Am 1. Januar ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen auch finanziell. Zu diesem Zweck sollen die Länder, zeitlich befristet von 2024 bis 2028, vom Bund Umsatzsteueranteile in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro erhalten.
Wärmeplanung