Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.
Aktuelle Informationen finden sich auf unserer BEG-Newsseite. Zudem sind auf den Seiten zu unserer BEG-Übersicht und Bundesweiten Förderprogramme weiterführende Informationen.
Fördersätze BEG WG – Neubau
- Effizienzhaus 40 NH: 12,5 % 5 %
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %
Fördersätze BEG WG – Sanierung
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Effizienzhaus Denkmal: 25 % 5 %
- Effizienzhaus 100: 27,5 %
- Effizienzhaus 85: 30 % 5 %
- Effizienzhaus 70: 35 % 10 %
- Effizienzhaus 55: 40 % 15 %
- Effizienzhaus 40: 45 % 20 %
- EE-Klasse: plus 5 %
- NH-Klasse: bei Sanierung nicht vorhanden
- Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE-Klasse kumulierbar
- Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer
Fördersätze BEG NWG – Neubau
- Effizienzgebäude 40 NH: 12,5 % 5 %
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %
Fördersätze BEG NWG – Sanierung
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Effizienzgebäude Denkmal: 25 % 5 %
- Effizienzgebäude 100: 27,5 %
- Effizienzgebäude 85: fehlt, für NWG nicht vorgesehen
- Effizienzgebäude 70: 35 % 10 %
- Effizienzgebäude 55: 40 % 15 %
- Effizienzgebäude 40: 45 % 20 %
- EE- oder NH-Klasse: + 5 %
- Förderkombination von EE- und NH-Klasse ist nicht möglich
- Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EG 40 oder EG 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE- und NH-Klasse kumulierbar
- Kreditbetrag: Bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal
3010 Millionen Euro pro Vorhaben - Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer
Fördersätze BEG EM
- Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 28. Juli 2022, allerdings ist es pro Antragsteller möglich, bis einschließlich 14. August einen Antrag mit den bislang geltenden Förderbedingungen zu stellen
- Die Fachplanung und Baubegleitung beträgt in allen Programmteilen unverändert 50 %
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt unverändert 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung
- Der frühere Öl-Austausch-Bonus wird auf einen Heizungsaustausch-Bonus für Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet. Die Voraussetzungen für diesen Bonus sind, dass die Heizungen vor dem Austausch funktionstüchtig sein müssen und Gasheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein. Eine Ausnahme sind Gasetagenheizungen, da spielt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Rolle. Zudem darf das Gebäude nach dem Heizungsaustausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – weder im Gebäude noch gebäudenah
- Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig
Ausblick
Die nächsten Änderungen kommen voraussichtlich Anfang 2023. Dann werden die BEG-Richtlinien in überarbeiteter Fassung veröffentlicht, ein Bonus für serielle Sanierung eingeführt und die Neubauförderung novelliert.