mit sich bringt.

Pressemitteilung Dynamische Stromtarife sind ein kräftiges Argument (2. März 2023)

Kategorie: Allgemein

Gas- und Ölheizungen: GIH rät von Schnellschüssen ab1. März 2023

1. März 2023

Kategorie: Allgemein

Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 65-Prozent-Pflicht bei neuen Heizungen28. Februar 2023

28. Februar 2023

Der GIH begrüßt grundsätzlich die politischen Ziele der Bundesregierung, bis 2045 eine Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das GEG setzt nun die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor im Gebäudeenergiegesetz gemäß Koalitionsvertrag um. Dafür muss die Wärmeerzeugung rasch auf erneuerbare Energien umgeswitcht werden. Nach den Plänen dürfen dann ab 2024 keine neuen rein gas- oder ölbetriebenen Heizungen mehr eingebaut werden. Dies gilt für Neubauten und Sanierungen sowie für Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Der GIH erachtet als sinnvoll, dass es bei besonderen Konstellationen wie bei überraschenden Heizungsausfällen im Winter bzw. bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zeitlich befristete Ausnahmen gelten sollen.

Wichtige GIH-Forderungen wurden nun im Gesetzesenwurf umgesetzt: Wärmepumpen sollen zukünftig verbindlich hinsichtlich ihrer Effizienz gemonitort werden. Die bisher kaum zu kontrollierenden Maßnahmen aus der EnSimiMaV zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung sowie zum hydraulischen Abgleich werden gesetzlich übernommen. Energieberater bleiben hierfür zugelassen. Eine Pumpentauschpflicht ist ebenfalls sinnvoll. Zudem sollen nun erfolgreiche Absolventen der anspruchsvollen Energieberater-Quereinsteiger-Prüfung neben der BEG auch zur Ausstellung von Energieausweisen zugelassen sein.

Es ist zu erwarten, dass dieser GEG-Entwurf noch abgeschwächt werden soll. So teilte der wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Daniel Föst dem Tagesspiegel mit, dass man sich in der Koalition darauf verständigt habe, dass die 65-Prozent-Regelung nur gelten solle „soweit möglich“. Er fuhr fort: „Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht besprochen und deshalb irrelevant.“

Die wichtigsten Neuerungen zu der 65-%-Erneuerbaren-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen ab 2024 und weitere Änderungen im Überblick:

Erfüllungsoptionen

Der aktuelle Entwurf nennt für Neubauten und Bestandsgebäude als Erfüllungsoptionen:

  • Wärmenetzanschluss
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung

Für Bestandsgebäude gibt es zusätzlich folgende Erfüllungsoptionen:

  • Biomasseheizung auf Basis nachhaltiger Biomasse
  • Anlagen auf Basis von Biomethan oder grünem Wasserstoff
  • Wärmepumpen-Hybridheizung

Übergangsfristen

In folgenden Fällen haben die Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der Vorgabe:

  • Heizungshavarie
    • Wenn innerhalb von drei Jahren nach Heizungsausfall auf eine 65-Prozent-EE-Heizung umgestellt wird, ist einmalig der Einbau einer fossilen Heizungsanlage möglich.
  • Wärmenetzanschluss
    • Wenn ein Anschluss absehbar, aber derzeit nicht möglich ist, kann in einer Übergangszeit von fünf Jahren nach Heizungsausfall eine fossile Heizung betrieben werden.
  • Etagenheizung/Einzelraumfeuerungsanlage
    • Nach Ausfall der ersten Etagenheizung gibt es eine Entscheidungsfrist von drei Jahren. Wenn eine Zentralisierung der Heizung vorgenommen wird, bekommen die Eigentümer drei weitere Jahre zur Umsetzung.
  • Deezentrale Hallenheizungen
    • Geplant ist eine Übergangsfrist von 10 Jahren.

Weitere Änderungen

  • Betriebsverbot für alte Heizkessel
    • Das derzeitige Betriebsverbot (§ 72 GEG) soll auf alle Kesselarten, die älter als 30 Jahre sind, ausgeweitet werden.
    • Es sind verschiedene Fristen für den Austausch geplant. Frühester Beginn soll 2027 mit Niedertemperatur- und Brennwertkesseln sein, die vor 1990 eingebaut wurden.
  • Effiziente Betrieb
    • Geplant sind unter anderem Betriebsprüfungen von Wärmepumpen.
    • Zudem sollen aus der EnSimiMaV die Vorgaben zu Heizungsprüfung und -optimierung und dem hydraulischen Abgleich übernommen und ausgeweitet werden.
  • Mieterschutz
    • Das mietrechtliche Wirtschaftsgebot soll konkretisiert werden, um Mieter vor Mehrkosten in unsanierten Gebäuden zu schützen.
  • Erweiterung Nichtwohngebäude
    • Verschärfungen der Anforderungen sind geplant.
  • Nachrüstpflichten
    • soll es für ineffiziente Heizungspumpen bis Ende 2026 geben.
  • Quereinsteiger
    • Nach Abschluss der BAFA-Qualifikationsprüfung soll man zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sein.

Hinweis: Derzeit ist es nur ein Entwurf, der noch innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Änderungen sind deshalb möglich.

Im Juni 2022 war schon ein vorheriger Entwurf in einer Verbändeanhörung diskutiert worden. Der GIH hatte damals dazu schon Stellung bezogen.

Stellungnahme zur 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-GEG-Regelung beim Heizungseinbau ab 2024 (08/2022)

Erste Konzeptpapier zur Umsetzung der 65-Prozent-Pflicht vom Juli 2022

Quelle: Ökozentrum NRW

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze

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