Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neuen Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gerbäude (BEG), die zum 1. Januar in Kraft treten, veröffentlicht. Der Energieberatendenverband GIH hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich in einem umfassenden und modernisierten Förderangebot seit 2021. Der GIH aktualisiert die Änderungen ständig – so auch die Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die neue Neubauförderung ab dem 1. März 2023.
Die Bundesregierung will neue Anreize für Sanierungen schaffen und setzt zum Jahreswechsel die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um. Die Änderungen an den Richtlinien betreffen alle drei Teilprogramme (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) und sollen noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die International Energy Agency (IEA) hat ihren englischsprachigen Bericht „Renewables 2022“ vorgelegt. Darin prognostiziert die Agentur, dass sich die Produktion erneuerbarer Energien aufgrund der Energiekrise in den nächsten fünf Jahren nahezu verdoppeln und die Kohle als größte Quelle der Stromerzeugung ablösen wird.
Im Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten: Unternehmen können jetzt direkt nach der Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen und müssen nicht mehr auf eine Bewilligung warten.
Zum Jahreswechsel hat das BAFA für den individuellen Sanierungsfahrplan ein verpflichtendes Datenblatt zur Qualitätssicherung angekündigt. Es ist zur Vorprüfung einzureichender Werte durch Energieberatende sowie zur Prüfung durch das BAFA gedacht. Auftraggebenden muss es nicht erläutert werden.
Gemäß § 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) muss bei Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, verpflichtend eine Heizungsprüfung durchgeführt und die Heizungsanlage des Gebäudes optimiert werden. Auch der hydraulische Abgleich ist verpflichtend. GIH-Mitglieder erhalten folgende Schulungsmöglichkeiten und Angebote.
Mit Blick auf alte, ungedämmte Gebäude hat das Bündnis Energieeffizienz bei seinem dritten Treffen Ende November sein Prinzip „Worst first“ bekräftigt und Sanierungsboni in Aussicht gestellt. Außerdem strebt es eine Qualifizierungsoffensive Wärmepumpe an.
Das Bundeskabinett hat die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Damit sollen Verbraucher und die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt werden. Umfangreiche FAQ-Listen erläutern die zugehörigen Verfahren.
Zum Jahreswechsel tritt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten in Kraft. Anhand eines am Ausstoß orientierten Stufenmodells wird die CO2-Abgabe künftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Der Gesetzgeber will damit einen Anreiz für energetische Sanierungen setzen.
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