Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Seine Zustimmung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird.
Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Vollständige Anträge können noch bis 31.01.2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung.
GIH-Mitglieder lesen diesen Beitrag vorab: Trotz effizienter Anlagentechnik wird in Gebäuden immer noch (zu) viel Energie verschwendet. Der Beitrag von Prof. Dr. Michael Krödel, Professor für Gebäudeautomation an der TH Rosenheim, zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.
Mit Spannung blickt Deutschlands größter Energieberaterverband GIH auf die Koalitionsverhandlungen der kommenden Bundesregierung. Die inhaltlichen Details werden seit heute in Fachgruppen erarbeitet. „Alle beteiligten Parteien sind mit hohen Ambitionen in Sachen Klimaschutz angetreten – von daher sind wir bester Hoffnung, dass auch im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz in naher Zukunft einiges vorangeht“, so der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig.
Förderlandschaft, Gesetzgebung und Beratungsmarkt für den Gebäudebereich werden in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Zudem sollen 2022 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet werden. Der GIH hat rund 40 konkrete Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet, um die Klimaziele in Gebäudesektor umzusetzen.
Die KfW informiert aktuell über Anpassungen und Erweiterungen der Förderbedingungen zum 1. November im Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Kredit 295“.
Am 5. Oktober fand die 4. Sitzung des Wissenschaftlichen GIH-Beirats in Berlin statt. Die Teilnehmer*innen diskutierten über die Themen Gebäudeautomation, die europäische Gesetzgebung und die zukünftigen Anforderungen an Gesetzgebung und Förderung sowie zukünftige Entwicklungen im Gebäudebereich.
Die dena-Leitstudie liefert der zukünftigen Bundesregierung eine praxisorientierte Perspektive zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045. Dabei ist die Erhöhung der Energieeffizienz eine wesentliche Maßnahme in allen Verbrauchssektoren, insbesondere in der Industrie und im Gebäudesektor.
Die Merkblätter und die Infoblätter zur Antragstellung mit Stand 10/2021 sowie das überarbeitete „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ werden ab 06.10.2021 im KfW-Partnerportal und auf den entsprechenden Produktseiten der BEG zur Verfügung gestellt.
Mit der neuen Förderung soll der Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen in den Wärmenetzen bis 2030 auf 30 % ausgebaut werden. Bis 2025 wird ein Anteil von 25 % angestrebt. Die neue Förderung soll in Kürze in Kraft treten, ein genauer Termin steht noch nicht fest.