Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll ab dem 1. Januar möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Der GIH beteiligt sich mit einer Stellungnahme im Länder- und Verbändeanhörungsverfahren.
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dem GIH liegt ein neuer, noch nicht final abgestimmter Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu dieser Umsetzungs-Pflicht vor. Darin wurden einige wichtige GIH-Forderungen aufgenommen. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele und appeliert an die Politik, diesen nicht aufzuweichen.
Die Bundesregierung hat die zum Januar 2023 in Kraft tretenden Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. Mit dieser zweiten Reformstufe, die für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen gilt, will der Gesetzgeber neue Anreize für Sanierungen setzen. Der Energieberatendenverband GIH hält den verfolgten Ansatz, die teils niedrigen Förderkonditionen beizubehalten, für nicht zielführend.
Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich in einem umfassenden und modernisierten Förderangebot seit 2021. Der GIH aktualisiert die Änderungen ständig – so auch die Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die neue Neubauförderung ab dem 1. März 2023.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat gestern einem Antrag der Regierungsfraktionen zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes zugestimmt, nach dem künftig u.a. ein aktives Repowering von PV-Kraftwerken erlaubt ist. Der Bundestag will die EnSiG-Novelle am morgigen Freitag abschließend beraten und verabschieden.
Mit der neuen Förderung soll die Dekarbonisierung der Wärme- und Kältenetze unterstützt und beschleunigt werden. Dazu sollen Wärmenetze mit einem Anteil von min. 75 Prozent erneuerbarer Energie und Abwärme gebaut sowie bestehende Netze transformiert und ausgebaut werden. Nach Angaben des BMWK sollen bis 2026 rund 3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Es beinhaltet Themen, die für Energieberater und deren Kunden interessant sind. So wird beispielsweise die Erhöhung des CO2-Preies für fossile Brennstoffe um ein Jahr verschoben, Bürger und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif werden entlastet, indem sie eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können und die Umsatzsteuer auf Gas wird zeitlich befristet von 19 auf 7 Prozent reduziert.
Durch die Besorgnis um Gasknappheit im Winter sind zwei Verordnungen zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung beschlossen worden, in denen auch Energie-Effizienz-Experten erwähnt werden. Der GIH verfasste dazu auch eine Stellungnahme an das BMWK während der Konsultationsphase.
Die Novellierung des Umweltbonus hat verstärkt die Personengruppen im Fokus, die eine Förderung am dringendsten benötigen. So sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Unternehmen erhalten ab diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr.
Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.
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