Für energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden, müssen – für die Inanspruchnahme der steuerliichen Förderung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes – rückwirkend die Änderungen der neuen „Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ beachtet werden.
Änderungsverordnung bei steuerlicher Förderung angenommen
Am 10. Februar wurde die erste Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) im Bundeskabinett angenommen. Viele der vom GIH geforderten Änderungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
Steuerliche Förderung: Einzelfragen und neuer Verordnungsentwurf
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.
20. Delegiertenversammlung des GIH-Bundesverbands in Berlin
Nach corona-bedingter Verschiebung konnte am 14. September die Delegiertenversammlung des GIH Bundesverbands nun doch als Präsenzveranstaltung in Berlin stattfinden. Vorstand und Geschäftsführung präsentierten viele positiven Auswirkungen für Energieberater in letzter Zeit bei Förderungen und Gesetzen.
Finanzministerium bestätigt: Steuerliche Förderung soll in ganzer EU gelten
Das Bundesministerium der Finanzen nahm aktuell Stellung zur Frage des GRÜNEN-Abgeordneten Christian Kühn „Warum dürfen Gebäudeteile, die nicht unter die Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen (wie bspw. ein Keller) und Ferienhäuser, z. B. in französischen Überseedepartements in der Südsee, eine Steuerförderung nach § 35 EStG erhalten, und warum plant die Bundesregierung nicht, dies zu ändern?“
Steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen ab 2020 beschlossen
Der Bundestag hat am 19. Dezember und der Bundesrat am folgenden Tag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zugestimmt. Was bedeutet dies für die Energieberatung?
Steuermaßnahmen des Klimapakets gehen in Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig dazu den Vermittlungsausschuss der Bundesregierung angerufen. Kosten hochwertiger energetischer Einzelmaßnahmen sollten darin zu 20 % die Steuerschuld beim Sanierungen von eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern mindern – allerdings ohne verbindliche Qualitätssicherung.
Steuerförderung für energetische Sanierung fehlt im Bundeshaushalt
Heute hat das Bundeskabinett die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Eckwerte für den Bundeshaushalt 2020 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 verabschiedet. Es fehlen wichtige Anreize für den Klimaschutz, kritisiert der GIH.