Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich in einem umfassenden und modernisierten Förderangebot seit 2021. Der GIH aktualisiert die Änderungen ständig – so auch die Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die neue Neubauförderung ab dem 1. März 2023.
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Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erteilt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant den Start des Förderprogramms für Mitte September.
Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Rückschritt im Klimaschutz. Die zukünftigen Fördermittel sind leider nun deutlich unattraktiver, so dass viele Bauherren ihre erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr angehen werden, kommentiert der GIH.
Ab heute bis Ende September können sich deutschlandweit Städte und Gemeinden beim Bund um Fördermittel für eine klimagerechte Sanierung ihrer Sportstätten, Schwimmbäder sowie Jugend- und Kultureinrichtungen bewerben. Insgesamt stehen 476 Millionen Euro für die Unterstützung der Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus dieser Einrichtungen zur Verfügung.
EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER ab 22. September: Ziel der modular konzipierten Schulung ist, den Teilnehmern notwendige Grundlagenkenntnisse des Bauvertragsrechts für die praktische Anwendung des Vertragsmusters zu vermitteln sowie haftungsrelevante Aspekte der Energieberatung und korrelierende Regelungsvorschläge im Vertragsmuster systematisch aufzuzeigen.
Die schnell aufgebrauchte Fördersumme von einer Milliarde Euro und softwaretechnische Probleme bei Zuschussanträgen zu Neubauten führten zu enttäuschten Erwartungen und falschen Hoffnungen.
Mit der Wiederaufnahme der Neubauförderung ab Mitte April vollendet die Bundesregierung nun die Korrektur ihres abrupten Förderstopps in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (GEG) vom Januar. „Die deutlich verschlechterten Konditionen dürften allerdings dazu führen, dass viele Bauherren nach einem niedrigeren energetischen Standard oder gar nicht bauen“, befürchtet Jürgen Leppig, der Vorsitzende des größten deutschen Energieberaterverbands GIH.
Die derzeit ausgesetzte Förderung für Neubauten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mit halbierten Fördersätzen ab dem 20. April nur noch in der Kreditvariante bei der KfW fortgesetzt. Sobald die bereitgestellte Milliarde Euro aufgebraucht ist, gibt es – scheinbar nahtlos – eine Übergangsförderung, die ähnlich der NH-Klasse ist.
In einem gemeinsamen Gespräch am 2. April haben sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt. In der Energieberatung spielt die Vermeidung des CO2-Preises durch energetische Sanierungen eine wichtige Rolle.
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