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Änderungen im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste

4. Januar 2021

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Kategorien Energieeffizient Bauen und Sanieren Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW) werden entsprechend der BEG umbenannt in Effizienzhaus (KfW) bzw. Effizienzgebäude (KfW) und Einzelmaßnahmen.
  • Die Energieberatung, bestehend aus den Unterkategorien „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA)“ wir umbenannt in
    Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA) bestehend aus den Unterkategorien „Energieaudit DIN 16247“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599“.
  • Datenschutzinformationen unter Ziffer 19 des Regelheftes wurden angepasst
  • Mitgliedschaft im Netzwerk: Seit November 2020 können die Mitgliedschaften im Onlineformular im Benutzerkonto neu hinzugewählt bzw. abgewählt werden. In den meisten Fällen muss kein neuer Antrag an die dena gesendet werden. Die Änderungen der Mitgliedschaft muss rechtzeitig vor dem Ende des Beitragsjahres im System auswählt werden, damit die Änderungen bei der Rechnungstellung berücksichtigt werden können (siehe Ziffer 2 und Ziffer 10.4 im Regelheft).

Regelheft Energieeffizienz-Expertenliste

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ Bundesförderung für effizie/ dena/ Energieeffizienz-Expertenliste/ Ennergieeffizienzexperten/ Regelheft/ wichtige Änderungen

Neues Regelheft

26. Juni 2020

Wichtige Änderungen im neuen Regelheft sind:

  • Als Ersatz für den Praxisnachweis – Wohngebäude (BAFA und KfW) kann eine Schulung im Umfang 32 UE mit Theorie- und Praxisteil nachgewiesen werden.
  • Die Eintragung in Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW) kann in zwei Unterkategorien „KfW-Effizienzgebäude“ und „KfW-Einzelmaßnahmen“ erfolgen. Die Unterkategorie „KfW-Einzelmaßnahmen“ ist in fünf Gruppen unterteilt: Wärmedämmung / Fenster, Türen, Sonnenschutz / Lüftung und Klima / Wärme und Kälte / Beleuchtung.
  • Die Verlängerungsmöglichkeiten für Einzelmaßnahmen in NWG wurden angelehnt an die WG-Verlängerung; somit können die Expert/-innen ihre Einträge  ausschließlich für NWG-Einzelmaßnahmen verlängern. Dafür sind zwei Einzelmaßnahmen derselben Gruppe (z.B. Fenstertausch) in zwei unterschiedlichen Gebäuden nachzuweisen.
  • Für die Verlängerung kann der Praxisnachweis KfW-Nichtwohngebäude auch durch zwei unterschiedliche Einzelmaßnahmen zusammen mit einer Bilanzierung des Nichtwohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus nachgewiesen werden.
  • Der Praxisnachweis KfW-Nichtwohngebäude bzw. Einzelmaßnahme kann auch für die entsprechende Verlängerung für KfW-Wohngebäude bzw. Einzelmaßnahmen verwendet werden.
  • Bei einer Wiedereintragung nach Kündigung sind nicht mehr in jedem Fall die Anforderungen der Ersteintragung nachzuweisen.
  • Der Praxisnachweis für KfW-Einzelmaßnahmen – Wohngebäude wurde weiter konkretisiert, z. B. kann der Nachweis erfolgen durch eine vom BAFA geförderte Einzelmaßnahme in der Gruppe Heizung oder durch steuerlich geförderte Einzelmaßnahmen.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: dena/ Regelheft

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