Der letzte Woche ausgerufene Antrags- und Zusagestopp der KfW-Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Tiefschlag für die Energieberaterbranche: Eine Blitzumfrage des größten deutschen Energieberaterverbands GIH lässt verheerende Folgen erwarten. Für den Verbandsvorsitzenden Jürgen Leppig liegt das Hauptproblem im entstandenen Vertrauensverlust.
Mit sofortiger Wirkung hat die Bundesregierung Ende Januar einen Antrags- und Zusagestopp der KfW-Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verkündet. Eine Blitzumfrage des Energieberaterverbands GIH lässt verheerende Folgen sowohl für das Sanierungsgeschehen als auch für die Beratungsbranche erwarten.
Jeden Mittwoch hat das Magazin vermietet.de in seinem Podcast einen Vertreter aus der Immobilienwirtschaft zu Gast. In der Folge vom 19. Januar war Gerhard Holzapfel Gesprächspartner zum Thema “Kosten sparen und Förderung erhalten“.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ Maßnahmen im Gebäudesektor angekündigt. Dazu gehören die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes in zwei Stufen sowie eine rasche Änderung der BEG-Förderung.
Vestaxx hat ein kostengünstiges, behagliches und wartungsarmes Fenster-Heizsystem entwickelt, um die wesentlichen Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende zu erfüllen.
„Worst first“: 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz sollen in den kommenden Jahren saniert werden müssen. Zudem werden die Anlässe für Energieausweise erweitert, damit Hauseigentümer öfters beraten werden und mehr energetische Maßnahmen umsetzen.
Die erfolgreiche ‚Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit‘ wurde zum 1. November 2021 grundlegend novelliert.
Der vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) und dem GIH gemeinsam entworfene Leitfaden für Energieberater zum Umgang mit Aufzugsschächten wurde überarbeitet. Die Dokumente stehen zum Download bereit.
Bei der Dämmung eines Mehrfamilienhauses, das bereits an der Grundstücksgrenze steht, müssen angrenzende Nachbarn den Überbau in gewissem Umfang dulden. Der Bundesgerichtshof erlaubt aus Klimaschutzgründen derartige Regeln den Ländern, die dafür gesetzlich zuständig sind.
Der GIH begrüßt die vielen Ansätze zur Entbürokratisierung, Technologieoffenheit und Digitalisierung im aktuell veröffentlichten Koalitionsvertrag. Mit den für Wohnungseigentümergemeinschaften und Gebäudekäufer kostenfreien iSFP-Beratungen können mehr ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen realisiert werden. Der GIH hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst und kommentiert.
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