Wie jeder eingetragene Verein besitzt der GIH Rheinland-Pfalz eine eigene Satzung. In ihr sind die Aufgaben des Verbands geregelt. Des Weiterem sind dort die Anforderungen an die Mitgliedschaft, die Wahlmodalitäten und weitere Vereinsangelegenheiten definiert.
Die Satzung muss von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden.