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Förderung bei KfW-Programmen steigt um zehn Prozent

Förderung bei KfW-Programmen steigt um zehn Prozent

8. Januar 2020

Im Zuge um die seit 1. Januar geltenden steuerlichen Förderung mit einem Fördersatz von 20 Prozent (außer bei Energieberatungsdienstleistungen wie Planung und Baubegleitung – dort gelten 50 Prozent. Infos dazu hier.) werden nun etwas verzögert auch die KfW-Förderungen angepasst. Der Mindestfördersatz steigt analog auf ebenfalls 20 Prozent. Der GIH freut sich über die seit langem geforderte Erhöhung und erhofft sich dadurch einen Anstieg bei energetischen Sanierungen und Neubau und somit einen Beitrag zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen.

 

Fördersätze für Wohngebäude in der Übersicht

  • Bei Einzelmaßnahmen verdoppelt sich der Investitionszuschuss (Programm 430) von zehn auf 20 Prozent. Auch bei der Kreditvariante (152) gelten nun 20 Prozent (davor 7,5 %).
  • Der maximale Kreditbetrag bzw. die förderfähigen Investitionskosten bleiben für Einzelmaßnahmen bei 50.000 Euro.
  • Bei den Effizienzhäusern erhöhen sich alle bisherigen Zinssätze der Investitionszuschüsse (430) um zehn Prozent. Bei der Kreditvariante (151) steigen die förderfähigen Kosten sogar um 12,5 Prozent. Damit sind die Förderhöhen bei beiden Varianten (Zuschuss und Kredit) gleich hoch. Diese betragen beim KfW-Effizienzhaus 115 ab 24. Januar 25 Prozent, den höchsten Satz gibt es mit 40 % für das Effizienzhaus 55.
  • Der maximale Kreditbetrag (151) und die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen jeweils um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
  • Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (153) erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um zehn Prozent. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

 

Fördersätze für Nichtwohngebäude in der Übersicht

  • Bei Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um zehn Prozent. Dieser beträgt z.B. beim Effizienzhaus 70 in Kürze 275 Euro je Quadratmeter.
  • Bei energetischen Einzelmaßnahmen (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 Prozent auf 20 Prozent und somit auf maximal 200 Euro je Quadratmeter.

Die Änderungen bei der Förderung – wie beispielsweise die Einstellung des Heizungs- und Lüftungspakets und der Förderung für Öl-Brennwert-Heizungen – seit dem 1. Januar wurden bereits im Artikel Änderungen der KfW-Programme am 2. Januar veröffentlicht.

Änderungen für Wohngebäude ab 24. Januar

Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.

Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

Maßnahme Investitionszuschuss in % geförderte Kosten je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 30.000 Euro
Einzelmaßnahmen 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro maximal 10.000 Euro

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro

 

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
Einzelmaßnahmen 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro

Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro

Änderungen für Nichtwohngebäude ab 24. Januar

Energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 10 %.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Quadratmeter
Effizienzhaus 70 27,5 % 275 Euro
Effizienzhaus 100 20 % 200 Euro
Effizienzhaus Denkmal 17,5 % 175 Euro

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 %.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Maximaler Tilgungszuschuss je Quadratmeter
Einzelmaßnahmen 20 % 200 Euro

Weitere Informationen auf der KfW Seite

Änderungen des BAFA Marktanreizprogramms

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Programme/Gesetze Tags: Effizienzhaus/ Einzelmaßnahme/ Energieberater/ Förderung/ KfW

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Mai
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Hallo der Verein möchte euch herzlich zu Folgender Veranstalltung einladen, "Stammtisch Regio Treff ...  Mehr »
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Mai
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Das Öko-Zentrum NRW veranstaltet am 9. Mai 2025 die 13. Kommunentagung – eine Fachtagung zu Energieeffizienz ...  Mehr »
Mai
12
Gamechanger für die Energie- und Wärmewende mit Klimatop
Ort: Online über GoTo Webinar
Das Online-Seminar zeigt auf, wie das Thema „Klimadecke (heizen/kühlen)“ in der Beratung angewandt ...  Mehr »
Mai
14
Praxisblick: Seriell sanieren – Sanierungsstau auflösen
Ort: Online-Seminar
Für etwa 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland ist der Gebäudebestand verantwortlich. Um das ...  Mehr »
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Veranstaltungen Fördermitglieder

Mai
21
Online-Seminar: Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
Den Charme historischer Gebäude bewahren, zeitgemäße Energieeffizienz erzielen und die Nachhaltigkeit und Gesundheit ...  Mehr »
Juli
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Erfahren Sie in diesem Online-Seminar von Kübler kurz und bündig alles über die heiztechnischen Anforderungen des ...  Mehr »
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