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Klimaschutz-Sofortprogramm: Schärfere Vorgaben und höhere Förderung

Klimaschutz-Sofortprogramm: Schärfere Vorgaben und höhere Förderung

8. Juni 2021

Aktualisierung vom 24. Juni: Das Bundeskabinetts hat das Sofortprogramm Klimaschutz am 23. Juni beschlossen. Dort wurden viele der im Klimapakt geplanten und somit im folgenden Text aufgeführten Maßnahmen nicht übernommen!

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Regierung Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen, um die höheren nationalen Minderungsziele für die Jahre 2030 (mind. 65 Prozent) und 2040 (mind. 88 Prozent) sowie das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Dadurch sind in allen Sektoren ambitionierte Vorgaben und Programme nötig, für die die Bundesregierung mit diesem Klimapakt bis zu acht Milliarden Euro bereitstellen möchte. Viele geplante Maßnahmen im Gebäudebereich hat der GIH schon seit längerem gefordert. Der Stellenwert der unabhängigen Energieberatung wird weiter gesteigert, damit Neubauten und Sanierungen sinnvoll, nachhaltig und ganzheitlich umgesetzt werden.

Die geplanten Maßnahmen im Gebäudeenergiegesetz, der Bundesförderung für effiziente Gebäude, in der Energieberatung und beim CO2-Preis im Überblick:

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Das Effizienzhaus/-gebäude 55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Dies entspricht dem derzeitigen Förderstandard.
  • 2025 erfolgt eine weitere Anhebung auf den 40er-Standard.
  • Eine PV- bzw. Solarthermie wird für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen verpflichtend eingeführt.
  • Ein zusätzliches Förderprogramm Wärmepumpe wird eingeführt – dessen Prämienförderung wird an einen Sanierungsfahrplan geknüpft.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen.
  • Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen erhöht sich auf 30 Prozent.
  • EE-, NH- und Plus-Pakete werden gestärkt.
  • Ab 2023 werden keine fossilen Heizungen mehr gefördert.
  • Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen wird ab 2025 auf mindestens 55 Prozent erhöht.
  • Die „Renewable ready“-Förderung läuft spätestens 2023 aus.
  • Die Fördersätze für Biomassekessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt.
  • Deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel in 2022 und 2023 „erforderlich“.

Energieberatung und CO2-Kosten

  • Aus- und Weiterbildungen für Effizienzexperten und Handwerker zum Kapazitätsaufbau werden gefördert.
  • Beratungsinstrumente wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und weitere Beratungsangebote sind zu stärken.
  • Die Kosten des CO2-Preises sollen im vermieteten Wohnraum zu 50 Prozent von den Vermietern getragen werden.

Die Maßnahmen sind noch nicht offiziell beschlossen und verkündet. Sie sollen schon 2021 eingeführt werden und bis 2025 gelten.

Laut Tageschau soll das Programm am 23. Juni in seiner endgültigen Fassung vom Kabinett beschlossen werden. Dass der jetzige Bundestag aber noch vor Ende der Legislaturperiode darüber beraten wird, gelte als unwahrscheinlich.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Biomassekessel/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ CO2/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Klimapakt/ Wärmepumpe

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