In der aktuellen volatilen politischen Situation mit einer Verknappung der Gasmenge, Lieferabhängigkeiten und steigenden Preisen, ist für Eigentümer und Mieter ungewiss, wie hoch die zusätzlichen Kosten in den nächsten Monaten sein werden. Eine Studie zeigt nun einen Zusammenhang zwischen Gebäuden mit einer schlechten Energieeffizienz und hohen Energiekosten für Verbraucher auf.
Übersicht über die Änderungen der BEG-Fördersätze ab 28. Juli 2022
Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.
Verordnung zur steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen undurchdacht
Aktuell wurde dem GIH vom Bundesministerium der Finanzen ein Diskussionsentwurf zur „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ vorgelegt. Auch dieser enthält handwerkliche Fehler, die deutliche negative Auswirkungen nach sich ziehen werden. Der GIH hat – soweit das in der Frist von rund 24 Stunden möglich war – Verbesserungsvorschläge erstellt.
Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken
Ursprünglich war der Energieberaterverband GIH vom Entwurf des Klimaschutzprogramms durchaus angetan. Mittlerweile liegt jedoch ein zusätzlicher Referentenentwurf zur Umsetzung des Programms im Steuerrecht vor, der die Stimmung gewaltig kippen lässt. „Kommt diese Umsetzung, wird unserem Berufsbild ein wirtschaftlicher Grundpfeiler entzogen. Außerdem wird dem Pfusch am Bau Tür und Tor geöffnet“, so das Urteil des GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.
Steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen ohne Qualitätsprüfung durch Energieberater geplant
Im Referentenentwurf ist ab 2020 eine steuerliche Anrechenbarkeit energetischer Einzelmaßnahmen ohne jegliche Qualitätskontrolle geplant. Dem Finanzamt soll durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmers die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nachgewiesen werden. Dies lehnt der Energieberaterverband aus verschiedenen Gründen vehement ab.