Für energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden, müssen – für die Inanspruchnahme der steuerliichen Förderung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes – rückwirkend die Änderungen der neuen „Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ beachtet werden.
Änderungsverordnung bei steuerlicher Förderung angenommen
Änderungsverordnung bei steuerlicher Förderung angenommen
Am 10. Februar wurde die erste Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) im Bundeskabinett angenommen. Viele der vom GIH geforderten Änderungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
Steuerliche Förderung: Einzelfragen und neuer Verordnungsentwurf
Steuerliche Förderung: Einzelfragen und neuer Verordnungsentwurf
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.