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Neue Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Neue Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

25. November 2020

Übersicht über die Bundesförderprogramme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestätigte am 25. November, dass die Zusammenlegung der Richtlinien bereits im Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Beratungsempfänger sind unter anderem KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und kommunale Unternehmen. Die Anforderungen an die Energieberaterinnen und Energieberater sind abhänging vom jeweiligen Beratungsmodul. Die Zulassung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde (BAFA).

Welche Einsparungen werden erwartet?

  • pro Unternehmen durchschnittlich in Höhe von 140 MWh
  • pro Kommune/gemeinnützige Organisation durchschnittlich in Höhe von 90 MWh
  • durch aus der Orientierungsberatung resultierendes Contracting in Höhe von 600 MWh pro Vorhaben und Jahr

Was wird gefördert?

EBN-Förderrichtlinie

  1. In allen Varianten: Beratungshonorar wird zu 80 % bezuschusst (wie bisher bei EBM und EBK)
    Förderung für eine Neubauberatung energieeffizienter Nichtwohngebäude, insbesondere zur Vorbildwirkung öffentliche Hand (wie bisher)
  2. Energieaudit nach DIN EN 16247 (Neben den Adressaten wie bisher bei EMB, nun auch für Kommunen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh/Jahr offen)
    –  Fördersätze wie in der der bisherigen EBM Richtlinie: maximal 1.200 €/ 6.000 €
  3. Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (Neben den Adressaten wie bisher bei EBK, nun auch für KMU, Nicht-KMU unter 500.000 kWh/Jahr)
    – Keine Zonierung mehr bei EB NWG nach DIN V 18599
    – 3 Stufen (kleine (<200 m²), mittlere (>200 m² bis 500 m²) und große (>500 m²) NWG
    – Förderhöhe je nach Stufe unterschiedlich: bis 200 m²: 1.700 €, 201 m² bis 500 m²: 5000 €, über 501 m²: 8.000 €. (Die Stufen entsprechen den bisher ausgezahlten Fördersätzen in der EBK)
  4. Contracting-Orientierungsberatung für Einsparcontracting (Gebäude, Gebäudepool)
    – Mindestens 100.000 € Energiekosten im Jahr des Gebäudepools
    – Förderung bei Energiekosten bis zu 300.000 € maximal 7.000 €
    – Förderung bei Energiekosten über 300.000 € maximal 10.000 €

Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System vom 11. Dezember 2020

Vortragsfolien BMWi – Förderrichtlinie – Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Online-Seminar vom 21.12.2020 – Förderrichtlinie: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Start 1.1.2021) zum Nachhören.

FAQs

1. Wann werden die Förderrichtlinien veröffentlicht?

Die Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) wurde am 11.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die RiLi tritt zum 01.01.2021 in Kraft und zum 01.01.2021 soll auch die Webseite des BAFA dementsprechend umgestellt sein.

2. Welche Veränderungen gab es bei den maximalen Fördersätzen: ?

Der maximale Fördersatz wurde von 15.000€ auf 8.000€ reduziert (für Beratungen nach DIN 18599). Die ab 2021 für eine Energieberatung geltenden Förderhöhen entsprechen den Durchschnittswerten der Förderung aus den Jahren 2016 bis 2020 für die jeweiligen Nichtwohngebäudeklassen. Zudem wurde die der Zuschussberechnung  bisher zugrunde liegende Zonensystematik, deren Anwendung die Energieberater vor der Beratung, bei der Kalkulation des Honorars, vor Probleme stellte, durch eine klare und transparente Fördersystematik ersetzt. Die Beratungsförderung für Contracting wurde massiv erhöht und als selbständiger Fördertatbestand ausgestaltet.

3. Wie hoch ist die Maximalförderung?

Die Richtlinie und die entsprechenden Merkblätter sagen folgendes:

Bis 200m²: 1.700€

201m² bis 500m²: 5.000€

Über 500m²: 8.000€

4. Welche Voraussetzungen braucht man als Berater/in, um die Contracting-Beratung anbieten zu dürfen und wann und wo werden die Details dazu veröffentlicht (BAFA oder Regelheft dena)?

Die Regelungen für die Zulassung der Energieberater werden ab Januar 2021 auf der Webseite des BAFA zur Verfügung gestellt. Diese werden für jedes Modul anders sein.

Für eine Zulassung als Energieberater nach DIN 16247 gelten die bisherigen Zulassungsbedingungen für die alte „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM).

Für die Beratung  nach DIN 18599 gelten die alten Zulassungsbedingungen für die „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (EBK).

Alle Zulassungsbedingungen etc. werden ab Januar 2021 in diversen Merkblättern auf der BAFA Webseite veröffentlicht.

Das Regelheft zur EEE-Liste wird gerade entsprechend überarbeitet.

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Kategorie: Allgemein/ Blog/ Programme/Gesetze Tags: Anlagen und System/ Contracting/ Energieberatung für Nichtwohngebäude/ Förderung/ Nichtwohngebäude

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