Mit diesem Vortragsprogramm präsentierte sich der GIH am 10. Juni zusammen mit Partnern aus der Praxis auf der größten Tagungsveranstaltung im Energie- und Klimabereich im deutschsprachigen Raum, den Berliner Energietagen. Diese fanden 2020 coronabedingt als „Digitaler Sommer der Energiewende“ online statt.
Beitrag vorab lesen: Während die Umsetzung energieeffizienter Gebäude in Neubau wie Sanierung für Wohngebäude mit einem Anteil von allen geförderten Wohnungen verhältnismäßig verbreitet ist, ist dies für Nichtwohngebäude nicht der Fall.
In einem kurzen Video erklärt die KfW alle wichtigen Infos der Corona-Soforthilfe für Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler – anschaulich und übersichtlich.
Die KfW aktualisiert die Liste der förderfähigen Maßnahmen (151/152, 430) und der Technischen FAQ (151/152, 153, 430). Im dena-Infoletter April 2020 wurden zudem weitere Hinweise der KfW zur Baubegleitung während der Corona-Pandemie und zum Umgang mit dem EBS-Prüftool gegeben. So ist z.B. bis 31. Oktober 2020 die Durchführung einer Baustellenbegehung durch Dritte oder durch den Bauherrn selbst erlaubt.
Eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion auf dem Ende April online abgehaltenen Bundeskongress des größten deutschen Energieberaterverbands GIH mündete in einen überraschend breiten Konsens: Die Diskutanten waren sich einig, dass die qualifizierte und unabhängige Energieberatung forciert werden müsse und der individuelle Sanierungsfahrplan der richtige Weg zu einer erfolgreichen Energiewende im Bereich der Wohngebäude sei.
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Eine für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellte Studie zeigt: Energieberatungen fördern lohnt sich und verstärkt die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. „Von daher ist es durchaus sinnvoll, eine Beratungspflicht im Gebäudeenergiegesetz zu verankern“, sagt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Allerdings müsse der Gesetzgeber auch Sorge tragen, dass genügend Beratungskapazitäten vorhanden seien.
In einem offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bezieht der Energieberaterverband Stellung zum aktuellen Stand des Gesetzes. Die erste Lesung im Bundestag fand am 29. Januar statt. Die Verabschiedung wird in den nächsten Monaten erwartet.
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Eine jüngst veröffentlichte Analyse zur Zielerreichung bzw. Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) im Zeitraum 2014 bis 2018 zeigt – speziell auch für Energieberater – interessante positive Ergebnisse auf.