Wie jeder eingetragene Verein besitzt der GIH-Nord e.V. eine eigene Satzung. In ihr sind die Aufgaben des Verbands geregelt. Des Weiterem sind dort die Anforderungen an die Mitgliedschaft, die Wahlmodalitäten und weitere Vereinsangelegenheiten definiert.
Die Höhe und Zahlungsmodalitäten der Beiträge sind in der Beitragsordnung geregelt.
Die Satzung und die Beitragsordnung müssen von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden.