Am 3. Februar wurde eine neue Version des Merkblatts zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit erneuerbaren Energien vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Hierbei gibt es wichtige Änderungen zur vorherigen Version.
Der GIH präsentierte sich mit dem Landesverband Baden-Württemberg. Beim Messerundgang mit GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig konnten Interessierte an den Ständen der GIH-Partner innovative Produkte kennen lernen. Zu den Highlights zählte das GIH-Vortragsprogramm zum Thema „Nachhaltigkeit am Bau, Handwerker und Energieberater – ein starkes Team“.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Verband den GIH-Bundeskongress am 27. April in Berlin abgesagt. Stattdessen findet die Veranstaltung nun als Online-Kongress statt. Der Verband begrüßt am 27. April ab 14:30 Uhr Mitglieder und Interessierte zu einem umfangreichen Online-Vortragsprogramm mit Podiumsdiskussion. Die Teilnahme ist kostenfrei. Unterrichtseinheiten sind beantragt.
Auf rund 30 Seiten fasst der GIH die aktuelle BAFA- und KfW-Förderung übersichtlich zusammen – inkl. Beantwortung vieler Fragen der GIH-Mitglieder.
Der Bundestag beriet am Mittwoch, 29. Januar 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Erstmals können nun bei der BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden. Das Merkblatt für das Marktanreizprogramm (MAP) ist heute erschienen.
In den KfW-Förderprodukten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträgen gewährt. Die folgenden Änderungen gelten ab 24. Januar.
Gefördert werden hier seit 1. Januar 2020 neben einer Austauschprämie für Ölheizungen auch klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen zu geänderten Konditionen.
Die zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Produktänderungen beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.
Ein heute vorgelegtes Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) räumt auf mit der Behauptung, Klimaschutzvorgaben seien der entscheidende Kostentreiber für das Bauen in Deutschland. „Dem Argument, mit dem CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf weitere Klimaschutzauflagen verzichten, fehlt also jegliche Grundlage“, sagt GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig.
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