Vom 7. bis 9. Juli fand in Ruswil, nahe Luzern (Schweiz), in Kooperation mit SIGA die diesjährige GIH-Klausurtagung mit dem Schwerpunktthema Professionalisierung hin zu einem Berufsverband statt.
Energieberaterinnen und Energieberater aus Berlin und Brandenburg haben jüngst die Gründung eines neuen GIH-Landesverbandes beschlossen. Damit ist Deutschlands mitgliederstärkster Energieberaterverband flächendeckend im gesamten Bundesgebiet präsent. Der GIH Berlin-Brandenburg vertritt die Interessen der Branche in beiden Bundesländern im unmittelbaren Kontakt zur jeweiligen Landesregierung und anderen regionalen Institutionen.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat zwei Muster für Unternehmererklärungen zum neuen GEG erarbeitet.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) analysiert seit 2016 jährlich gemeinsam mit einem Gutachterteam den deutschen Markt für Energiedienstleistungen. Ende Januar sind die Ergebnisse aus der Erhebung des Jahres 2019 veröffentlicht worden: Marktvolumen und Preise steigen. Großes Potenzial an Beratungen besteht weiter.
Am 10. Februar wurde die erste Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) im Bundeskabinett angenommen. Viele der vom GIH geforderten Änderungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Klimaziele 2030 der Bundesregierung sollen künftig serielle Gesamtsanierungslösungen, und somit die industrielle Vorfertigung von Sanierungsmaßnahmen, förderfähig sein. Der GIH hat zu dieser neuen Förderrichtlinie des BMWi Stellung bezogen.
Um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung einzuhalten, müssten bis 2030 noch rund 40 Prozent CO2-Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Die Bundesförderprogramme leisten dafür laut Wirtschaftsminister Altmaier einen entscheidenden Beitrag. Der GIH stimmt zu, Abwicklung müsse aber noch deutlich verbessert werden.
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.
Wie bereits 2019 im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angekündigt, ist am 1. Januar 2021 nun die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Kraft getreten. Fossile Energieträger werden nun seit Anfang des Jahres mit einem Festpreis für CO2-Ausstoß beaufschlagt.
Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.