Für energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden, müssen – für die Inanspruchnahme der steuerliichen Förderung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes – rückwirkend die Änderungen der neuen „Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ beachtet werden.
Mit dem Portal „Effizienz mit System“ informiert der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) Endverbraucher zu unterschiedlichsten Heizungstechniken. Auch über Förderungen, wie z.B. den iSFP-Bonus finden Interessierte wertvolle Informationen. Kunden haben die Möglichkeit GIH-Mitglieder in ihrem Postleitzahlgebiet zu finden, um eine ganzheitliche Beratung in Anspruch nehmen zu können. Bei der Entwicklung des neuen Portals hat der GIH unterstützt.
Nachdem die Förderung für Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten im April Corona-gerecht novelliert wurde, macht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun den nächsten Schritt und erweitert sein Programm um den Neueinbau in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren. Der Gesetzgeber folgt damit einem Vorschlag des Energieberaterverbands GIH.
Die GEG-Registrierstelle weist auf Änderungen ab dem 1. Juli 2021 hin: Eine Aktualisierung der Software zur Erstellung von Energieausweisen ist notwendig, Updates müssen von den Softwareanbietern zur Verfügung gestellt werden.
Das Gros der durchgesickerten Eckpunkte zum geplanten Klimapakt der Bundesregierung stimmen den Energieberaterverband GIH zuversichtlich: „Viele Maßnahmen sind sinnvoll und wichtig, anders können wir die ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebereich kaum erreichen“, so Jürgen Leppig. Der Verbandsvorsitzende warnt jedoch vor einem Schnellschuss und rät eindringlich von der sofortigen Abschaffung der Förderung für Effizienzhäuser 85 und 100 ab.
Die Bundesregierung plant im Klimapakt schon 2021 u.a. die Solarpflicht für Neubauten und bei großen Sanierungen, deutliche Verschärfungen des Neubaustandards, 30 Prozent Fördersatz bei Dämmmaßnahmen und finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung von Energieberatern.
Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts greift das Klimaschutzgesetz von 2019 zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031. Wie sieht der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand aus? GIH und IVPU diskutieren über eventuell nötigen Gesetze und Förderungen mit MdB Dr. Julia Verlinden, (Grüne), ifeu-Chef Dr. Martin Pehnt und Vertretern von Ministerien und Verbänden.
Fast die Hälfte der BAFA-geförderten iSFPs wurde durch GIH-Mitglieder ausgestellt. Dies ist ein Ergebnis der im Rahmen des Kopernikus-Forschungsprojektes Ariadne Ende 2020 durchgeführten umfangreichen Mitgliederumfrage des GIH.
In einem gemeinsamen Positionspapier fordert der GIH mit über 30 Umweltorganisationen, Verbraucherinitiativen, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Unternehmen die Bundesregierung auf, notwendige Weichenstellungen für einen klimaneutralen Gebäudebestand entschieden umzusetzen.
In der vom GIH und 49 weiteren Verbänden, Organisationen und Unternehmen unterzeichneten Erklärung sind Handlungsempfehlungen als Auftakt zur Diskussion der Energie- und Klimapolitik in der nächsten Legislaturperiode formuliert.
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