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Neue Lüftungsanlagen in Kitas und Schulen zu 80 % gefördert

Neue Lüftungsanlagen in Kitas und Schulen zu 80 % gefördert

15. Juni 2021

Wichtige Aktualisierung Anfang Juni:

Der GIH erfuhr auf Nachfrage bei der BAFA, dass das Förderprogramm quasi für alle Schularten (außer Erwachsenenbildung und Berufsschulen) zugelassen ist:

„Wenn in den Schulen, in welche die stationären RLT-Anlagen eingebaut werden sollen, auch Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, kann für diese Schulen ein Antrag gestellt werden. Da es im Schulbetrieb in der aktuellen Situation bezüglich der Räume und der Jahrgangsstufen kurzfristig oder in Zukunft auch Änderungen geben kann, können im Antragsformular alle Räume der Schule, die mit RLT-Anlagen versorgt werden sollen, angeben werden.“

Zudem erfuhr der GIH, dass aktuell nicht absehbar sei, „ob die Gültigkeit der Richtlinie verlängert wird. Die Antragstellung ist daher nur bis zum 31.12.2021 möglich. Bei einer Beantragung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, muss der Antrag bereits bis spätestens bis zum 30.11.2021 eingereicht worden sein, da ansonsten keine Fördermöglichkeit mehr besteht.“

 

Energieberaterverband drängte schon lange auf Erweiterung der Förderung

Nach der Vorstellung erster Ideen vor neun Monaten, stellte der Energieberaterverband GIH dem BAFA-Präsidenten und der für das Förderprogramm zuständigen Abteilungsleiterin konkrete Umsetzungsanpassungen des Förderprogramms Anfang Februar ausführlich vor. Der GIH freut sich, dass diese nun für Kitas umgesetzt wurden. Für eine weitere effektive Bekämpfung der Pandemie in Kitas und Schulen sollte nach Meinung des GIHs das Förderprogramm auf alle Schulen erweitert werden, da insbesondere unter Schülerinnen und Schülern die Impfkampagne erst langsam anrollt.

Win-Win-Effekt durch Einbau von Lüftungsanlagen

Mit dem Einbau neuer Lüftungsanlagen schlägt man gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Neben der deutlichen Minderung einer Corona-Ansteckung sind Kinder und Jugendliche durch niedrigere CO2-Werte der Raumluft in der Luft deutlich konzentrierter und weniger müde. Wichtig auch der energetische Effekt: Insbesondere in der kalten Jahreszeit sparen die Einrichtungsträger durch neue Lüftungsgeräte viel Energie ein. Bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – und nur diese Anlagen werden richtigerweise gefördert – erwärmt die warme ausströmende Abluft die im Winter kalte Frischluft automatisch mit. Mit Wirkungsgraden der Anlagen bis 90 Prozent entfällt dadurch eine hohe Heizungsleistung, die durch das vorgeschriebene Fensterlüften alle 20 Minuten bisher nötig war. Somit amortisieren sich die Anlagen durch die hohe Förderung oft schon in wenigen Jahren.

Fachliche Hintergründe zur Lüftung

Mit Fensterlüftung alleine kann der nötige hohe Austausch zwischen Raum- und Außenluft nicht gelingen. Die Schadstoffkonzentration kann nur mit Lüftungsanlagen, die mit diversen Sensoren ausgestattet sind, ausreichend begrenzt werden. Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Infektionsgefahr erst ab vierfachem Luftwechsel ausreichend reduziert. Dies entspricht einem Luftwechsel von ca. 900 m³ pro Stunde.

Weitere Infos und eine Beispielrechnung zum nötigen Luftwechsel und einer Amortisation im ausführlichen Bericht des Lüftungsexperten Fred Weigl. Der Artikel wurde bereits in der GIH-Mitgliederzeitschrift 01/21 Energie Kompakt veröffentlicht: Infektionsrisiko durch erhöhten Luftwechsel reduzieren

Antragsberechtigung für den Neueinbau stationärer raumlufttechnischen Anlagen

Laut Verordnung sind Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren und deren öffentliche und private Träger antragsberechtigt.

Auf GIH-Nachfrage teilte das BAFA die Ausweitung auf so gut wie alle Schulen, in denen Unter-12-Jährige unterrichtet werden, schriftlich mit:

  • Wenn in den Schulen, in welche die stationären RLT-Anlagen eingebaut werden sollen, auch Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, kann für diese Schulen ein Antrag gestellt werden.
  • Da es im Schulbetrieb in der aktuellen Situation bezüglich der Räume und der Jahrgangsstufen kurzfristig oder in Zukunft auch Änderungen geben kann, können im Antragsformular alle Räume der Schule, die mit RLT-Anlagen versorgt werden sollen, angeben werden.

Das BAFA weist insbesondere darauf hin, dass die Planungsvorgaben in Bezug auf den Mindest-Nennvolumenstrom einzuhalten sind.

Details zum BAFA-Förderprogramm

  • Gefördert werden dabei Anlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden.
  • Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen mobile Geräte bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen und -techniken wie Schacht- oder Klappenlüftungen in Fensterelementen.
  • Der insgesamt in den versorgten Klassenräumen, Gruppenräumen und Lehrerzimmern erreichbare mechanische Nennvolumenstrom muss mindestens 25 m³pro Person und Stunde in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbetrieb betragen.
  • Die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung wird gefördert.
  • Als Begleitmaßnahmen sind förderfähig: Alle der stationären RLT-Anlage zuzurechnenden und für den sicheren Betrieb notwendigen technischen Komponenten einschließlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen sowie des Anschlusses an vorhandene Heizungssysteme, bauliche Maßnahmen wie Decken- oder Wanddurchbrüche.
  • Ebenfalls gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen, sowie Baubegleitung und Bauleitung.
  • Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.
  • Nur Maßnahmen ab einer Gesamtinvestition von 8.000 Euro („Bagatellgrenze“ ) werden in dem Programm, das mit 500 Mio. Euro ausgestattet ist, gefördert.
  • Die Förderung für Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen läuft weiter. Auch hier werden 80 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro bezuschusst.
  • Antragsfrist ist (vorerst?) Ende 2021 – Dies ist aus GIH-Sicht viel zu kurzfristig, da insbesondere in Kommunen Entscheidungsprozesse und Finanzierungen teilweise nicht in wenigen Monaten abgeschlossen werden können.

Weitere Infos im Technischen Merkblatt zur Förderrichtlinie – Version 3.0 vom 11. Juni 2021

Der GIH hat dazu am 17. Juni eine Pressemitteilung veröffentlicht: Lüftungsförderung: Energieberater finden Gehör

Aktuelle GIH-Schulungen zum Thema

Passend zum Thema Lüftungen und Feuchteschutz veranstaltet der GIH kostenfreie Online-Seminare in der kommenden Zeit. Bei allen wurden zwei Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenliste bei der dena beantragt.

Montag, 21. Juni, 17 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit WOLF: Hygienische Luft – eine Herausforderung nicht nur in Zeiten von Corona

Mittwoch, 23. Juni, 17:00 -18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit pro clima: Schutz der Konstruktion vor Feuchteschäden

Donnerstag, 1. Juli, 17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit tecalor: Wärmepumpe und Lüftung perfekt kombiniert – modular | effizient | zukunftssicher

Donnerstag, 15. Juli,  17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit Pluggit: Wohnraumlüftung- Fördernews 2021 inkl. aktueller BEG ab 1. Juli

Montag, 13. September, 17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit dem Lüftungsbüro Berlin/Brandenburg/MV: Zentral oder dezentral Lüften mit WRG – Vorteile/Nachteile, Infiltration, kontrollierte Kellerlüftung

 

Kategorie: Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Corona/ Förderung/ Lüftung/ Lüftungsanlagen/ RTL-Anlage

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