Förder-Ticker zur BEG und weiteren Bundesprogrammen
Mit seinem Förder-Ticker hält der GIH seine Mitglieder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und andere für die Energieberatung wichtige Förderprogramme auf dem Laufenden. Da die hier veröffentlichten Informationen zum Teil auf Telefongesprächen, E-Mails oder Annahmen nach bestem Wissen beruhen, kann der Verband keine Gewähr übernehmen.
Bitte informieren Sie sich zur BEG auch auf folgenden Seiten:
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- FAQ des BMWE
- Arbeitshilfen der KfW für Produkte der BEG WG/NWG
- Informationen für Energieberater vom BAFA für BEG EM
- Förderfibel unseres Kooperationspartners Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (Stand 07.01.2025) – Passwort zum Öffnen der Datei: Cg5!/b!r Eine Weitergabe der Förderfibel ist nicht gestattet. Das Passwort kann nicht mit Paste und Copy eingefügt werden, sondern muss getippt werden.
- Informationen zur Fördermittelberatung
- BEG Richtlinien nach Zeitpunkt der Antragstellung und weitere wichtige Dokumente
- Vergleich BEG EM und steuerliche Förderung
- Energieberatung für Pflegeeinrichtungen
- Förderdatenbank des BMWE für Bund, Länder und EU
11.06.2025, 14:00 Uhr
Kein Förderstopp bei allen KfW-Förderprodukten
Es sind wieder Gerüchte im Umlauf und wir können alle beruhigen. Offizielle Stellen bestätigten uns, dass es keinen Förderstopp gibt. Alle Programme laufen ganz normal.
11.06.2025, 9:15 Uhr
ohne vollständig durchgeführte iSFP Förderung, keinen iSFP Bonus
leider kommt es immer noch vor, dass Energieberater vergessen rechtzeitig den Verwendungsnachweis für den iSFP durchzuführen. Daher eine kleine Erinnerung für euch. Ein Versäumnis führt leider dazu, dass es keine Förderung mehr gibt.
Aber viel schlimmer ist, dass der Kunde dann auch keinen iSFP Bonus erhält. Das kann zu großen Nachforderungen des Kunden an den Energieberater führen, der den ausfallenden iSFP Bonus ausgleichen soll. Dabei ist bei euren Versicherungen zu prüfen, ob eine Fristversäumniss zum Ausfall des Versicherungsschutzes führen kann.
Eine neue Beantragung für einen iSFP ist erst nach 2 Jahren wieder möglich.
03.06.2025, 17.00 Uhr
Einschätzung des GIHs zur aktuellen Lage der Bundesregierung in Bezug auf Umsetzungen des Koalitionsvertrages bei Gesetzen und Förderungen – Sofortprogramm der Bundesregierung
Derzeit verschaffen sich die neuen, und zum größten Teil fachfremden Ministerinnen und Minister in den für uns vor allem relevanten Ministerien
- Bundesministerium für Wirtschafts- und Energie (neu: BMWE)
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
einen inhaltlichen Überblick, indem sie sich bei ihren Abteilungen und Referaten über Themen und anstehende Entscheidungen informieren.
Wir rechnen damit, dass in einigen Wochen erste konkretere Weichenstellungen der neuen Regierung auf Grundlage des Koalitionsvertrags genannt werden. Grundsätzliche Änderungen wie große GEG-Novellen werden mit dem Koalitionspartner abzusprechen sein.
Förderungen
Wir erwarten nicht, dass die Förderungen sich aufgrund angespannter Kassenlage erhöhen. Einige Förderungen mit hohen Fördersätzen könnten eventuell sogar gekürzt werden, so dass es empfehlenswert sein könnte, z.B. rechtzeitig vor möglichen Änderungen BEG EM-Heizungsanträge mit Fördersatz von 70 % zu stellen. Nach anfänglichen eher populistischen und teils irreführenden Aussagen der neuen BMWE-Spitze („Zwang zur Wärmepumpe“ rückgängig machen) kommen aus dem Ministerium nun etwas gemäßigtere Töne.
Im jüngst veröffentlichten Sofortprogramm der Regierung ist die „Beschleunigung des Ausbaus von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmeleitungen“ als prioritär angekündigt. Die Stärkung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Geothermie könnte voraussichtlich über höheres Budget im Haushaltsentwurf umgesetzt werden. Wärmepumpen werden wohl über die Absenkung der Stromsteuer um 2 Cent/kWh und die Reduzierung der Netzentgelte um 3 Cent/kWh gestärkt (siehe Sofortprogramm), wobei diese aufgrund der komplexen Netzentgeltberechnung möglicherweise nicht vollständig bei Bürgerinnen und Bürger ankommen werden. Zeitgleich könnte es zu einer Absenkung der BEG-EM-Fördersätze bei Wärmepumpen kommen, um den Haushalt zu entlasten. Um Vorzieheffekte zu vermeiden, haben frühere Regierungen Änderungen in Förderprogrammen sehr kurzfristig (teils wenige Tage) vorher angekündigt.
Eine Umstellung auf pauschale Fördersätze sehen wir nicht in naher Zeit, da dies einen große Umprogrammierung bei der KfW und BAFA zur Folge hätte. Es könnte im Zuge der Hausplanung finanzieller Druck auf die BEG-Effizienzhausförderung entstehen. Die Einzelmaßnahmenförderung für Effizienzmaßnahmen sehen wir grundsätzlich nicht in der Diskussion.
Gesetze
Aus Ministerienkreisen hört man, dass eine Umsetzung des Koalitionsvertrags-Passuses „Heizungsgesetz abschaffen“ wohl nicht kurzfristig erfolgen soll, da komplexe Gesetzesänderungen mehrere Monate an Zeit benötigen. Die Forderung ist auch nicht im Sofortprogramm enthalten. Eine GEG-Novelle wird voraussichtlich allerfrühestens nach der Sommerpause publik werden. Wirtschaftsministerin Reiche hatte den Wunsch nach einer Reform in diesem Jahr geäußert.
Wir empfehlen dem BMWE weiter – wie z.B. derzeit beim Jahreskongress der KlimaUnion, den Berliner Energietagen und direkten Gesprächen mit Regierungsvertreter und MdBs – nur EINE umfangreiche GEG-Novelle 2026, inklusive Vereinfachungen, durchzuführen. Das ist auch weitgehender Wunsch der BMWE-Arbeitsebene. Laut den europäischen Vorgaben muss die EBPD bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Hierzu hat die Regierung ein externes Expertengremium mit der Ausarbeitung beauftragt. Erste Ergebnisse könnten im Herbst veröffentlicht werden. Eine komplette Integration der EBPB im GEG im Jahr 2025 ist sehr ambitioniert.
Aufgrund einer Aussage der neuen Wirtschaftsministerin Reiche ist für einige Experten auch eine Abschaffung des GEG §72 „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ nicht ausgeschlossen. Somit müssten diese sehr alten Heizkessel nicht mehr ausgebaut werden. Allerdings ist deren Zahl im Bestand wohl recht gering.
Zum Neubau: Der „Turbo für den Wohnungsbau“ soll durch eine Baugesetznovelle für erleichtertes Ausweisen von Baugebieten im Sofortprogramm bewirkt werden. Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist darin nicht enthalten und genießt somit nicht höchste Priorität.
09.05.2025, 10:15 Uhr
Aktueller Stand und Zuständigkeiten der neuen Regierung im Gebäudebereich; Umsetzung des Koalitionsvertrags
Der GIH hat in den letzten Tagen mit einigen Vertretern der Arbeitsebene in den Ministerien gesprochen, insbesondere zu dem Thema im Koalitionsvertrag, dass das Heizungsgesetz abgeschafft werden soll. Sie unterstützen die GIH-Wünsche, dass es im GEG zu keiner kompletten Streichung des Paragraphen 71, in dem die Anforderungen an neue Heizungsanlagen beschrieben werden, kommen sollte. Ziel sollte es sein, das GEG im Einklang zu den bis Mai 2026 umzusetzenden EU-Vorgaben zu novellieren. Insbesondere das im Koalitionsvertrag erwähnte CO2 als „zentrale Steuerungsgröße“ sollte dabei etwas flexibel ausgelegt werden, da die europäische Gebäuderichtlinie EPBD vor allem Primärenergieangaben vorgibt.
Den Ministeriumsbeamten ist zudem die vom GIH vorgetragene Wichtigkeit auf Verlässlichkeit, Beständigkeit und solider Finanzierbarkeit von Gesetzen und Förderungen bewusst. Allerdings habe es noch keine internen Gespräche der Fachabteilungen zu der sich nun formierenden Ministeriumsspitze dazu gegeben. Die Personalentscheidungen sind zum Teil noch nicht getroffen, erfahrungsgemäß werden auch die meisten Abteilungsleiter, die unter den Ministern und Staatssekretären die Ministerien führen, ausgetauscht. Die Arbeitsebene bleibt bestehen.
Im jüngst veröffentlichten Organisationerlass des Kanzlers Merz sind die genauen Zuteilungen der jetzigen für Energieberatende wichtigen Referate und Themen in die drei Ministerien für Wirtschaft und Energie, Klimaschutz sowie Bau noch nicht eindeutig definiert. Klar beschrieben ist lediglich, dass die Zuständigkeit für Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (neu nun BMWE statt BWMK) dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit übertragen wird. Noch unklar, wer die Zuständigkeit und Hoheit über die milliardenschweren Förderbudgets im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bekommen wird. Derzeit wird eher davon ausgegangen, dass die für das GEG und BEG zuständigen Referate im BMWE bleiben werden. Das hätte den Vorteil, dass diese Bereiche ohne große Verzögerungen weiter arbeitsfähig wären.
30.04.2025, 10:06 Uhr
KfW Erleichterungen im Rahmen der Antragstellung im Programm 295 (EEW)
- Direktkontakt zur KfW vor Antragstellung
Bereits vor Antragstellung für einen KfW-Förderkredit kann man jetzt in direkten Austausch mit der Fachabteilung der KfW treten. Dies beinhaltet sowohl die Möglichkeit, spezifische Fragen zu konkreten Vorhaben zu stellen als auch das Einsparkonzept bereits vor Antragstellung durch die KfW bewerten zu lassen.
Anfragen hierzu können ab sofort an gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme zwar direkt durch den Kunden oder den Energie-effizienz-Experten erfolgen kann, jedoch weiterhin ein Finanzierungspartner eingebunden sein muss (zum Beispiel im cc der E-Mail). Die Vorprüfung eines Einsparkonzepts stellt dabei einen unverbindlichen Service und keine Zusage auf Förderung dar. Die finale Prüfung durch die KfW erfolgt immer erst nach offizieller Antragstellung über BDO bei der KfW.
Für eine effiziente Bearbeitung der Anfragen bitten wir darum, das ausgefüllte Einsparkonzept bei-zufügen bzw., falls in einem früheren Stadium der Projektplanung bereits einzelne Fragen geklärt werden sollen, mindestens eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Nennung des Antragstellers mitzusenden.
Sie erhalten eine Rückmeldung im Regelfall per E-Mail. Falls (z. B. aufgrund der technischen Komplexität) Bedarf besteht, bieten wir in unserer Rückmeldung ergänzend einen Termin für eine Video-konferenz an, um diese mit den Ansprechpartnern bei der KfW zu besprechen. Aus organisatorischen Gründen finden die Termine hierzu immer donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr statt und werden durch die KfW vergeben. - Direktkontakt zur KfW nach Antragstellung
Künftig wollen wir Rückfragen auch per E-Mail stellen. Je nach Inhalt der Rückfrage wird diese entweder an die Hausbank oder direkt an die im Einsparkonzept genannte sachverständige Person gerichtet. Sofern Bedarf besteht, bieten wir bei komplexen Rückfragen zusätzlich einen Termin für eine Video-konferenz an, um die technischen Details zu erläutern. Aus organisatorischen Gründen finden die Termine ebenso donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr statt und werden durch die KfW vergeben.
Um die Bearbeitungszeit zu verringern, ist es wichtig, dass die jeweiligen Kontaktdaten mitgeteilt werden. Für den Energieeffizienz-Experten sollten diese in der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) und für die Bank im Antrag vermerkt werden.
17.04.2025, 17:15 Uhr
Umfrage der AG Digitalisierung
Die AG Digitalisierung hat einen Fragebogen zur Digitalisierung der Energieberatung und der Umsetzung in der Praxis erstellt. Ziel ist es, Einblicke zu erhalten, wie Mitglieder mit verschiedenster Software und KI-Tools arbeiten und welche Herausforderungen und Chancen digitale Lösungen für Energieberater:innen bieten. Basierend auf den Ergebnissen könnten z.B. Schulungen für Energieberatende entwickelt werden. Die Arbeitsgruppe freut sich über eure Teilnahme! Zum Fragebogen.
17.04.2025, 17:00 Uhr
Zeitlich befristeter Parallelbetrieb Version 2.4.2 und 2.5.x der iSFP Druckapplikation
Durch technische Veränderungen zwischen den iSFP-Druckapplikations-Versionen 2.4.2 und 2.5.x kann es zu Kompatibilitätsproblemen kommen, sodass Projektdateien, die mit der Druckapplikations-Version 2.4.2 erstellt wurden, in der Version 2.5.x nicht mehr geladen werden können. Ein Parallelbetrieb ist für den Zeitraum vom 17.04.2025 – 12.06.2025 vorgesehen.
ISFP die nach dem 12.06.2025 in der Druckapplikations-Version 2.4.2 ausgegeben wurden, können nicht für den iSFP-Bonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) genutzt werden. Mehr
09.04.2025, 18:40 Uhr
Koalitionsvertrag: Heizungsgesetz wird novelliert
Auszug aus dem Koalitionsvertrag, der noch von dem SPD-Mitgliederentschied und dem kleinen CDU-Parteitag abgesegnet werden muss.
Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung.
- Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.
- Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.
- Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.
- Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar.
- Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.
- Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir.
- Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert.
- Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.
- Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten.
GIH-Kommentar:
Das GEG wird nicht abgeschafft, auch wenn es im Koalitionsvertrag steht, da es gleichzeitig ein neues GEG geben wird. der Paragraph 71 zur Heizungsanforderung wird vermutlich geändert werden. In welcher Form erscheint völlig offen. Leider wird durch die Formulierung der Abschaffung des GEGs wieder eine große Unsicherheit in den Markt gebracht.
Positiv ist, dass die Förderung erst mal erhalten bleibt und es die GEG-Novelle bisher nicht ins 100 Tage Programm erwähnt wird und es somit vermutlich nur eine Novelle in der neuen Legislatur geben wird, die dann hoffentlich auch die EPBD Umsetzung enthält. Ob die 65% Regel erhalten bleibt scheint fraglich. Auch die Förderhöhen könnten angepasst werden, wenn die Strompreissenkung um 5 Cent/ kWh kommt und in Richtung CO2 effizienter Maßnahmen verschoben werden.
Schwierig könnte die Finanzierbarkeit der EH 55 Förderung werden. Der GIH wird sich dafür einsetzen, dass sie nicht zu Lasten der Sanierungsförderung geht. Der GIH wird sich auch dafür einsetzen, dass neben dem CO2 Fokus auch die Gebäudehülle im GEG und der Förderung berücksichtigt wird. Da die EPBD den Fokus auf Primärenergie setzt, wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten bleiben, wenn die neue Regierung EPBD konform bleiben möchte.
Emissionshandel:
Der European Green Deal und der Clean Industrial Act müssen weiterentwickelt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen. Wir halten am System der CO2- Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix fest. Wir treiben den Emissionshandel europäisch und international voran und gewinnen weitere Länder für eine CO2-Bepreisung. Besonders die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die soziale Akzeptanz haben wir dabei im Blick und verfolgen eine ökonomisch tragfähige Preisentwicklung. Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen.
Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds. Die CO2- Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird. Die stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb kompensieren wir unbürokratisch.
GIH-Kommentar:
Der GIH begrüßt, dass die neue Regierung zum Co2 Preis Handel steht und diesen sozialverträglich umsetzen will. Wie Preissprünge vermieden werden sollen, ist bisher unbekannt, da die Regierung keinen direkten Einfluss auf den CO2 Handel hat. Die Regierung will über den Strompreis die Effekte abmildern. Dies fördert leider nicht die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen und energieeffizienten Handeln außer dem Einsatz von Wärmepumpen, den wir natürlich begrüßen.
Update 09.04.2025, 10:00 Uhr, erste Meldung vom 02.04.2025
Änderung der Zahlungsermächtigung
Für Kommunen bleibt es bei der alten Verfahrensweise mit Zahlungsermächtigung. Siehe auch Link zum BAFA Brief
Zum 1. April 2025 erfolgte eine Umstellung der Verwaltungspraxis in den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) beim Bafa. Seit dem 1. April 2025 erfolgt die Auszahlung der Förderung – unabhängig vom Datum der Antragstellung – nur noch an die Beratungsempfänger. Eine Auszahlung der Förderung an die Energieberater ist dann nicht mehr möglich.
Positiv sehen wir, dass es den Cashflow für den Energieberater verbessert und auch der Kunde schneller eine Auszahlung erhält. Auch, wenn es nun leider erst einmal mehr administrativen Aufwand bedeutet, das Bafa bittet darum, auch bereits gestellte Rechnungen und geleistete Zahlungen nachträglich anzupassen.
31.03.2025, 11:00 Uhr
Darüber streiten Union und SPD
Wie laufen die Verhandlungen der möglichen neuen Regierungsparteien? Hier sind sämtliche Verhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppen. Über den schwarzen Text in den Dokumenten besteht Einigkeit zwischen Union und SPD. Der blaue Text ist nicht geeint und Union-Forderung. Der rote Text ist nicht geeint und SPD-Forderung. Mehr Informationen
27.03.2025, 14:30 Uhr
Good News für die Förderungen in den nächsten Monaten
Aus gut informierten Berliner Quellen hat der GIH erfahren, dass die Budgets für viele Förderungen wie BEG und der Energieberatungen (EBW und EBN) wohl bis in den Sommer reichen würden, wenn es nicht zu deutlichen Vorzieheffekte im Rahmen neuer Regelungen der neuen Regierung kommt.
27.03.2025, 14:15 Uhr
50.000 Förderungen 2022 bei der Steuerermäßigung für energetische Gebäudemaßnahmen nach EstG § 35c
Die Fördersumme der steuerlichen Förderung (§ 35c Einkommensteuergesetz) wurde für 2022 nun erstellt und lag laut Ministerium bei rund 750 Millionen Euro (= geltend gemachte Aufwendungen, davon 20% Förderung) und somit fast doppelt so hoch wie 2020. Bei 50.000 Anträgen macht das im Schnitt 15.000 Euro.Zum Vergleich wurden letztes Jahr mit acht Milliarden Euro ein Vielfaches für die BEG-Förderung vom Staat aufgewendet.
Hinweis: Die steuerliche Förderung kann nicht so schnell abgeschafft werden wie eine Zuschuss-Förderung, da sie nicht dem Bundeshaushalt unterliegt und somit von allen Bundesländern plus der Bundesregierung zu ändern wäre. Für die Kosten der steuerlichen Förderung kommen zur Hälfte die Länder und der Bund auf.
26.03.2025, 16:30 Uhr
Koalitions-Arbeitsgruppe Bau + Energie und Klima: geeintes und Differenzen
- Es wird eine GEG Novelle geben, Die Aussage dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird, können wir nur so interpretieren, dass damit der §71 „Anforderung an eine Heizungsanlage“ des GEG gemeint ist.
- Die Inhalte eines neuen Paragraphen zu dem Thema sind noch ungeeint: Die Union möchte hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz (die SPD in der AG Bau stimmt dem zu, in der AG Klima formuliert Sie „ die CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden, um die Gesamteffizienz eines Gebäudes durch Heizung, Gebäudehülle und Umfeldmaßnahmen zu verbessern“ Diese Option wurde im GIH auch schon diskutiert und nicht als allein zielführend, da die EPBD Primärenergie als Kriterium fordert. Der GIH setzt sich darüber hinaus auch für HT‘ ein.
- Die CDU kämpft für Ausnutzungen der EPBD-Spielräume und Verlängerung der Umsetzungsfristen (In der Bau-AG von der SPD zugestimmt, in der Energie-AG unkommentiert.)
- Heizungsförderung bleibt erhalten (Höhe unklar), Sanierungsförderung auch laut AG Bau (keine Aussage dazu von der Union in AG Energie)
- Strompreissenkung um 5 Cent/ kWh soll kommen.
- Gebäudetyp E kommt: Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.
- Co2 Handel wird gestärkt, soll ab 2027 kommen
- Wärmenetzförderung soll gestärkt werden auf bis 3,5 Mrd.€/a
- AVB Fernwärme- und Wärmelieferverordnung sollen reformiert werden unter Berücksichtigung aller Interessen
- Gasnetze sollen mindestens teilweise erhalten werden (Union ganz, SPD nur die unvermeidlichen)
Welcher AG Text mehr Bedeutung hat, ist Stand heute noch nicht klar.
26.03.2025, 9:35 Uhr
Interessantes aus dem neuen EEE-Newsletter:
- BEG Heizungsförderung: Identifizierung und Nachweiseinreichung bei der KfW ab 27.03.2025
- EEW: Anpassung der Merk- und Informationsblätter
- Energieeffizienz-Expertenliste: Wartungsarbeiten an den Websites ab 28.03.2025
26.03.2025, 9:30 Uhr
Koalitions-Arbeitsgruppe Bau + Energie und Klima: Verwirrung komplett
Nun liegen uns beide Abschlussdokumente der Arbeitsgruppen Verkehr, Infrastruktur, Bauen und Wohnen sowie Energie und Klima vor.
Beide Arbeitsgruppen haben mit unterschiedlichen Ergebnissen das GEG und die Förderprogramme behandelt, weswegen wir hier keine Verwirrung stiften möchten und die bisherigen Posts löschen. Die erste Meldung von Table Media am Dienstag Morgen, die alle Zeitungen aufgriffen haben, war nur ein Bruchstück der Verhandlungsergebnisse, das noch nicht geeint ist.
Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es Klarheit gibt, wer über was verhandelt.
24.03.2025, 13:05 Uhr
Änderung der Zahlungsermächtigung
wir haben einen Brief vom BAFA, wo noch einmal die Änderung der Zahlungsermächtigung erklärt wird. Das kann jeder Energieberater verwenden, um es seinen Kunden zu senden.
20.03.2025, 10:05 Uhr
Anforderungen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Verfahren B in der BEG
seit 1. Oktober 2024 sind gem. § 60 c Abs. 3 GEG alternativ zum Verfahren B der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel gleichwertige Verfahren des hydraulischen Abgleichs zulässig. Diese neue Vorgabe bietet die Möglichkeit, durch Digitalisierung und Automatisierung die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Um alternative temperaturbasierte Verfahren für die Zwecke der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen zu können, haben BMWK, BAFA, KfW und dena eine Checkliste mit Kriterien für die Anerkennung alternativer, insbesondere digitalisierter Verfahren entwickelt.
Die nun finale Checkliste schafft Klarheit zu den Anforderungen, die alternative Verfahren des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B erfüllen müssen, um – für die Zwecke der BEG-Förderung – als gleichwertig anerkannt zu werden. Sie ist beigefügt und ab sofort auch auf der BAFA-Website abrufbar (→ Informationen zum Thema → Publikationen).
17.03.2025, 12:30 Uhr
Online-Seminar „Gebäudenetze – Grundlagen, Mindestanforderungen und Förderung“
Am Dienstag, 8. April, von 16 bis 17 Uhr 30 veranstaltet der GIH Bundesverband ein Online-Seminar zum Thema „Gebäudenetze – Grundlagen, Mindestanforderungen und Förderung“. In diesem Online-Seminar lernen Sie, ein Gebäudenetz von einem Wärmenetz zu unterscheiden. Es wird auf die Definition von Gebäuden und deren Gebäudeteile eingegangen und Mindestanforderungen sowie Randbedingungen werden aufgezeigt. Zudem wird die Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA Schritt für Schritt besprochen und dabei auf die unterschiedlichen Arten der Maßnahmen (Errichtung, Umbau oder Erweiterung) eingegangen. Referentin ist Julia Matthias, Energietechnikingenieurin und Gebäudeenergieberaterin sowie Vorstandsvorsitzende des GIH Nord. >> Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit
14.03.2025, 13:00 Uhr
Aktueller Stand der Sondierungsgespräche
In den Sondierungsgesprächen wurden Arbeitsgruppen gebildet. Für unsere Branche sind insbesondere folgende Gruppen relevant:
- AG 4: Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen
- AG 15: Klima und Energie
Eine Übersicht der Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen gibt es auf Wikipedia.
Gestern gab es im Bundestag eine kontroverse Debatte. Die Grünen lehnen bisher Merz‘ Angebot ab, den Klimatransformationsfonds (KTF) mit 50 Mrd. € (5 Mrd. € pro Jahr) als Teil des 500 Mrd. € Infrastrukturpakets zu akzeptieren. Sie fordern, dass das Paket zusätzlich zum Bundeshaushalt festgeschrieben wird, um eine Zweckentfremdung für andere Maßnahmen wie Mütterrente oder Agrardiesel zu verhindern.
Die Grünen brachten einen neuen Vorschlag ein: Sondervermögen Klimaschutz in Höhe von 150 Mrd. € (Quelle: Tagesspiegel).
Der GIH setzt sich dafür ein, dass aus dem Infrastrukturpaket auch die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude finanziert wird.
Mitglieder, die ggf. persönlichen Kontakt zu einem der 32 Verhandler:innen haben, meldet euch gerne unter
13.03.2025, 11:00 Uhr
Ergänzung: Ab 1.4.2025 Änderung der Zahlungsermächtigung
Es erreichten uns viele Nachrichten zu der Änderung der Zahlungsermächtigung. Diese Änderung bezieht sich nur auf die Ermächtigung nicht auf die Vollmacht. Es kann weiterhin in Vollmacht gearbeitet werden, nur die Fördersumme wird ab dem 1.4. nur noch dem Kunden ausgezahlt.
Für schon bestehende Verträge sind wir gerade mit dem BMWK und dem BAFA im Gespräch, um eine Übergangslösung zu finden. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
04.03.2025, 13:15 Uhr
EBW/EBN: Neue steuerliche Angaben nötig
Ab dem 04.03.2025 müssen bei eingereichten Verwendungsnachweisen für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) oder Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) steuerliche Angaben gemacht werden (siehe auch Infoletter vom 18.02.2025).
Dies wurde aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben (Mitteilungsverordnung: Mitteilungspflicht nach § 8 der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) nötig.
Ist der oder die Antragstellende eine natürliche Person, müssen Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum angegeben werden.
Bei juristischen Personen muss die Steuernummer (sofern vorhanden) angegeben werden. Ist die Angabe einer Steuer-Identifikationsnummer nicht möglich, kann stattdessen die Nummer des für den Antragstellenden zuständigen Finanzamtes (= Finanzamtsnummer) mitgeteilt werden. Die Finanzamtsnummer können Antragstellende telefonisch beim Finanzamt erfragen oder im Internet unter diesem Link ermitteln.
Auf den Internetseiten des BAFA www.bafa.de/ebw und www.bafa.de/ebn finden Sie ab dem
04.03.2025 die angepassten Merkblätter, welche die Einreichung des Verwendungsnachweises erläutern.
03.03.2025, 13:10 Uhr
Ab 1.4.2025 Änderung der Zahlungsermächtigung
Ab dem 01.04.2025 wird die sogenannte Zahlungsermächtigung abgeschafft.
Bisher bestand die Möglichkeit, dass die Förderung über diesen Weg an den Energieberatenden ausgezahlt wurde. Dieser/Diese hat dann eine um die BAFA-Förderung geminderte Rechnung an die Beratungsempfangenden gestellt.
Künftig erfolgt die Auszahlung der BAFA-Förderung ausnahmslos an die Beratungsempfänger und nicht mehr an den Energieberater bzw. die Energieberaterin.
28.02.2025, 10:00 Uhr
Am 25. Februar 2025 sind neue PV-Regelungen in Kraft getreten
· Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr. 2024 gab es 457 solcher Stunden, wovon ein Großteil mit PV-Erzeugungsstunden (Sommer) zusammenfiel.
· Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent für neue Anlagen ohne Steuerbox: Solaranlagen, die ab dem 25.02.25 ans Netz gehen, dürfen vorerst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
· Eigenverbrauch & intelligente Vernetzung werden wichtiger: Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.
27.02.2025, 8:15 Uhr
iSFP Förderung für Energieberater
Problem: Für das eigene Haus des Energieberaters kann der EB keinen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) fördern lassen. Das führt dazu, dass kein iSFP mit Vorgangsnummer existiert – eine Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei einer anschließenden Sanierungsmaßnahme (EM).
Während Hausbesitzer von der zusätzlichen Förderung profitieren, bleiben EB, die ihre eigenen Gebäude sanieren möchten, außen vor. Das Bafa stellte nun eine Möglichkeit in Aussicht, das Problem zu umgehen:
Wenn ein zugelassene/r Energieberater/in nicht der alleinige Eigentümer ist, kann eine Energieberatung, die er/sie selbst für diese Immobilie durchführt, gefördert werden. Der Antrag kann dann vom EB selbst, dem Partner oder gemeinsam gestellt werden.
26.02.2025, 10:10 Uhr
Neues Merkblatt für EEW ist in Kraft getreten
Am 11. Dezember letzten Jahres fand ein konstruktiver Austausch zwischen dem GIH und dem BMWK statt. Die geplanten Merkblattänderungen, die damals als Entwurf vorgestellt wurden,sind diskutiert und angepasst worden und nunmehr seit vergangenen Freitag (21. Februar) in Kraft getreten. Unser Feedback ist dabei eingeflossen und die neuen Merkblätter für das Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) sind auf den Seiten der Durchführer (BAFA: Link) bereits veröffentlicht worden.
Zwei wichtige Dinge: Die AGVO erlaubt im Rahmen von Artikel 36 die Förderung der Nutzung und Erzeugung von strombasiertem, CO2-armen Wasserstoff; mit der Merkblattänderung wollen wir diese Möglichkeit zukünftig im Förderprogramm auch nutzen. Ein weiterer Punkt ist die Ergänzung der Basisförderung, die sich erfolgreich etabliert hat, um weiterer Anlagentypen.
20.02.2025, 17:00 Uhr
BAFA hat wohl nicht korrekte EBW-Aufhebungsbescheide versendet
Ein Mitglied hat heute mir dem BAFA telefoniert. Vergangenen Dienstag seien danach wohl 1000-ende Briefe mit Datum 24.10.2024 und wohl falschen Aufhebungsbescheiden versendet worden. Alle mit Begründung: Ablauf Vorlagefrist.
Der Mitarbeiter an der Hotline hatte leider noch keine Informationen gehabt, ob das ggf. auf der Website noch kommuniziert wird. Es steht wohl auch zur Diskussion, dass alle irrtümlich angeschriebenen Zuwendungsempfänger eine Email dazu bekommen. Das Problem: Die Briefe gehen per Post an die Zuwendungsempfänger. Obwohl das Mitglied bevollmächtigt ist und eigentlich alles über das Elsterportal läuft.
Der GIH hat das BMWK um weitere Informationen an die Betroffenen, deren Energieberatende und den GIH gebeten.
17.02.2025, 08:30 Uhr
Aktualisierung des Merkblatts zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde aktualisiert und enthält wesentliche Änderungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der §§ 8 und 9 EnEfG.
Mit der aktuellen Überarbeitung des Merkblatts zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurden wesentliche Anpassungen vorgenommen, um die Anforderungen für Unternehmen zu präzisieren und den bürokratischen Aufwand zu verringern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Anpassung des Unternehmensbegriffs & neuer Entscheidungsbaum
- Anwendung der 90-%-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG)
- Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG)
- Ausnahmeregelung für Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)
weitere Informationen findet ihr hier
16.02.2025, 17:00 Uhr
Doch keine Veröffentlichungsverpflichtung für private BEG-Fördermittelnehmer
In den letzten Tagen hat das BAFA sehr viele BEG-Kunden bzw. deren Bevollmächtige (also Energieberatende) per Post angeschrieben.
Darin hieß es:
„Empfänger von EU-Mitteln sind verpflichtet, diese EU-Förderung nach außen sichtbar darzustellen. (Artikel 34 Absatz 2 der ARF-Verordnung) Um diese Verpflichtung zu erfüllen, muss das EU-Emblem mit der Finanzierungserklärung „Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU“ unverändert, öffentlich sichtbar (z. B. im Eingangsbereich, am Briefkasten, an der Vorderfront des Gebäudes) angebracht werden. Dazu haben wir Ihnen das entsprechende EU-Emblem in der Anlage 1 als A5 Plakat beigefügt.“
Hintergrund: die BEG EM wird mit mehr als 6 Mrd. Euro (über mehrere Jahre) aus EU-Mittel refinanziert. Dies entlastet stark den Bundeshaushalt. Einher gehen gewisse Publizitätspflichten.
Die Verpflichtung von BEG-Fördermittelnehmern, die Inanspruchnahme der EU-Mittel durch einen Aushang am eigenen Gebäude öffentlich bekannt zu geben, gilt NICHT für Privatpersonen. Bitte informiert eure Kunden darüber.
Auf sofortige Intervention des GIH am Freitagnachmittag (14.2.) hat das BMWK den Versand der Aufforderungsschreiben unmittelbar gestoppt und das BAFA das unten verlinkte Berichtigungsschreiben über diese falsche Vorgabe veröffentlicht.
BAFA-Berichtigungsschreiben zur Informationspflicht von BEG-Maßnahmen
13.02.2025, 12:42 Uhr
Zweiter Call bei EENergy: Förderung für Energiesparprojekte
Im Rahmen des Projektes EENergy vergibt die Europäische Union Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro pro Unternehmen. Im zweiten Call werden bis zu 1.800 KMU bei der Ermittlung des Energieeffizienzbedarfs sowie der Erstellung eines Aktionsplans gefördert.
10.02.2025, 8:00 Uhr
EEE-Liste: Neue Verlängungerungsplattform für Praxisnachweise
Mitte Januar hat sich der Verlängerungsprozess für den Praxisnachweis zur Verlängerung des Eintrags in der EEE-Liste geändert. Die bisher notwendige Nutzung der GeDaTrans-Plattform und die damit verbundene Erzeugung einer GeDaTrans-Datei ist entfallen. Dadurch sind keine manuellen Eingaben zusätzlicher Gebäudedaten mehr notwendig.
Energieefizienz-Experten können nun direkt in ihrem Benutzerkonto im Bereich „Verlängerung meines Eintrags“ einen Praxisnachweis hinterlegen und bestätigen. Hier gibt es die Möglichkeit durch Angabe der ID-Nummer persönlich erstellter Bestätigungen zu Förderanträgen ((g)BzA-ID/(g)BnD-ID) bei der KfW oder technischer Projektbeschreibungen/-nachweisen (TPB-ID/TPN-ID) beim BAFA einen Praxisnachweis zu erbringen. Diese Angaben werden vom System innerhalb weniger Sekunden überprüft. Die Energieeffiienz-Experten erhalten umgehend eine Rückmeldung über das Ergebnis.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die „Anleitung zum Einstellen der Praxis- und Forbildungsnachweise für die Verlängerung“ der dena (Stand Januar 2025) finden Sie hier.
Am Dienstag, 11. Februar, von 16 bis 17 Uhr veranstaltet der GIH-Bundesverband dazu ein Webinar. Darin wird Christian Wieger, Experte Planung und Beratung bei der dena, das neue Nachweisverfahren für den Praxisnachweis in der Verlängerung erklären. Weitere Informationen und Anmeldung >>
07.02.2025, 9:50 Uhr
Das BAFA teilt Ihnen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Folgendes mit:
Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim BAFA
Das „Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim BAFA“ wurde vollumfänglich überarbeitet. Es bezieht sich nun ausschließlich auf Anträge, die ab dem 1. Januar 2024 gestellt wurden bzw. künftig gestellt werden. Es ist seit dem 31. Januar 2025 gültig und steht in der Version 9.0 unter folgendem Link zur Verfügung:
Künftige Abfragen im TPN-Formular zur Energieeffizienz
In einem der beiden kommenden Release (Anfang März oder April 2025) werden auf Wunsch des Richtliniengebers zusätzliche Abfragen im TPN-Formular eingepflegt. Diese werden nur bei Anträgen zur Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) gestellt und betreffen Angaben zur Energieeffizienz (z.B. Transmissionswärmeverlust HT bei Umsetzung einer Maßnahme an der Gebäudehülle; Endenergiebedarf QE; Primärenergiebedarf QP). Die abgefragten Werte können dem iSFP entnommen werden und dienen der statistischen Auswertung der BEG.
Bei Fragen können Sie sich gern an wenden.
07.02.2025, 8:10 Uhr
Abschaffung des Heizungsgesetzes unwahrscheinlich
Die CDU fordert in ihrem Wahlkampf, das Heizungsgesetz abzuschaffen, also die Anfang 2024 in Kraft getretene Novelle des GEG zurückzunehmen und zum GEG aus dem Jahr 2020 zurückzukehren. Der GIH hält es für sehr unwahrscheinlich, dass die CDU diese Forderung nach der Wahl tatsächlich durchsetzen kann, denn die möglichen Koalitionspartner SPD und Grüne schließen eine Abschaffung des Heizungsgesetzes aus. Allerdings ist die SPD nicht abgeneigt, das Heizungsgesetz zu vereinfachen. Für denkbar halten wir daher eine erneute Novelle des GEG, die die Anforderungen an Heizungen, vor allem in Bezug auf den Anteil an erneuerbaren Energien absenkt. Um mit Empfehlungen auf die Politik zugehen zu können, bitten wir alle Mitglieder, uns ihre Vereinfachungsvorschläge für das GEG und das BEG mitzuteilen: .
04.02.2025, 9:55 Uhr
Änderungen für PV und Smartmeter im Bundestag verabschiedet.
Am Freitag, den 31. Januar wurden in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes folgende Neuerungen eingeführt, die vermutlich am 14.02.2025 nach der Verabschiedung durch den Bundesrat in Kraft treten werden.
Neue PV-Anlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise kleiner als Null sind. Das war an ca. 400 h im Jahr 2024 hauptsächlich in den Zeiten hoher Solareinspeisung der Fall. PV-Anlagen ab 7 kW (auch Bestand) müssen mit intelligenten Messsystemen und Steuergeräten nachgerüstet werden, damit die Netzsicherheit gewährleistet werden kann. Die Fristen sind im Messstellenbetriebsgesetz festgelegt.
Neue Anlagen, die nicht sofort mit intelligenten Messsystemen und Steuergeräten ausgerüstet sind, müssen ihre Einspeiseleistung auf 60 % drosseln. Dies kostet zwischen 5 und 10 % Einspeisevergütung. Diese Maßnahmen sollen die Nachrüstung und den Einbau von Speichern anreizen, um die solaren Stromspitzen im Netz zu senken.
Der GIH wird Ende März dazu ein Webinar anbieten.
23.01.2025, 8:55 Uhr
Es gibt keinen Förderstopp! Alle Programme laufen weiter
Wir bekommen immer mal wieder beunruhigte Anfragen von Mitgliedern. Erst gestern gab es einen persönlichen Austausch mit dem BMWK und es wurde uns wieder versichert, dass alle Programme weiter laufen.
Zu den Förderbescheiden beim Förderwettbewerb: Die (sehr große) Wettbewerbsrunde September/Oktober 2024 mit über 130 Antragstellern wird voraussichtlich im Februar abschließend bewertet und dann beschieden werden. Die Wettbewerbsrunde November/Dezember 2024 wird voraussichtlich im März beschieden werden.
22.01.2025, 8:50 Uhr
Verlängerung des Eintrags in EEE-Liste: Hochladen von Fortbildungsbescheinigungen mit Code nach Fehlerbehebung wieder möglich
In den vergangenen Tagen gab es Probleme beim Hochladen von Fortbildungsbescheinigungen mit Fortbildungscode bei der Verlängerung des Eintrags in der EEE-Liste. Wie uns die dena mitgeteilt hat, wurde der Fehler im Benutzerkonto der Energie-Effizienz-Experten nun behoben und die Nachweise können wieder hochgeladen werden.
21.01.2025, 8:00 Uhr
BEG EM: Aktualisiertes Merkblatt zur Antragstellung ab 1. Februar
Das BAFA hat das Merkblatt zur Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) überarbeitet. Version 1.12 tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
16.01.2025, 13:32 Uhr
BAFA Alternativangabe zur Steuer-Identifikationsnummer
In der letzten BEG-Info hatten wir über die zusätzliche Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum bei privaten Antragstellenden bzw. der Steuernummer und/ oder Wirtschafts-Identifikationsnummer bei juristischen Personen im Online-Verwendungsnachweis informiert. Mit dem zuvor genannten Release wird ab dem Januar 2025 diese Abfrage ergänzt. Für Fälle, in denen keine Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden kann, kann stattdessen die Nummer des für den Antragstellenden zuständigen Finanzamtes (=Finanzamtsnummer) mitgeteilt werden. Die Finanzamtsnummer kann der Antragstellende telefonisch beim Finanzamt erfragen oder im Internet unter nachfolgendem Link ermittelt werden:
https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html
Zugleich wird unser Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung hinsichtlich der vorgenannten Punkte im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen für die Einreichung des Verwendungsnachweises (2.Stufe)“ ergänzt und voraussichtlich ab dem 28. Januar 2025 in der neuen Version auf unserer Homepage zur Verfügung stehen.
16.01.2025, 13:30 Uhr
BAFA Änderungen im TBP- und Antragsformular
Mit dem nächsten Release am 27. Januar 2025 (damit wirksam ab 28. Januar 2025) werden Änderungen im TPB- und Antragsformular wirksam. Bei der Bestätigung zum Liefer- und Leistungsvertrag mit der Vereinbarung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung wird ausdrücklich auf die Ausnahmeregelung für die Auftragsvergabe bei Durchführung eines Vergabeverfahrens hingewiesen. Sollte bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens die Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag ausgeschlossen sein, so kann auf diese Bedingung verzichtet werden. Bei Antragstellung muss dann ein Nachweis zur Durchführung eines Vergabeverfahrens hochgeladen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Förderantrag zur BEG vor der Zuschlagserteilung (=Auftragsvergabe) im Vergabeverfahren zu stellen ist.
16.01.2025, 13:28 Uhr
BAFA Haushaltsmittel 2025
Erfreulicherweise können wir Sie darüber informieren, dass auch für das 2025 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das BAFA erstellt weiterhin Zuwendungs- und Festsetzungsbescheide und zahlt Fördermittel aus.
16.01.2025, 13:25 Uhr
BAFA Rückblick auf das Jahr 2024
Zum Beginn des neuen Jahres möchte die BAFA über einige Zahlen zur BEG zum vergangenen Jahr 2024 (Stand vom 02. Januar 2025) informieren.
- Insgesamt wurden in der BEG EM 180.462 Anträge beim BAFA gestellt. 94% der Anträge wurden dabei für Wohngebäude gestellt. In fast 93% der Anträge wurde die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt; pro Antrag können mehrere Verwendungszwecke beantragt werden. Insgesamt wurden damit beim BAFA seit Beginn der BEG EM im Jahr 2021 bis Ende 2024 über 1,6 Millionen Anträge gestellt.
- In über 40% der Anträge wurde zusätzlich der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) beantragt. In 78% der Anträge wurde neben der Energetischen Sanierungsförderung die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragt.
15.01.2025, 08:30 Uhr
KfW: Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) jetzt auch für Denkmal geschützte Häuser
Die geförderte Wohnimmobilie ist innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zu sanieren.
Hier gehts es zum Merkblatt der KfW
15.01.2025, 08:10 Uhr
Update zu allen Verwendungsnachweisen
Bei allen Verwendungsnachweisen müssen jetzt immer Geburtsdatum und die Steuer-ID angegeben werden. Wenn also in Vollmacht gearbeitet wird, muss der Energieberater diese Angaben eingeben, ansonsten muss der Kunde diese Angaben angeben. Das gibt den Behörden die Möglichkeit quer zu prüfen, um eine Doppelförderung zu verhindern.
Bitte klärt alle eure Kunden darüber auf.
09.01.2025, 14:00 Uhr
Nationales Heizlabel
Die im vergangenen Jahr angekündigte Novelle des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) zur Abschaffung des „Nationalen Heizungslabels“ befindet sich weiter im parlamentarischen Verfahren.
Ab dem Stichtag des Inkrafttretens gelten die bisherigen §§ 16 bis 19 nicht mehr. Damit entfällt für alle nach § 17 verpflichteten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen sowohl die Pflicht zur Anbringung der Energieeffizienzlabel und Verteilung der Informationsschriften, aber auch die Duldungspflicht der Labelanbringung seitens der Eigentümer/-innen und Mieter/-innen von Heizgeräten nach § 19. Mehr>>
07.01.2025, 13:50 Uhr
Die Förderfibel wurde aktualisiert.
Den Link sowie das dazugehörige Passwort findet ihr oben in der Link-Sammlung.
20.12.2024, 12:00 Uhr
Wie geht es 2025 weiter?
Das Öko Zentrum NRW hat eine kompakte Übersicht zusammengestellt, welche Änderungen ab 1. Januar 2025 bereits bekannt sind. Mehr>>
18.12.2024, 15:30 Uhr
Förderprogramme laufen in 2025 weiter
Das Finanzministerium hat in seiner Durchführungsanweisung für die vorläufige Haushaltsführung 2025 45 Prozent der Mittel des Haushaltsentwurfs 2025 freigegeben. Das Schreiben des Finanzministeriums liegt dem GIH vor. Damit sind auch ab 01.01.2025 Bewilligungen in allen bestehenden Förderprogrammen des Gebäudesektors möglich. Neue Programme müssen vorab vom Haushaltsausschuss freigegeben werden. Dies ist erst mal nicht zu erwarten.
Ein neuer Haushalt wird frühestens am 11. Juli, vor der Sommerpause, erwartet. Es wäre nicht überraschend, wenn sich die Haushaltsverhandlungen bis in den Herbst hineinziehen, da er im Bundestag beschlossen werden muss.
18.12.2024, 09:50 Uhr
BAFA: Update im Zuge der Verwendungsnachweis-Daten-Abfrage
Einige Mitglieder haben uns heute Morgen informiert, dass das BAFA bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises bei BEG-Einzelmaßnahmen in Vollmacht nun auch Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum vom Kunden abfragt.
Auf Grundlage von § 93a Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV) übermittelt das BAFA die in § 8 MV genannten Daten an die Finanzbehörden. Um die Zuordnung für die elektronische Datenübermittlung an die Finanzbehörden zu gewährleisten, sind nach § 139b AO, in Bezug auf die zuwendungssempfangende Person, folgende Angaben zu machen:
Bitte geben Sie eine gültige Steuer-Identifikationsnummer Geburtsdatum der kontoinhabenden Person: *
16.12.2024, 18:00 Uhr
EBN wird in 2025 fortgeführt
Das BMWK teilt mit, dass das Finanzministerium einer Fortführung des Förderprogramms nach der Richtlinie zur Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System (EBN) ab dem 01.01.2025 mit den gleichen Konditionen im Hinblick auf die Förderhöhen zugestimmt hat.
Eine Änderung wird es geben: Nach der neuen EBN-Richtlinie gilt ab 1.1.2025, dass mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden darf. Als Vorhabenbeginn gilt weiterhin der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags. Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist ab 1.1.2025 nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage der Bewilligungsbehörde geschlossen wird. Eine auflösende Bedingung wird in diesem Zusammenhang nicht mehr akzeptiert. Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist daher künftig unzulässig.
16.12.2024, 18:00 Uhr
Förderstop in 2025 unwahrscheinlich
Es mehren sich die Zeichen, dass es keinen Förderstop in 2025 gibt, wie unsere politischen Kontakte uns mitteilen. Ersten Informationen zufolge, wird es für alle energetischen Förderprogramme Mittel in der vorläufigen Haushaltsführung geben.
16.12.2024, 14:00 Uhr
Zusammenfassung EEW-Konsultationen und -Webinar, 12.12.2024
Diese Woche fanden im BMWK eine Stakeholderkonsultation und ein Webinar des GIH zum Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ mit 150 Teilnehmern statt. Der Programmleiter. Dr. Lipka, bestätigte anfangs, dass die EEW auch nächstes Jahr während der vorläufigen Haushaltsführung Mittel für Bewilligungen und Auszahlungen zur Verfügung hat, sodass ein Förderstopp sehr unwahrscheinlich ist.
Das Programm wird sein Budget von ca. 1 Mrd. € in 2024 etwa ausschöpfen. In 2025 ist im Haushalt eine ähnliche Summe vorgesehen. Diese wird teilweise freigegeben, sodass das Programm weiterlaufen kann und eine Gestaltung durch eine neue Regierung möglich bleibt. Dr. Lipka stellte das Programm und geplante Änderungen vor und bittet alle Beteiligten, Ideen beizutragen, wie das Programm übersichtlicher, unbürokratischer und effizienter werden kann.
Aktuell haben BAFA und KfW ihre Rückmeldegeschwindigkeit mit zwei Wochen (nur im Premiummodul vier bis sechs Wochen) sehr beschleunigt. Insbesondere im Förderwettbewerb wurde neue Transparenz geschaffen und eine Zielerfolgsquote von 60 % der Anträge, die eine Bewilligung erhalten sollen, genannt. Genauere Zahlen und die geplanten Änderungen könnt ihr in dieser Präsentation am Ende nachlesen.
Bitte sendet uns Eure Verbesserungsvorschläge zur EEW an bis zum 15.01.2025. Einsendungen bis morgen Abend, werden noch in der aktuellen Stellungnahme berücksichtigt.
10.12.2024, 08:34 Uhr
Online-Seminar von der DENA: Praxisblick Erneuerbare Energien in Wärmenetzen
09.12.2024, 12:25 Uhr
Online-Seminar über die Gegenwart und die Zukunft der EEW-Förderung am 12. Dezember
Am 12. Dezember von 15 Uhr 30 bis 16 Uhr 30 berichten der GIH und Dr. Ron Lipka, Leiter des Referats IIA6 EEW (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) beim BMWK, über die aktuelle politische Lage, die Haushaltsplanungen, die aktuellen Förderzahlen sowie die Zukunft der Budgets.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit >>
05.12.2024, 9:45 Uhr
Aktuelle Informationen zu allen Förderungen
Aufgrund unserer Erfahrungen aus dem letzten Dezember (Haushaltssperre) und der aktuellen Regierungssituation, haben wir uns bei der BAFA und KfW versichern lassen, dass alle Anträge weiter bearbeitet werden, es wird auch kein Antragsstopp erwartet. Auch werden weiter ganz normal Zuwendungsbescheide erteilt und es sind auch keine Verzögerungen bekannt.
Auch das BAFA selbst motiviert zum Stellen und Abschließen von Fördermittelanträgen noch vor Weihnachten.
Wir wünschen Euch allen einen erfolgreichen Nikolaustag!
03.12.2024, 12:30 Uhr
Neuer WhatsApp Kanal
Ab sofort keine News mehr verpassen: Der GIH-Bundesverband postet nun ergänzend zum Förderticker auch auf WhatsApp. Aktuelles aus Politik, Förderlandschaft und Verbandsarbeit bekommt ihr hier direkt auf’s Handy. Abonniert dafür gerne unseren Kanal.
Zusätzliche Hinweise:
- Du bist für andere Abonnent:innen nicht sichtbar
- Deine Telefonnummer ist geschützt
- Nur Admins können deinen Profilnamen sehen, sofern du in ihrem Telefonbuch gespeichert bist
- Das Kanal-Abo ist kostenlos und kann jederzeit per Klick rückgängig gemacht werden
Auch wenn hier niemand sonst posten kann – Wir freuen uns über deine Emoji-Reaktionen zu unseren Beiträgen.
29.11.2024, 8:15 Uhr
Preistransparenzplattform für Fernwärme
gerne möchten wir euch über die Preistransparenzplattform für Fernwärme informieren. Durch die Preisgleitklausel können die Betreiber die Preise für Fernwärme nicht willkürlich anpassen. Kartellämter und Verbraucherzentralen kontrollieren dies.
Preistransparenzplattform für Fernwärme
26.11.2024, 7:50 Uhr
Gegenwart und Zukunft der Förderprogramme – ausführliche Zusammenfassung
Wie angekündigt, haben wir eine ausführliche Zusammenfassung des Online-Seminars über die Gegenwart und Zukunft der Förderprogramme erstellt, das am 15.11.2024 zusammen mit dem BMWK stattgefunden hat. Interessierte finden hier die ausführliche Zusammenfassung.
19.11.2024, 14 Uhr
Gegenwart und Zukunft der Förderprogramme – Präsentation
Der GIH veranstaltete am 15. November ein Online-Seminar über die aktuelle Lage und die Zukunft der Förderprogramme. Henning Marxen, politischer Referent beim GIH Bundesverband, Stefan Bolln, Vorstandsvorsitzender beim GIH-Bundesverband, und Jens Acker, Leiter des Referats BEG, EBW und EBN beim BMWK, berichteten über die aktuelle politische Lage, die Haushaltsplanungen, die aktuellen Förderzahlen und die Zukunft des KTF-Budgets.
Interessierte finden hier die Präsentation.
15.11.2024, 17:00 Uhr
Gegenwart und Zukunft der Förderprogramme – erste Kurzzusammenfassung
Der Referatsleiter des BMWK für die Programm BEG/ EBW und EBN Herr Acker ist positiv, dass es dieses Jahr keinen Förderstopp gibt, da noch Reserven in den Budgets sind. Auch nächstes Jahr sieht er gute Chancen, dass trotz vorläufiger Haushaltsführung eine durchlaufende Bewilligung in allen Programmen ermöglicht wird.
Der neue Finanzminister und sein Team sind in diesen Fragen viel gesprächsbereiter als das alte Team und streben hier Kontinuität an. Auch für die steuerliche Förderung erwartet er keine Einschränkung, da diese per Gesetzesbeschluss erfolgen müsste. Die Vertrauensfrage ist für den 16.12.2024 geplant und die Neuwahlen für den 23.02.2025.
Die EBW erhält ab Montag noch zusätzliche 10 Mitarbeiter. Herr Acker wird noch mal mit der BAFA prüfen, ob die Auszahlung der Fördermittel noch weiter beschleunigt werden kann. Er bedankt sich für die tolle und wertvolle Arbeit aller Berater und sieht deren Zukunft nicht gefährdet.
Bitte stellt alle BEG Verwendungsnachweise bis Anfang Dezember, da am 16.12.2024 die letzte Auszahlung für dies Jahr geplant ist. Breits bewilligte Gelder sind sicher und können jederzeit im Bewilligungszeitraum abgerechnet werden.
Der GIH bedankt sich bei allen Teilnehmern.
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14.11.2024, 12:00 Uhr
Aktuelle Lage: Webinar über Gegenwart und Zukunft der Förderprogramme am 15.11.2024 – die Veranstaltung ist ausgebucht, aber wir werden im Förderticker eine Zusammenfassung veröffentlichen
Der GIH und Jens Acker, Leiter des Referats BEG, EBW und EBN beim BMWK, berichten über die aktuelle politische Lage, die Haushaltsplanungen, die aktuellen Förderzahlen sowie die Zukunft der KTF-Budgets.
Referenten: Stefan Bolln, Vorstandsvorsitzender GIH Bundesverband, Sven Hartmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender GIH Bundesverband, Henning Marxen, politischer Referent GIH Bundesverband, und Jens Acker, Leiter des Referats BEG, EBW und EBN beim BMWK.
Wichtiger Hinweis: Die Veranstaltung ist ausgebucht. Aus technischen Gründen ist die Teilnehmerzahl in der Webinar-Plattform auf 1000 Teilnehmer begrenzt. Wir werden im Förderticker eine Zusammenfassung der Veranstaltung veröffentlichen.
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14.11.2024, 12:00 Uhr
Update: Wichtig: Gründe für die iSFP-Auszahlungsverzögerung, neues BAFA Merkblatt
Das BAFA bitte uns, die Rechnung nur hochzuladen, wenn wir dazu aufgefordert werden. Sonst führt es dazu, dass der Verwendungsnachweis nicht automatisch bearbeitet wird und länger in der Prüfung benötigt, da das BAFA unterschiedliche Teams hat, die Fälle bearbeiten
Als erstes erfolgt eine Teilautomatische Prüfung. Wenn hier alles wie erwartet ist, erfolgt eine letzte Sichtprüfung durch ein ersten Team. Die Fälle werden schnell bewilligt.
Ist etwas anders als erwartet (nicht angeforderte Dokumente z.B.), kommt der Antrag in ein zweites Team, das tiefer prüft und länger braucht.
Das BAFA bittet uns die Rechnungen genauso zu formulieren, wie in dem Merkblatt Zahlungsermächtigung (siehe unten) angeben ist. E
Bei Verwendungsnachweis haben einige wohl nur den Zuschuss eingetragen statt die Gesamtsumme und daraufhin einen falschen Zuschuss bekommen. Die Nachbearbeitung kostet gerade sehr viel Zeit.
Wir haben das BAFA gebeten, Merkblattaktualisierungen immer auch über den EEE Newsletter zu kommunizieren. Dies wird wohlwollend geprüft und geschieht hoffentlich beim nächsten Mal. Ein Archiv ist leider zur Zeit nicht vorhanden.
Es gibt auch ein neues Merkblatt für den Verwendungsnachweis vom Juli 2024.
Merkblatt zum Verwendungsnachweis
Das BAFA hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass einige von uns den Eigenanteil falsch beim ISFP Verwendungsnachweis eintragen, so dass sie nicht so schnell ausgezahlt werden können.
Bitte beachtet einmal dies Merkblatt, dass das BAFA dazu entworfen hat:
Merkblatt zur Zahlungsermächtigung
Wir haben am 14.11.2024 dazu noch ein Treffen mit dem BMWK und der BAFA und werden dann noch genauer berichten.
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09.11.2024, 7:30 Uhr
News aus dem Finanzministerium zur Haushaltsführung: Zukunft der Förderprogramme
Im Handelsblatt wurde heute morgen vermeldet, dass der neue Finanzminister Jörg Kukies ohne Haushaltssperre in 2024 auskommen möchte. Die 10 Intel Milliarden werden für die 10,3 Mrd. EEG Umlage im KTF verwendet.
Für 2025 erscheint eine vorläufige Haushaltsführung sehr wahrscheinlich, mit der auch bis zum Sommer zu rechnen ist, wenn die Wahl im März stattfindet, da die neue Regierung erst einen neuen Haushalt beschließen muss. Das BWMK erwartet zwar eine ca. 30%ige Freigabe von investiven Mitteln auch bei vorläufiger Haushaltsführung. Diese dürften allerdings nicht bis zum Sommer reichen oder auch kleiner ausfallen, so dass auch bei der BEG in 2025 mit Einschränkungen zu rechnen ist. (Wichtig: alle aktuellen und zukünftig bewilligten Mittel, können auch in 2025 ausgezahlt werden.)
Besonders gefährdet sind die Beratungsförderungen in 2025, für die es bei vorläufiger Haushaltsführung bisher keine Teilbewilligung von Mitteln gab.
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08.11.2024, 14:00 Uhr
Wichtig: Gründe für die iSFP-Auszahlungsverzögerung, neues BAFA Merkblatt
Das BAFA hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass einige von uns den Eigenanteil falsch beim ISFP Verwendungsnachweis eintragen, so dass sie nicht so schnell ausgezahlt werden können.
Bitte beachtet einmal dies Merkblatt, dass das BAFA dazu entworfen hat:
Merkblatt zur Zahlungsermächtigung
Wir haben am 14.11.2024 dazu noch ein Treffen mit dem BMWK und der BAFA und werden dann noch genauer berichten.
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08.11.2024, 12:00 Uhr
GIH-Treffen mit neuer BAFA-Leitung Frau Mandy Pastor
Der GIH teilt Frau Pastor bei ihrem Antrittstermin mit, dass die Auszahlung der iSFPs stark zurückhängt und dies der Grund dafür ist, dass die BEG-EM-Maßnahmen nicht abgerechnet werden können.
Frau Pastor verspricht, sich prioritär darum zu kümmern.
Weiterhin haben wir eine bessere Kommunikation, telefonische Erreichbarkeit, Einbindung in die Entwicklung der Merkblätter, einen Test der Antrags- und Verwendungsnachweissoftware, klare Vorgaben für die Verwendungsnachweise und Stetigkeit in den Regularien erbeten.
Bezüglich der aktuellen politischen Lage sichert Frau Pastor zu, dass alle bewilligten Anträge auch ausgezahlt werden können, egal in welchem Haushaltsjahr.
Weiter empfiehlt sie, Anträge sobald wie möglich zu stellen, um Worst-Case-Szenarien im Haushalt (Sperren) vorzubeugen. Ihr Team bewilligt zurzeit mit Hochdruck.
Frau Pastor bedankt sich für die Hinweise und teilt uns mit, dass das BAFA mittlerweile teilautomatische Kontrollen eingeführt hat, um mit den 1250 Mitarbeitern seine 80 Förderprogramme zu betreuen.
Die Bewilligungszeiten bei der BEG-EM-Förderung liegen aktuell bei 14 Tagen.
Frau Pastor bittet um Verständnis, dass bei 400.000 Telefonanfragen und 275.000 Mailanfragen pro Jahr auch Bots eingesetzt werden müssen, die nicht immer die passgenaue Antwort bieten können.
08.11.2024, 08:00 Uhr
Neuigkeiten vom BAFA
Ende des Förderjahres = Förderabschluss
Bis Mitte September 2024 hat das BAFA mehr als 10 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt, um energetische Sanierungsmaßnahmen in ganz Deutschland zu unterstützen.
BAFA-Pressemitteilung: https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bundesamt/2024_11_BEG_10_Milliarden.html
Das Förderjahr neigt sich nun dem Ende zu. Und obwohl viele Projekte bereits erfolgreich umgesetzt wurden, haben zahlreiche Förderempfänger die für Sie mit dem Zuwendungsbescheid reservierten Fördermittel noch nicht abgerufen. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die geplanten Maßnahmen abzuschließen bzw. für bereits abgeschlossene Maßnahmen den Verwendungsnachweis einzureichen und sich so als Förderempfänger ggf. noch zusätzlich zur Verfügung stehende Mittel für das anstehende Weihnachtsfest zu sichern.
Hinweis „Aufbauprogramm Wärmepumpe“
In eigener Sache möchten wir Sie auf ein weiteres Förderprogramm des BAFA aufmerksam machen. In der Bundesförderung „Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)“ fördern wir Qualifizierungsmaßnahmen, die bei gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern durchgeführt werden. Ziel dieses Förderprogramms ist dem Mangel an qualifizierten Fachkräften gerade im Bereich der Wärmepumpeninstallation entgegenzuwirken und somit mittelbar einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele auf dem Gebäudesektor bis 2030 zu leisten. Nähere Information zum dem Förderprogramm finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Wirtschaft – Fachkräfte bzw. unter dem nachfolgenden Link:
07.11.2024, 14:40 Uhr
BMWK zum Fortbestand der Förderungen 2024 und 2025
Das BWMK erwartet keinen Förderstopp bei den investiven Maßnahmen (BEG, EEW), weder in diesem noch im nächsten Jahr.
Problematisch könnte es bei den Beratungsprogrammen (EBW und EBN) Anfang 2025 werden, wenn es, wie in diesem Jahr, zu einer vorläufigen Haushaltsführung kommt.
Die EBN, die am 31.12.2024 ausläuft, ist zur Fortführung im Jahr 2025 beim Finanzministerium beantragt. Die Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Da bereits ein Budget im KTF geplant ist, erwartet das BMWK einen positiven Bescheid.
Vorsichtshalber raten wir zur zeitnahen Antragstellung aller Förderungen, da es natürlich keine Gewähr für diese Aussagen gibt.
Ebenso raten wir dazu, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nur mit größter Sorgfalt zu verwenden und Kunden darüber aufzuklären, dass die Mittel erst mit dem Zuwendungsbescheid gesichert sind.
28.10.2024, 15:35 Uhr
KFN/WEF/KNN: Zusatzqualifikation zur Lebenszyklusanalyse wird verpflichtend
Ab 1. Juli 2025 werden sich die Anforderungen zur Berechtigung der Begleitung der Neubauprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Wohneigentum für Familien (WEF) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ändern. Wer einen Antrag für eines dieser Förderprogramme stellt, darf laut dem aktuellen Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste ab 1. Juli 2025 nur noch von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten begleitet werden, die in der Kategorie „Klimafreundlicher Neubau – Wohn- bzw. Nichtwohngebäude“ eingetragen sind und die damit verbundene Zusatzqualifikation zur LCA erfolgreich absolviert haben.
Bislang müssen Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die die Förderprogramme KFN, WEG und KNN begleiten, nur in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohn- bzw. Nichtwohngebäude“ in der Unterkategorie „Effizienzgebäude“ eingetragen sein.
Die dena empfiehlt Energieberatenden, die auch in Zukunft im Neubaubereich weiter aktiv sein wollen, sich diesem wichtigen Thema zeitnah zu widmen. Die entsprechende Fortbildung zur LCA gemäß dem Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude ist im Fortbildungskalender der dena zu finden.
28.10.2024, 15:20 Uhr
KNN: Werte zu Wohnflächenoptimierung und Lebenszykluskosten in der BzA und im Berechnungstool müssen übereinstimmen
Sowohl der Nachweis über die Optimierung der Wohnflächen als auch der Nachweis über die Kosten im Lebenszyklus sind anhand des KNN-Berechnungstools zu erstellen. Gemäß den technischen Mindestanforderungen ist das KNN-Berechnungstool für die Nachweise zwingend zu verwenden.
Im Antragsformular „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) sind laut dem aktuellen Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste die Datenfelder unter „Wohnflächenoptimierung“ sowie unter „Lebenszykluskosten“ mit den im Ergebnisprotokoll des KNN-Berechnungstools ausgegebenen und dem Nachweis zugrunde gelegten Werten zu befüllen. Die in der BzA anzugebenden Werte müssen mit den im KNN-Berechnungstool dargestellten und verwendeten Werten übereinstimmen. Die KfW behält sich eine stichprobenhafte Überprüfung vor.
Fragen dazu beantwortet das KfW-Info-Center.
28.10.2024, 15:00 Uhr
BEG: Energetische Sanierung – bewilligte Maßnahmen umsetzen und Fördermittel abrufen
Nach dem aktuellen Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste hat das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bis September 2024 mehr als 10 Milliarden Euro an Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt. Obwohl viele Projekte bereits erfolgreich umgesetzt wurden, haben zahlreiche Fördermittelempfänger den reservierten Förderbetrag noch nicht abgerufen. „Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die geplanten Maßnahmen abzuschließen – die Kapazitäten im Handwerk und bei Herstellern sind aktuell gut verfügbar“, so der Appell des BAFA, den die dena im aktuellen Infoletter an die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten weitergeleitet hat.
Bei Fragen oder Rückmeldungen stehen BAFA-Mitarbeitende unter oder telefonisch unter +49 (0)6196 908 1625 zur Verfügung.
28.10.2024, 14:40 Uhr
Merkblätter für Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau aktualisiert
Die KfW hat ihre Merkblätter für die Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude und Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude aktualisiert. In den neuen Merkblattversionen wird ausgeschlossen, dass die Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KNF) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) für dieselbe Wohneinheit in Anspruch genommen werden können. Zusätzlich wurden die Merkblätter um zwei neue Absätze zur Wirkungsmessung und Datenweitergabe ergänzt.
Die neuen Merkblattversionen 11/2024 sind ab dem 01.11.2024 gültig und stehen ab sofort im KfW-Partnerportal zur Verfügung.
25.10.2024, 14:00 Uhr
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Die Förderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) startet in die nächste Runde. Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Mehr Infos.
21.10.2024, 16:00 Uhr
Übergangsfrist zum Einbau von Heizungsanlagen abgelaufen
Am 18.10.2024 ist die Übergangsfrist des § 71 Absatz 12 GEG abgelaufen. Nach dieser Regelung galt die 65%-EE-Pflicht des § 71 Absatz 1 nicht für solche Heizungsanlagen, für die vor dem 19. April 2023 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18.10.2024 eingebaut oder aufgestellt wurden.
Quelle: Öko Zentrum NRW
21.10.2024, 10:00 Uhr
Neue PV-Regeln ab 01.01.2025 geplant
Wie der Tagesspiegel Background Energie & Klima berichtete, hat das BMWK einen Nachtrag zur EEG/EnWG-Änderung entworfen, der zeitnah in die Kabinettsabstimmung soll und schon zum 01.01.2025 in Kraft treten könnte.
Der Nachtrag sieht vor:
- die Direktvermarktungsgrenze auf 25 kWp abzusenken,
- die Einspeisevergütung für alle Neuanlagen unter 25 kW bei negativen Börsenstrompreisen abzuschaffen (und evtl. den Förderzeitraum um die Stunden mit negativem Strompreis zu verlängern) und
- dass Anlagen ab 2 kWp steuerbar sein müssen, wobei die maximalen Extrakosten bei 150 Euro pro Jahr liegen.
Die erste Einschätzung des GIH ist, dass viele Anlagen unter 100 kWp unwirtschaftlich werden, wenn der Nachtrag zur EEG/EnWG-Änderung in Kraft tritt. Wir bitten alle Mitglieder, die PV-Anlagen planen, um Rückmeldung, wie sie die geplanten Änderungen sehen. Bitte sendet Eure Rückmeldungen und Rechenbeispiele, die die künftige Wirtschaftlichkeit zeigen (positiv oder negativ) an folgende E-Mail-Adresse: .
GIH Empfehlung: Bitte prüft die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Anlagen, die Ihr empfehlt, sorgfältig darauf, ob sie auf das Thema eingehen und welche Annahmen sie treffen, damit Eure Kunden keine bösen Überraschungen erleben.
15.10.2024, 11:45 Uhr
Online-Seminar zu Energieeffizienzförderprogrammen für KMU am 17. Oktober
Wie findet man in der Vielzahl von Förderprogrammen das passende für ein KMU? Mit einem Online-Seminar am 17. Oktober will das Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) zusammen mit Gästen von KfW, BAFA und dena für mehr Übersicht in der Förderlandschaft zum Thema Energieeffizienz und Digitalisierung sorgen. Folgende Fragen werden im Online-Seminar beantwortet:
- Welche Programme bietet die deutsche Förderlandschaft im Bereich Klima/Energie?
- Welche Förderprogramme bietet die KfW und was unterscheidet sie?
- Welche digitalen Hilfsmittel werden in der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) gefördert?
Das Online-Seminar findet von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt und ist kostenlos. Nach den Impulsvorträgen gibt es ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion.
Weitere Informationen und Anmeldungemöglichkeit >>
01.10.2024, 16:00 Uhr
Praxissprechstunde zu aktuellen Förderprogrammen
Die umfangreichen Förderprogramme im Energie- und Klimabereich des Bundesbauministeriums werden derzeit ausgebaut und mit neuen Förderkonditionen versehen. Im Rahmen der Veranstaltung des BMWSB werden insbesondere Förderprogramme für energieeffiziente Neubauten und den Erwerb von zu sanierenden Bestandsimmobilien für Familien im Detail erörtert (KFN, WEF, KNN und „Jung kauft Alt“). Dabei wird auch das Anfang Oktober startende Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) vorgestellt.
26.09.2024, 15:00 Uhr
Mögliche Änderungen bei Bundesförderung – wohl eher in mehreren Jahren
Dr. Alexander Renner, BMWK-Referatsleiter, hat heute bei der Jahrestagung des Gebäudeforum klimaneutral (dena) über mögliche Förderungsänderungen in eher mittelbarer Zukunft gesprochen. Die Regierung überlegt, soziale Komponenten – so wie bei BEG EM der Heizungen derzeit schon – auch bei anderen Förderungen zu prüfen. Eine weitere Idee sei, aus der BEG die gut verdienenden Sanierenden rauszunehmen, sie sollen dann eher die steuerliche Förderung nutzen, damit die staatlichen Mittel etwas gesteckt werden.
Im GIH Forum kann über das Thema diskutiert werden.
26. September, 8:30 Uhr
BMWK sieht keine Möglichkeit, zu alten Fördersätzen in EBW und EBN zurückzukehren
Das BWMK hat klargestellt, dass es auch in 2025 keine Rückkehr zu den alten Fördersätzen in der EBW und EBN geben wird. Das erhöhte Budget in der Budgetplanung für 2025 dient zur Auszahlung der bewilligten Anträge von 2024. In der Übergangsphase der Förderkürzung wurden 25.000 Anträge gestellt, die zum Teil bereits bewilligt wurden. Die BAFA Abteilung hat zusätzliches Personal bekommen und wird demnächst auch die Auszahlung beschleunigen können. Aktuell wurden im September ca. 5.000 Anträge gestellt. Normaler Durchschnitt in den letzten Monaten waren 10 bis 12.000 Anträge.
26. September, 8:30 Uhr
GIH beim BMWK zur iSFP Qualitätsicherung und Verbesserung
Am Dienstag, den 24.09 waren der GIH, der DEN und LFE im BWMK eingeladen, um über Qualitätssicherungsmaßnahmen und Verbesserungen beim iSFP vorzuschlagen.
Das BWMK hat klargestellt, dass es in dieser Legislatur keine weitere Richtlinienänderung geben wird. Es sind aber Änderungen möglich, die ohne Richtlinienänderung und Softwareänderung möglich sind.
Wir werden nächste Woche unsere Vorschläge schriftlich einreichen.
25. September, 8:30 Uhr
Neue Nachweisstrecke BnD bei der KfW
Ab Donnerstag, den 26.9.2024 soll die neue Nachweisstrecke BnD bei der KfW freigeschaltet werden.
23. September, 13:00 Uhr
Online-Seminar zu neuen KfW-Förderprogrammen
Am 9. Oktober von 9 bis 10 Uhr zu den Förderprogrammen Jung kauft Alt und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN).
Weitere Informationen und Anmeldung >>
20. September, 08:17 Uhr
Neue Informationen vom BMWK
Nach intensiven Gesprächen mit dem BMWK wurde uns zugesagt, dass die Auszahlungen von iSFP`s jetzt deutlich schneller werden sollte. Wie sind eure Erfahrungen? Bitte im Forum mitteilen: iSFP sollen deutlich schneller werden?
17. September, 13:10 Uhr
Neue Informationen von Venio Piero Quinque, Abteilungsleiter BAFA
Standardanträge bei BEG EM für Hülle ohne Rückfragen bearbeitet die BAFA innerhalb von zwei Wochen derzeit, so der Abteilungsleiter. Derzeitige Weiterentwicklungen: Digitalisierung bei Optimierung der Antragsverfahren. Herr Quinque stellt keine Erhöhung der Förderhöhe für Gebäudehülle in Aussicht. 2024 zur Verfügung stehende Fördermittel sollen möglichst dieses Jahr ausgeschüttet werden.
16. September
Weiterentwicklung des KfW-Energieeffizienzprogramms Produktionsanlagen/-prozesse
Zum 24.10.2024 wird das KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (Produkt 292) zu einem Förderangebot weiterentwickelt, das Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützt. Finanziert werden Investitionen, die Treibhausgaseinsparungen von mindestens 15 % erzielen. Zudem ist ein Transformationsplan nachzuweisen, in dem das Ziel einer 40%igen Treibhausgaseinsparung in den nächsten zehn Jahren konkretisiert werden muss.
Der Transformationsplan sollte mindestens folgende Elemente enthalten:
- IST-Analyse: Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG)-Emissionen bzw. -Bilanz des Standorts
- Zielfestlegung: Konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand), das innerhalb der nächsten zehn Jahre erreicht werden soll
- Maßnahmenplan: Konzeption von Maßnahmen, mit denen das Zehn-Jahres-Ziel erreicht werden soll
- Absichtserklärung zur THG-Neutralität spätestens ab dem Jahr 2045
Bereits geförderte Transformationspläne nach Modul 5 des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (295) können akzeptiert werden. Die beantragte Finanzierung für die aktuellen Investitionen muss Teil des Maßnahmenplans sein, mit dem das Zehn-Jahres-Ziel des Transformationsplans realisiert werden soll. Die Einbindung eines Energieberatenden ist für die Erstellung des Transformationsplans nicht erforderlich und der Transformationsplan muss nicht bei der KfW eingereicht werden, sondern bleibt beim Finanzierungspartner.
Zudem wurden einige bestehende Verwendungszwecke geschärft und zusammengefasst (z. B. „Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz“ statt „Mess-Steuer-Regelungstechnik“). Neu aufgenommen wurden die Verwendungszwecke „Elektrifizierung von Prozessen“, „Maßnahmen zur CO2-Abscheidung“ sowie „Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff“. Der Verwendungszweck „Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen“ entfällt.
Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) wird zum 24.10.2024 umgestellt und kann ab diesem Datum im gBzA-Center erstellt werden. Der Prozess der Erstellung verbleibt unverändert beim Endkreditnehmer.
Wichtiger Hinweis: Alle bis zum 23.10.2024 generierten gBzA-IDs können nur noch bis einschließlich 23.10.2024 für die Beantragung von Sofortbestätigungen oder Sofortzusagen genutzt werden. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer – ihre Gültigkeit und müssen vom Endkreditnehmer neu erstellt werden. Ab dem 24.10.2024 können in Sofortbestätigungen oder Sofortzusagen nur noch gBzA-IDs verarbeitet werden, die am 24.10.2024 oder später erstellt wurden.
12. September, 7:40 Uhr
Neue FAQ-Seite zur Wärmeplanung
Das BMWK bietet auf der Seite www.energiewechsel.de neben den Frage-Antwort-Listen zum GEG und zur BEG nun auch eine FAQ-Seite zum Thema Wärmeplanung. Darin sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wärmeplanung und zum Zusammenspiel mit den Vorgaben aus dem GEG zu finden.
12. September, 7:30 Uhr
Heizungsförderung: Seit 1. September ist eine auflösende oder aufschiebende Bedingung im Handwerkervertrag verpflichtend
Vor der Antragstellung in der BEG EM – Heizungsförderung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag (Handwerkervertrag) abzuschließen. Dieser muss seit dem 1. September 2024 zwingend eine auflösende oder aufschiebende Bedingung als Vertragsbestandteil enthalten.
Durch die auflösende oder aufschiebende Bedingung wird vereinbart, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.
Wichtig: Anträge mit einem Lieferungs- oder Leistungsvertrag ohne auflösende oder aufschiebende Bedingung werden abgelehnt und eine nachträgliche Aufnahme der Bedingung ist förderschädlich. Aus dem Vertrag muss sich zudem das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben.
Weitere Informationen und eine Musterformulierung gibt es in den FAQs auf www.energiewechsel.de (A18, A 23 und A25).
9. September
Förderprogramm „Jung kauft alt“ ist gestartet
Am 3. September fiel der Startschuss für die Kreditförderung „Jung kauft alt“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ziel des Produkts „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) ist es, Familien mit Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro beim Erwerb von bestehenden Wohnimmobilien zu unterstützen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Mit jedem weiteren minderjährigen Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Die Antragsteller dürfen bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und noch keine Förderung aus den Programmen „Baukindergeld“, „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ in Anspruch genommen haben.
Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G, oder H eingestuft ist und
- die innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) saniert wird.
Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Krediten. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Maximale Kreditbeträge:
- 1 Kind: 100.000 Euro
- 2 Kinder: 125.000 Euro
- Ab 3 Kinder: 150.000 Euro
Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.
29. August, 12:15 Uhr
Förderprogramm „Jung kauft alt“ soll am 3. September starten
Wie aktuellen Medienberichten (z. B. in Finanztipp) zu entnehmen ist, soll das Förderprogramm „Jung kauft alt“ am 3. September starten. Es richtet sich an Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen, die sich ein bestehendes sanierungsbedürftiges Gebäude zur Eigennutzung kaufen möchten. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stehen im BMWSB-Haushalt 2024 350 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung. Einen offiziellen Starttermin hat das BMWSB noch nicht bekanntgegeben.
29. August, 11:30 Uhr
KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ startet zum 1. Oktober
Die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet zum 1. Oktober 2024. Mit diesem Teilprogramm des BEG soll der flächeneffiziente Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment in Deutschland angekurbelt werden.
Die Förderung wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten und erfolgt in den KfW-Produkten:
- „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (296) und
- „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude“ (596)
Bei beiden Programmen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert. Bei Wohngebäuden sind maximal 100.000 Euro pro Wohnheit und bei Nichtwohngebäuden maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sowie 5 Mio. Euro pro Vorhaben finanzierbar.
Die Merkblätter, die Anlagen zu den Merkblättern und das Infoblatt können ab dem 28.08.2024 im Archiv des KfW-Partnerbereichs (www.kfw.de/partnerportal) heruntergeladen werden.
27. August
KfW-Heizungsförderung: Ab heute sind alle antragsberechtigt
Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer bis auf Kommunen können ab heute staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.
Heizungsförderung für Kommunen startet erst Ende November
Die Antragstellung für Kommunen in der BEG-Heizungsförderung (422) wird voraussichtlich erst ab Ende November möglich sein. Bis dahin wird eine Übergangsregelung angeboten. Details zur Übergangsregelung sind unter www.kfw.de/422 und im Merkblatt 422 zu finden:
Bis zum Start der Antragstellung muss für Vorhaben, die zwischen dem 01.09.2024 und der Bereitstellung der Antragsfunktion im Kundenportal „Meine KfW“ begonnen werden, eine Vorhabenanmeldung vorgenommen werden. Vor der Vorhabenanmeldung muss ein Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden. Nach der ordnungsgemäßen Vorhabenanmeldung kann mit dem Vorhaben begonnen werden, ohne dass ein förderschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn vorliegt.
26. August
BAFA: Aktualisiertes Merkblatt EDL-G/EnEfG veröffentlicht
Am 22. August hat das BAFA ein aktualisiertes Merkblatt zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht. Die aktuelle Version hat die Nummer 1.2. Zum Download >>
22. August
Kürzung der Energieberatungsförderung: Antworten von Jens Acker, BMWK, auf Mitgliederfragen im Online-Seminar am 15. August
Anlässlich der Kürzung der Energieberatungsförderung veranstaltete der GIH am 15. August ein Online-Seminar. Jens Acker, Referatsleiter für Förderung Gebäudeenergieberatung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, beantwortete in diesem Seminar zahlreiche Fragen von Mitgliedern. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten mitgeschrieben und stellen Euch diese als PDF zur Verfügung.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Kürzungen waren fiskalisch notwendig.
- Eine Rücknahme der Kürzungen ist ausgeschlossen.
- Das BMWK geht davon aus, dass durch die Kürzungen für 2024 Planungssicherheit gegeben ist.
- Das BMWK hat die Verbände bewusst vorab nicht über die Kürzungen informiert.
- Dass die Presse vorab über die Kürzungen Bescheid wusste, war nicht gewollt. Presse und Verbände sollten eigentlichen gleichzeitig informiert werden.
- Das BMWK ist sich der langen Bearbeitungszeiten bei den iSFP-Zuwendungsbescheiden bewusst. Mit einer Aufstockung der Mitarbeiterzahl und einer Teilautomatisierung beim BAFA sollen die Bearbeitungszeiten reduziert werden.
- Zusammen mit den Verbänden soll die Qualitätssicherung bei den iSFPs überarbeitet werden.
- Die BEG ist ausreichend finanziert.
19. August, 19:00 Uhr
KTF Kabinettsvorlage 2025: Mittel für Energieberatung erhöht, Gelder für BEG etwas gesenkt
In der Kabinettsvorlage für den Haushalt 2025 wurden folgende Mittel eingeplant:
Beratung Energieeffizienz: 369 Mio. € (240 Mio. € in 2024)
Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG): 14,35 Mrd. € (16,7 Mrd. € in 2024)
Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe: 818 Mio. € (840 Mio. € in 2024)
KFN: 256 Mio € ( 105 Mio. € in 2024)
Jung Kauft alt: 70 Mio. € (48 Mio. € in 2023)
Erstmals wurde eine globale Minderausgabe für 2025 von 9 Mrd. € eingeplant. Dies bedeutet, dass alle Programme zusammen zwar mit 34 Mrd. € in Summe budgetiert sind, allerdings insgesamt nur 25 Mrd. € abgerufen werden dürfen. Dies könnte zu einer strengen Bewirtschaftung des KTFs führen und am Jahresende auch zu Förderstops oder unterjährig zu Förderkürzungen führen. Diese gibt es in 2024 noch nicht. Der GIH wird sich dafür einsetzen, dass diese nicht eingeplant wird.
19. August, 8:10 Uhr
BEG-Heizungsförderung – WG: Angabe von Hausnummer im BzA-Prüftool
Derzeit können im BzA-Prüftool für „BEG Heizungsförderung – Wohngebäude“ unter dem Punkt „Adresse des Investitionsobjektes“ im Feld „Hausnummer“ Daten eingegeben werden, die im weiteren Antragsprozess nicht verarbeitet werden können. Eine technische Prüfung auf zulässige Dateneingabe steht erst ab Oktober 2024 zur Verfügung. Bis dahin sind folgende Vorgaben für die Eingabe der Hausnummer zu beachten:
Zulässige Datentypen für „Hausnummer“ sind:
- maximale Länge = 9
- zulässige Zeichen = a-z, 0-9, Bindestrich, Schrägstrich
- bei Hausnummern mit einem Leerzeichen ist wie folgt vorzugehen:
Hausnummer Erfassen als
„28 1/3“ „28a“
„28 2/3“ „28b“
„28 3/3“ „28c“
Der Buchstabe ist ohne Leerzeichen hinter die Hausnummer zu schreiben.
19. August, 8:00 Uhr
BEG-Heizungsförderung – NWG – Erstellung einer gBzA
Für die Heizungsförderung für Unternehmen – NWG sowie die Heizungsförderung für Kommunen – NWG kann seit Kurzem die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung „BEG Heizungsförderung – Nichtwohngebäude“ auszuwählen.
19. August 2024, 07:50 Uhr
BEG-Heizungsförderung für Kommunen: Übergangsregelung zur Antragstellung
Die Antragstellung für Kommunen für Wohn- und Nichtwohngebäude über das neue Kundenportal „Meine KfW“ wird voraussichtlich ab Ende November möglich sein. Bis zur Bereitstellung der Antragsfunktion im Kundenportal gibt es eine Übergangsregelung.
19. August 2024, 07:45 Uhr
Neuer Ergänzungskredit – NWG
Ab 27. August 2024 startet nicht nur die Heizungsförderung für Unternehmen, sondern es gibt auch ein neues Angebot für einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit beim Einbau klimafreundlicher Heizungen in NWG. Die Kreditförderung „BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)“ kann bei einem Finanzierungspartner der KfW unter Vorlage einer Zuschusszusage der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids des BAFA für eine Zuschussförderung nach der BEG-EM-Förderrichtlinie beantragt werden.
16. August 2024, 15 Uhr
Auszahlungen EBW und EBN
Es besteht kein Auszahlungstopp bei den Energieberater-Förderprogrammen. Allerdings sind die Auszahlungssummen derzeit sehr niedrig. Im BAFA sollen weitere Mitarbeitende rasch in der Abwicklung eingesetzt werden. Dies sollte in den nächsten Wochen hoffentlich der Fall sein.
16. August 2024, 08:15 Uhr
Änderungen in der Einspeisevergütung für Solarstrom ab 2025 wahrscheinlich
Liebe Mitglieder,
Die FDP fordert die Einspeisevergütung ab 2025 für neue PV Anlagen abzuschaffen, da die EEG-Kosten den Haushalt stark belasten. Dies könnte in den Haushaltsverhandlungen eine große Rolle spielen. Stark in der Diskussion ist auch die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise abzuschaffen. Das BWMK arbeitet auch an einer Aktualisierung der Stromspeicherregularien in diesem Zusammenhang. Alle Änderungen würden die Rentabilität von Solaranlagen stark verändern, so dass potentiell Interessierte prüfen sollten, geplante Solaranlagen noch dieses Jahr in Betrieb zu nehmen, wenn Sie sich die aktuellen Konditionen sichern wollen, da eine große Unsicherheit über die Vergütung in 2025 besteht. Es gibt noch keine offiziellen Entwürfe dazu, aber der Druck ist groß, die EEG Kosten zu senken.
14. August
Heizungstausch: Förderbeginn für weitere Antragsgruppen bekanntgegeben
Wie die KfW am 8. August bekanntgegeben hat, startet ab 27. August die Antragstellung für die BEG-Heizungsförderung für Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Auch Eigentümer:innen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern können ab 27. August Anträge stellen.
12. August
Mittel für Förderprogramm „Jung kauft Alt“ freigegeben
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mittel für das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Eigentum im Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bald starten.
Zur Pressemitteilung des BMWSB >>
09. August 2024, 08:15 Uhr
Online-Seminar zu den Kürzungen der Energieberaterförderung
Der GIH informiert am 15. August um 15 Uhr über den aktuellen Stand und die Hintergründe der jüngsten Kürzungen bei den Energieberaterprogrammen Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) und gibt einen Überblick über Maßnahmen und Aktionen. Anschließend gibt es Raum für Diskussionen und Meinungsaustausch.
08. August 2024, 18:50 Uhr
Änderungsbekanntmachungen für EBW und EBN nun veröffentlicht
Im Bundesanzeiger sind die Änderungen an den Energieberatungs-Förderprogrammen dieser Woche nun wie folgt veröffentlicht und somit nach GIH-Einschätzung rechtskräftig:
EBW: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?8
EBN: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?10
08. August 2024: 9:58
BAFA Portal wieder funktionsfähig: Anträge bis zum 12.08. nachholen
Die begonnen Anträge können heute wieder im BAFA Portal nachgeholt werden.
Wir empfehlen auch die Anträge einzureichen, die aufgrund der nicht Erreichbarkeit des Portals nachzuholen und wenn möglich einen Nachweis der Nichterreichbarkeit des Portals beizufügen.
Das BWMK hat uns geschrieben, dass alle Anträge, die bis 12.08. eingehen mit Verweis auf die IT Probleme vom 07.08. wohlwollend geprüft werden. Wenn möglich Screenshots beifügen.
(GIH übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Anträge)
Die Änderungsbekanntmachung zur EBW /EBN Richtlinien erscheint im Bundesanzeiger. Wir konnten Sie noch nicht finden und haben das BMWK angefragt.
07. August 2024
Aktualisierung Technische FAQ der BEG-EM
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) folgendes mit:
- Liste der technische FAQ Version 6.1.
Die Liste der technischen FAQ wurde erneut überarbeitet und liegt nun in der Version 6.1 vor. Diese ist zum 18.07.2024 in Kraft getreten. Neben ergänzenden Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen wurde die TFAQ 7.01 zu Lüftungsanlagen komplett überarbeitet. Diese aktualisierte Version wird in den kommenden Tagen auf der Homepage des Bafa verfügbar sein.
Zur leichteren Identifizierung der vorgenommenen Änderungen erhalten Sie die Blauversion der TFAQ, in der die Unterschiede von Version 6.0 und 6.1 zur Version 5.0 ersichtlich sind.
- Neues Merkblatt Gebäudenetz
Das „Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim BAFA“ wurde angepasst und ist in der Version 8.0 zum 31.07.2024 in Kraft getreten. Die Unterscheidung der Antragstellung zum Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wurde hervorgehoben.
Die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird nach wie vor beim BAFA beantragt und der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz bei der KfW. Der Antrag auf Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes kann beim BAFA oder der KfW gestellt werden. Der Übertrag förderfähiger Kosten auf den Errichter des Gebäudenetzes ist dabei nur durch Antragstellung beim BAFA möglich, wenn eine/ ein Energieeffizienz-Expertin/-Experte eingebunden wurde.
Das aktualisierte Merkblatt wird zeitnah auf der Homepage des Bafa verfügbar sein.
06. August 2024, 16:46
Antragstellung EBW/EBN Lösung
Das BMWK hat mit dem BAFA folgende Lösung erdacht und veröffentlicht: EBW / EBN Lösung
Technische Störung Antragsportal
Seit heute Vormittag, 6. August, kommt es leider zu technischen Problemen bei der Antragsstellung für die Energieberatungsförderung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) auf der BAFA-Website. Wir bitten, dies zu entschuldigen. Wenn Sie betroffen sind, bitten wir Sie, die Antragstellung bis spätestens 12. August 2024 nachzuholen, sobald die aktuellen technischen Probleme behoben wurden. Hierüber werden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de und auf der Seite des BAFA informiert werden.
Bitte fügen Sie Ihrem dann regulär gestellten Antrag per Anlage eine formlose Erklärung an, dass ein fristgerechter Versuch zu alten Konditionen (bis 06. August 23:59 Uhr) aufgrund der technischen Probleme gescheitert ist. Folgende Angaben sind dabei zwingend erforderlich:
– Angaben zum Objekt (vollständige Adresse; bei EBW zusätzlich: Anzahl der Wohneinheiten; bei EBN je nach Modul: qm-Zahl der Nettogrundfläche oder Höhe der Energiekosten des Vorjahres)
– Name des/der Beratenen
– Name und EEE-Nummer des/der Energieeffizienz-Experten/-in
– Datum des Vorgesprächs zwischen EEE und Beratenem
Bitte beachten Sie, dass diese notwendige Erklärung eine subventionserhebliche Antragstellerunterlage ist.
Gestartete Anträge, die aufgrund der heute aufgetretenen technischen Probleme nicht abgeschlossen werden können, werden durch das BAFA erfasst und gescheiterte Antragsversuche somit verifiziert. So können die alten Konditionen für alle von den technischen Problemen betroffenen Anträge gewährt werden, die ansonsten fristgerecht eingegangen wären.
Kommentar GIH nach Rücksprache mit BMWK: Es ist wichtig, dass alle Anträge heute noch im BAFA Portal bis zur Fehlerstelle durchgeführt werden, damit der Versuch anschließend verifiziert werden kann.
06. August 2024, 14:32
Alternative Antragstellung EBW/EBN (Allen Angaben ohne Gewähr)
Aktuell kommt es zu Problemen und längeren Wartezeiten bei der Antragstellung über das Bafa Portal.
Die Dena hat ein IT Problem mit dem Abgleich der EEE Liste, BMWK, BAFA und Dena informieren uns sobald das Problem behoben wurde.
Unser Jurist weist darauf hin, dass ein Antragsweg zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn das Portal nicht funktioniert, muss man dies dokumentieren und könnte man den FAX Weg als gesetzliche Alternative wählen, (eine Email ist nicht 100% rechtsicher, wird aber möglicherweise auch akzeptiert)
Er weist ebenso daraufhin, dass eine rückwirkende Änderung der Förderhöhen nicht möglich ist. Nur wenn das Budget erschöpft ist, darf der Durchführer den Antrag nicht bewilligen. Damit die Kürzung ab 07.08.2024 wirksam wird, muss es auch morgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
06. August 2024, 13:26
Probleme bei der Antragstellung Aktualisierung 13:26
Die Dena hat ein IT Problem mit dem Abgleich der EEE Liste, BMWK, BAFA und Dena informieren uns sobald das Problem behoben wurde.
06. August 2024
Probleme bei der Antragstellung
Aktuell kommt es zu Problemen und längeren Wartezeiten bei der Antragstellung über das Bafa Portal.
Diese Infos basieren auf den Rückmeldungen mehrerer GIH-Mitglieder. Weitere Infos liegen uns aktuell leider nicht vor.
05. August 2024
Update: Förderkürzungen bei Energieberatungsprogrammen
Mit einem Schreiben hat sich der GIH Bundesvorsitzende, Stefan Bolln, an das BMWK gewandt. Darin verweist er auf die Kurzfristigkeit, die fehlende Transparenz in der Kommunikation und die große Verunsicherung, die durch die Ad-hoc-Änderungen entstanden sind.
Auch, wenn dem GIH bewusst ist, dass die Mittel stark nachgefragt und voraussichtlich nicht bis zum Jahresende reichen werden, sehen wir diese drastische Kürzung als falsches Signal.
Der GIH schlägt in dem Schreiben vor:
- für die Inanspruchnahme des iSFP-Bonus in der BEG-EM auch ein ungeförderter iSFP beantragt werden kann. Dies würde die EBW entlasten. Dies sollte sofort geschehen, damit der aktuelle Haushalt entlastet wird. Diese sollten prioritär genehmigt werden (innerhalb von 2 Wochen), damit die Sanierungswilligen unverzüglich die Baumaßnahmen beginnen und die Baukonjunktur angekurbelt wird.
- Sollte eine Kürzung dieses Jahr nötig werden, so schlagen wir vor die Förderquote von 80% auf 60% zu reduzieren und die maximale Förderhöhe von 1.300€ auf 1.100€ abzusenken und zwei verpflichtende persönliche 1,5h Gespräche in die Beratung mit aufzunehmen, bei der der Bürger alle Fragen stellen kann, die ihm wichtig sind. Da der Eigenanteil dann steigt, könnte der Berater auch die Leistung erhöhen und mehr Mehrwert für den Bürger schaffen. Gleichzeitig würde die Verdoppelung des Eigenanteils und die Reduktion der Maximalförderung zu einer Entlastung des Haushalts führen.
Um die Qualität des iSFPs zu steigern und den Verbraucher vor Fließband-iSFPs zu schützen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
- Die Qualitätssicherung in der EBW sollte verstärkt werde und Mechanismen zur wirksamen Kontrolle implementiert werden, die verhindern, dass die Bürger Standard iSFPs bekommen, die die persönliche Situation der Beratenden nicht ausreichend wiederspiegeln: Dazu gehört auch die Reform des iSFPs mit stärker Verpflichtung auf die wirtschaftliche Situation der Eigentümer Bezug zu nehmen und die sinnvolle Einbindung von PV und Speicherberatung.
In den letzten Monaten sind immer wieder Berichte in den Medien gewesen (z.B. Plus Minus), die Energieberatung in einem schlechten Licht erscheinen lassen, da die Qualität nicht stimmte. Diesem wollen wir mit Ihnen gemeinsam entgegenwirken.
- Ebenso möchten wir gemeinsam mit Ihnen eine Handreichung für den Bürger erarbeiten, mit der er einen guten iSFP erkennt und im Zweifel Nacharbeit verlangen kann oder Zahlung begründet ablehnen kann.
05. August 2024
Energieberatungsprogramme EBW und EBN werden am Mittwoch den 07.08. gekürzt
Liebe Mitglieder,
Das BMWK bestätigt den Bericht von T-Online von heute morgen, dass die Förderprogramme für Energieberatung EBW und EBN für Anträge ab Mittwoch, den 07.08. aufgrund der großen Antragszahlen wie folgt gekürzt werden:
Förderquote: 50% statt bisher 80%
Maximale Fördersummen: Kürzung um 50%
EBW
- EZFHs: 650€ statt bisher 1300€,
- MFHs ab 3 WE 850€ statt bisher 1700€,
- WEG Beratungszuschuss: 250€ statt bisher 500€
EBN:
- unter 200m²: maximal 850€ statt bisher 1.700€
- 200 bis 500m² maximal 2.500€ statt wie bisher 5.000€
- Mehr als 500m² maximal 4.000€ statt wie bisher 8.000€
Das BMWK veröffentlichte dazu heute eine Pressemitteilung
Zum t-online Artikel
Beobachtet die nächsten Tage den Ticker für weiter Infos
29. Juli 2024
Bundesnetzagentur plant Reform der Netzentgelte für Industrie
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie die Regelung zu den Netzentgelten für Industriekunden weiterentwickelt. Das Eckpunktepapier ist Teil eines Festlegungsverfahrens, das sie ebenfalls heute einleitet.
Die Bundesnetzagentur schlägt eine Regelung vor, die für stromintensive Betriebe einen Anreiz schafft, dynamisch auf die aktuelle Erzeugungssituation zu reagieren. Diese spiegelt sich in erster Linie in den Strombörsenpreisen wider. Mehr dazu
26. Juli 2024
Dr. Mandy Pastohr wird neue Präsidentin des BAFA
Frau Dr. Pastohr stammt aus Jena und ist seit mehr als drei Jahren Leiterin der Abteilung „Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologie, Innovation“ im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum. Zur Pressemitteilung
26. Juli 2024
Leitlinie für Gebäudetyp „E“
Liebe Mitglieder,
das Bauministerium hat eine erste Leitlinie für Gebäudetyp E erlassen. Hier kann zum Beispiel von der Norminnentemperatur für Bäder abgewichen werden. Dies hätte auch Einfluss auf die Heizlast. Die Folgen für Energieberatung sind noch abzuklären.
22. Juli 2024
Durchbruch für Gebäudetyp „E“ auf Bundesebene
Das Bundesjustizministerium hat am 11. Juli 2024 erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E geteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Der Planungsansatz, den die Bayerische Architektenkammer angestoßen und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau von Beginn an unterstützt hat, reduziert die Normenflut und schafft Handlungsspielräume beim Planen und Bauen. Mehr dazu
16. Juli 2024, 16:10 Uhr
Lebenszyklus beim Bauen
Gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, haben wir gestern die Bundesregierung aufgefordert, dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Der Gebäudesektor ist verantwortlich für rund 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Um sie wirksam zu reduzieren, müssen wir jetzt beginnen, sie ganzheitlich zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten. Nur so können gezielte Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelastung identifiziert und eine starke und zukunftssichere Bauwirtschaft in Deutschland gesichert werden.
Wir fordern:
– Verpflichtende Ökobilanzierung ab 2026:
Für Neubauten und größere Sanierungen soll eine Ökobilanz verpflichtend werden. Für einkommensschwache Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern fordern wir eine sozial gestaffelte Förderung, um die Kosten abzudecken.
– Öffentliche Gebäude als Vorbild:
Ab März 2025 sollen alle neuen öffentlichen Gebäude, wie Schulen, Pflegeheime oder Verwaltungsgebäude, strikte Anforderungen an Lebenszyklus-Emissionen einhalten. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch Umbau oder Sanierung anstelle von Neubau erreicht werden.
– Stakeholder-Prozess zur CO2-Reduktionsstrategie:
Ein strukturierter und umfassender Dialog soll die Umsetzung der EPBD-Vorgaben und die Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) fördern.
Hier geht’s zum Forderungspapier
16. Juli 2024, 16:00 Uhr
EBW / EBN: Öffnung des BAFA-Portals für die Energieberatung
Mit dem heutigen Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste teilt die dena mit, dass ab heute das für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) eingerichtete BAFA-Portal auch für die Förderprogramme des Bundes für Energieberatung – Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) geöffnet ist. Anträge auf Förderung von Energieberatungen für EBW und EBN können ab diesem Zeitpunkt nur noch über das BAFA-Portal gestellt werden. Auch die dazugehörigen Unterlagen für die Verwendungsnachweise sind dort einzureichen.
Das BAFA-Portal ermöglicht eine schnelle Übersicht über diese Vorgänge und deren Status. Darüber hinaus bietet das Portal die Möglichkeit, die persönlichen Kontaktdaten zu ändern.
Wurde der Antrag nicht über das BAFA-Portal, sondern mittels des bisherigen Antragsformulars gestellt, kann auch der Verwendungsnachweis nicht über das BAFA-Portal eingereicht werden. Für den Verwendungsnachweis steht in diesen Fällen wie bislang der entsprechende Link auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung. Diese Alt-Anträge sind weiterhin nicht im BAFA-Portal zu finden.
Auf den Internetseiten www.bafa.de/ebw und www.bafa.de/ebn können Sie sich über den Stand der Einrichtung des BAFA-Portals informieren. Dort werden Sie auch künftig Merkblätter finden, welche die Antragstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises über das BAFA-Portal erläutern.
06. Juli 2024, 9:00Uhr
Haushaltentwurf 2025 und Nachtrag 2024: KTF bleibt wie geplant
Hoffnungsvolle Nachrichten aus dem Haushaltsentwurfsverhandlungen:
Das Finanzministerium schreibt in einer Pressemitteilung zum KTF, aus dem die Klimaprogramme finanziert werden:
„Der KTF bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz, Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr 2025 sichergestellt.“
In einer weiteren Meldung heißt es, dass mit einem Nachtragshaushalt 2024 zusätzliche neu entstandene Bedarfe abgedeckt werden.
Damit sind hoffentlich auch die 8,7 Mrd. €, die durch die EEG Umlage zusätzlich anfallen, gemeint. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Praxis der zögerlichen Mittelfreigabe im KTF damit beendet wird.
Zum Thema Baukosten wird folgendes geschrieben:
„Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken: Bauen muss schneller, einfacher und unbürokratischer werden. Es gilt, die Baukosten nachhaltig zu senken und Bürokratie konsequent abzubauen.
Dies gilt auch für weitergehende energetische Standards, bei denen die eingesparten Emissionen nicht im Verhältnis zu den entstehenden Kosten stehen.
Zudem wird die Bundesregierung bestehende Bürokratieanforderungen u.a. auf Grundlage des laufenden Praxis-Checks Bauwirtschaft reduzieren, auch für ökologische und nachhaltige Baustoffe.“
Der GIH wird dies näher mit den Parteien und den Politikern analysieren und weiter für nachhaltige und bezahlbare Effizienzmaßnahmen kämpfen.
Für das KNN Programm werden 1 Mrd. € in 2025 zur Verfügung stehen.
04. Juli 2024, 14:30 Uhr
Erste Details zum Programm KNN Programm (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) inkl. Haushaltsfreigabe
Der Haushaltsauschuss hat erste Mittel für das KNN Programm freigeben: 3,5 Mio. € für 2024 und 350 Mio. € für 2025.
Die Basisförderung wird sich laut einem Bericht des Tagesspiegels am KFW EH 55 Standard mit 24kG CO2 Äq /m² und das Premiumprogramm am EH 40 mit 20 kg / CO2-Äq orientieren.
Die Förderung wird an die Wohnfläche gekoppelt: Sie darf bei ein Einraumwohnungen 40m², bei Zweiraumwohnungen 55m², bei Dreiraumwohnungen 70m² und bei 4 Raumwohnungen 85m² betragen.
Fossile Energieträger sind nicht zugelassen.
Für Rollstuhlgerechte Wohnungen gibt es andere Vorgaben.
geplanter Start ist im Herbst 2024
03. Juli 2024, 11 Uhr
Neuerungen bei KfW-Förderprogrammen
Die KfW hat uns über einige Neuerungen bei Förderprogrammen informiert, die gerade in Kraft getreten sind oder bald in Kraft treten werden:
- Für Klimafreundliche Neubauten – Nichtwohngebäude werden ab dem 1. August die Kredithöchstbeträge gesenkt. Für Klimafreundliche Nichtwohngebäude gibt es jetzt bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben. Für Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG stehen bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben zur Verfügung. Das aktualisierte Merkblatt wird voraussichtlich ab Mitte Juli im KfW-Partnerportal veröffentlicht.
- Im Rahmen der Programme BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude, BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus und BEG Nichtwohngebäude – Kredit gelten ab sofort Kulanzregelungen für Hochwasserbetroffene in Bayern und Baden-Württemberg. So kann für ein bereits gefördertes Vorhaben ein erneuter Antrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer gestellt werden. Außerdem ist der Klimageschwindigkeitsbonus auch dann beantragbar, wenn die Heizung durch das Hochwasser beschädigt wurde und nicht mehr funktionstüchtig ist. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich, wobei auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt werden. Details dazu werden in Kürze auf den jeweiligen Produktseiten der KfW zu finden sein. Der GIH setzt sich dafür ein, dies auf alle Hochwassergeschädigten in anderen Bundesländern oder künftigen Hochwassern auszuweiten.
- Rentnerinnen und Rentner können bei der BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude und bei den BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude ab sofort die sogenannte Rentenbezugsmitteilung als alternatives Nachweisdokument über die bezogene gesetzliche Rente aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung einreichen, falls sie für die relevanten Jahre keine Einkommenssteuererklärung abgeben können. Weitere Informationen dazu findet Ihr in den FAQs auf der Produktseite BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude der KfW.
02. Juli 2024, 14:30 Uhr
Unterschied Wärmeplanung und Ausweisung eines Gebietes zum Wärmenetzgebiet
Das BWMK hat noch einmal erklärt, dass die Veröffentlichung der Wärmeplanung die Pflicht des GEG zu einer 65-%-Heizung noch nicht aktiviert, sondern nur der Kommunalbeschluss zum Ausweisen eines Wärmenetzgebietes (siehe GEG §71 Absatz 8).
Ihr könnt Eure Kommunalvertreter dazu ermuntern, die Planung oder auch die Teilplanung möglichst zeitnah zu veröffentlichen, damit die Bürger Klarheit darüber bekommen, wo sicher keine Wärmenetze und Wasserstoffnetze geplant werden.
02. Juli 2024, 14:00 Uhr
Aktualisiertes Pflichtberatungsprotokoll für den Einbau einer fossilen Heizung
Das BMWK hat das Beratungsprotokoll für die Pflichtberatung beim Einbau einer fossilen Heizung veröffentlicht:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html (ganz unten auf der Webseite)
Bitte prüft künftig immer vor der Beratung, ob Ihr das aktuelle Protokoll habt. Die CO2-Kosten und die Protokollseite sind geringfügig angepasst worden.
Das BMWK hat noch einmal klar gemacht, dass derjenige, der die Anlage einbaut (also der Handwerker), sicherstellen muss, dass die Beratung stattgefunden hat und protokolliert wurde. Unterbleibt dies, sind auch zivilrechtliche Haftungsrisiken für den Handwerker denkbar. Bitte informiert darüber auch die Handwerker, mit denen Ihr zusammenarbeitet.
02. Juli 2024, 10:10 Uhr
Wartezeit für iSFP-Zuwendungsbescheide
Zuerst die gute Nachricht: Es gibt keine Bewilligungspause. Auch wenn es sich so anfühlt. Die Wartezeit für Zuwendungsbescheide beträgt zurzeit ab Antragseingang ungefähr 3,5 Monate. Die BAFA arbeitet jedoch daran, den Prozess der Prüfung der Anträge durch stärkere Automatisierung künftig erheblich zu beschleunigen. Die Zuwendungsbescheide sollten dann im Normalfall wieder innerhalb einer kurzen Frist erteilt werden können.
27. Juni 2024, 17:00 Uhr
Neue BEG-EM FAQ 25.06: BEG-EM Erleichterungen für Rentner und Hochwassergeschädigte, Klarstellung der WEG-Zuschüsse
Wie auch im aktuellen EEE-Infoletter beschrieben, gibt es folgende Erleichterungen in der BEG-EM:
Für Hochwassergeschädigte in Bayern und Baden-Württemberg:
- Möglichkeit des Wiederantrags: Auch wenn ein Gebäude erst kürzlich mit Hilfe der BEG saniert bzw. neu errichtet wurde und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, können Betroffene im Hochwassergebiet einen erneuten Förderantrag stellen.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus kann ausnahmsweise auch für kaputte Heizungen beantragt werden.
- Die Kumulierungsgrenze der BEG wird ausnahmsweise auf max. 100 Prozent erhöht (unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und anderen staatlichen Hilfen).
Für Rentner:
Grundsätzlich gilt, dass für die Beantragung des Einkommensbonus die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung der relevanten Haushaltsmitglieder als Nachweisdokumente einzureichen sind. Liegen Einkommensteuerbescheide vor, müssen zwingend diese eingereicht werden. Nur für den Fall, dass an Rentnerinnen und Rentner für die maßgeblichen Jahre keine Einkommensteuerbescheide ergangen sind, kann die sog. „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ (für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung) bzw. ein gleichartiges Dokument für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen) aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung eingereicht werden.
Siehe auch BEG-FAQ A.38 für weitere Details: BEG FAQ
Klare Definition der BEG-EM Zuschüsse beim Heizungstausch für WEG Sondereigentümer
Es wurde klargestellt, dass der Klimabonus und der Einkommensbonus eine weitere Grenze der förderfähigen Kosten erhält, nämlich die der Ist-Kosten des Sondereigentumsanteils. Es wird dann verglichen, welche Grenze niedriger ist, die der gleichmäßigen Verteilung auf alle WEGs oder die der Ist-Kosten des Sondereigentums. Nur auf die niedrigere Grenze wird der Klimabonus und der Einkommensbonus gezahlt.
Die FAQ A.11 und A.29 enthalten ein ausführliches Beispiel: BEG FAQ
25. Juni 2024, 17:00 Uhr
Update: Finanzministerium (Bund) zahlt EEG-Mehrkosten, KTF muss gegenfinazieren.
Leider bedeutet die Anweisung der Mittel keinen Extrazuschuss für den KTF aus Bundesmitteln. Aus FDP-Kreisen wurde vernommen, dass dies aus dem KTF-Gesamtbudget 2024 finanziert werden muss, die anderen Programme entsprechend sparen müssen. Das letzte Wort ist hier sicher nicht gesprochen und wird Teil der gesamten Haushaltsverhandlungen sein. Umso mehr gilt, die Anträge dies Jahr rechtzeitig stellen, um auf das Jahresende vorbereitet zu sein.
25. Juni 2024, 11:00 Uhr
BMWK verschiebt Entscheidung über Zugang für Fachunternehmer zur EEE-Liste
Dank Eurer Beteiligung an unserer Umfrage (1500 Rückmeldungen in drei Tagen), die ein deutliches Bild gegen die Zulassung der Fachunternehmer zur EEE-Liste ergab, und einer einstimmig ablehnenden Rückmeldung der Verbände GIH, DEN und LFE sowie der Schornsteinfegerverbände hat das BMWK die Entscheidung auf August vertagt. Das BMWK will sich dazu noch einmal beraten und mit den Handwerksverbänden sprechen. Aus unserer Sicht werden weder die Qualität noch die Sanierungsquote damit gesteigert. Wir werden weiter Alternativvorschläge zur Steigerung der Qualität und der Sanierungsquote einreichen. Das BWMK hat den Auftrag bekommen, die Förderung zu vereinfachen. Falls Ihr weitere Ideen neben den in der Umfrage genannten habt, sendet Sie gerne an . Denkt dran: In der Kürze liegt die Würze.
Kurzfassung der Ergebnisse der GIH-Umfrage:
- Frage 1: Nur 12 Prozent der Mitglieder begrüßen die BEG-EM-Fachunternehmerlistung. 85 Prozent sind dagegen.
- Frage 2: Wenn die Fachunternehmerlistung doch eingeführt werden würde, sollte nach Ansicht von fast 60 Prozent der Mitglieder ein iSFP vorgeschaltet sein. Eine etwaige Bagatellgrenze von 25.000 Euro bejahen nur gut fünf Prozent der Mitglieder (Mehrfachantworten waren möglich.)
- Frage 3: Über ein Drittel der Mitglieder sieht die Liste als „sehr existenzgefährdend“, ein weiteres Drittel als „etwas existenzgefährdend“ an. 70 Prozent der Mitglieder sehen in der Gewerkliste für sich also eine wirtschaftliche Gefahr.
- Frage 4: Nur gut jeder Zehnte glaubt, dass durch die Einführung der Fachunternehmerlistung mehr energetisch saniert werden wird. Knapp die Hälfte der Mitglieder erwartet sogar einen Sanierungsrückgang. 43 Prozent gehen von keiner Änderung aus.
- Frage 5: 93,5 Prozent der Mitglieder erwarten durch die Fachunternehmerlistung Qualitätseinbußen bei der Sanierungsdurchführung. Mehr als zwei Drittel gehen von einer „deutlich“ sinkenden Qualität und ein weiteres Viertel von einer „etwas“ sinkenden Qualität der Durchführung aus. Rund sechs Prozent sehen die Qualität dadurch gleich bleibend oder gar höher (0,8 Prozent).
- Frage 6: 14 Prozent der Mitglieder glauben, dass sie nach Einführung der Fachunternehmerlistung „immer“ bzw. „oft“ weiter bei BEG-Einzelmaßnahmen eingebunden werden. Über 70 Prozent gehen davon aus, dass sie dann nicht mehr bzw. „selten“ involviert sein werden.
- Frage 7: Alle weiteren vorgeschlagenen Entbürokratisierungsmaßnahmen werden von einer großer Mehrheit unterstützt. Dazu gehören eine (eindeutigere) Kommunikation und (telefonische) Erreichbarkeit sowie eine automatische Antragsbewilligung beim BAFA (analog zur KfW), eine öffentliche Kommunikation der aktuellen Bewilligungs- und Auszahlungsdauer und weitere Verbesserungen.
25. Juni 2024, 10:00 Uhr
Finanzministerium (Bund) zahlt EEG-Mehrkosten, Neustrukturierung der Solarförderung in Zukunft wahrscheinlich
Laut Berichten des Tagesspiegels und des Handelsblatts wird das Finanzministerium die ca. 8,7 Mrd. €, die die EEG-Umlage und damit der KTF benötigt, anweisen, da keine Umschichtungen zwischen Programmen im KTF vorgesehen sind.
Dies erhöht aber auch den Druck auf den KTF, mit den Mitteln sparsam umzugehen und schützt nicht vor eventuellen Haushaltssperren gegen Ende des Jahres. Es empfiehlt sich also, rechtzeitig einen Auftragspuffer aufzubauen und Förderanträge nicht erst im letzten Quartal zu stellen, da niemand weiß, wie die Haushaltslage und die Verhandlungen dann sein werden.
Da die Strompreise so niedrig sind und es wegen des großen Solarzubaus immer mehr Stunden mit negativen Strompreisen gibt, fordert die FDP die Selbstvermarktung des Stromes und die Abschaffung der festen Einspeisevergütung, um Anreize für Speicherinvestitionen zu setzen.
Da der Zubau von Anlagen weitergeht, werden die Stunden mit niedrigen Strompreisen steigen. Die Anlagen mit hohen Fördersätzen von 40 bis 50 Cent/kWh aus den Jahren 2004 bis 2010 fallen langsam aus der 20-jährigen Förderung, allerdings wird dies überkompensiert durch den Zubau der Anlagen, der von 2004 bis 2008 von 0,5 GW auf 1,2 GW und in den Folgejahren aber auf 4 bis 8 GW pro Jahr angestiegen ist und 2011 gab es immer noch 25 Cent/kWh. Deswegen wurde ab 2013 der Zubau wieder auf ca 2 GW begrenzt
Die Regierung wird hier handeln müssen, da eine Finanzierung unter den aktuellen Bedingungen im KTF nicht darstellbar ist oder auf Kosten der anderen Programme geht.
Da China gerade die Produktionskapazitäten von PV-Modulen herunterfährt, da aktuell die Module ohne Gewinn am Weltmarkt verkauft werden, sind keine großen Preissenkungen mehr zu erwarten und die Förderung wird aus obigen Gründen vermutlich nicht so gut bleiben. Mit diesen Argumenten könnt Ihr Eure Kunden zu einer zeitnahen Anschaffung einer PV-Anlage motivieren.
25. Juni 2024, 9:00 Uhr
BEG: Neue Übersicht über Formulare und Arbeitshilfen vom BMWK
Das BMWK hat auf Energiewechsel.de eine Übersicht der wichtigen Formulare und Arbeitshilfen mit Links veröffentlicht, die für die BEG notwendig sind. Diese findet Ihr hier:
Bitte schaut trotzdem noch auf den jeweiligen Programmseiten, da dort noch weitere Merkblätter zur Antragstellung und immer die aktuellsten Merkblätter für die einzelnen Programme vorhanden sind.
Der GIH stellt eine etwas ausführlicher Liste zur Verfügung:
GIH Übersicht über wichtige BEG Dokumente.
21. Juni 2024, 12:00 Uhr
Baubegleitung und Fachplanung für Heizungstausch ab Sommer 2025 beantragbar
Das BMWK hat uns mitgeteilt, dass die Baubegleitung und Fachplanung im Heizungstausch erst im Sommer 2025 bei der KFW beantragbar sein wird. Leider ist keine rückwirkende Bewilligung möglich, da zwingend ein extra Antrag notwendig ist, der nicht mehr nachgeholt werden kann. Die Umsetzung dauert so lange, weil die Priorität im BWMK darauf liegt, alle Antrags- und Auszahlungsprozesse für die Heizungsförderung zu programmieren. Als erstes können die selbstnutzenden Einfamilienhauseigentümer die BnD erstellen und dann werden die BnDs für die anderen Gruppen programmiert und freigegeben.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern bei entsprechender Qualifikation in Kooperation mit den Heizungsbaufachbetrieben, die Heizlast und den hydraulischen Abgleich anzubieten, da viele Heizungsbaufachbetriebe dankbar sind, wenn sie bei diesen Arbeiten unterstützt werden. Ebenso empfehlen wir unseren Mitgliedern, keine Maßnahmen in Vollmacht zu beantragen, um Schadensansprüchen auf möglicherweise entgangene Förderbeträge vorzubeugen.
Zum Thema Baubegleitung im Rahmen des Heizungstauschs wurde uns mitgeteilt, dass zunächst politisch entschieden wurde, dass die Baubegleitung beim Heizungstausch aus der Förderung herausfallen sollte. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit deutlich mehr Anträge ohne Baubegleitung gestellt wurden als mit Baubegleitung. Es gab intern wohl viele Diskussionen, die Richtlinie auch vollständig umzusetzen. Nun hat der Staatssekretär Nimmermann die Entscheidung getroffen, dass die Richtlinie erst im Sommer 2025 vollständig umgesetzt wird. Unsere Forderung war aber umgehende Umsetzung.
Aktuell sind die Diskussionen um den Haushalt 2025 und den KTF nicht hilfreich.
In geplanten politischen Gesprächen werden wir unsere Positionen weiterhin mit Nachdruck vertreten.
19. Juni 2024, 8:05 Uhr
Aktueller Stand und eine Einschätzung für die Förderprogramme EBW und BEG
Aus dem BMWK hörten wir, dass für die EBW Mittel bereitstehen, die für das erste Halbjahr reichen sollten. Wir gehen davon aus, dass viele Anträge in den nächsten 2 Wochen bewilligt werden. Auf Nachfragen, in welchen Abständen welche Summen freigegeben werden, erhalten wir keine Detailantworten. Weiter gehen wir davon aus, dass sich die Berater auf Bewilligungszeiten von 3 Monaten in der EBW einstellen müssen.
Es gibt ca. 10.000 Anträge pro Monat, so dass die Mittel von 170 Mio. € gegen Ende des Jahres knapp werden könnten. Aktuell sehen wir keinen Grund an den Bewilligungen zu zweifeln.
In der BEG EM liegt die Antragsbewilligung für Anträge aus 2024 bei ca. 30 Tagen nach Antragstellung. Die Zeit vom Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung beträgt ca. 12 Wochen. Hier sind ausreichend Mittel vorhanden.
Die Antragszahlen liegen etwas so hoch wie im letzten Jahr bei ca. 14.000 pro Monat für Effizienzmaßnahmen + 11.000 Baubegleitung und ca. 8.000 beim Heizungstausch.
Zur Baubegleitung beim Heizungstausch erwarten wir in nächsten 2 Wochen eine Auskunft.
In der BEG WG und NWG und bei KFN werden die Zinsen so anpasst, dass die Nachfrage innerhalb des Budgets gesteuert wird. Diese liegt aktuell im Zielkorridor.
Der KTF steht dies Jahr unter dem Druck, dass ca. 10 Mrd.€ EEG Umlage aus ihm finanziert werden müssen, die nicht eingeplant sind. Diese 10 Mrd. € sind auch Teil der Hausverhandlungen auf Bundesebene. Es sind zur Zeit viele Varianten in der Diskussion: Einsparungen im laufenden Jahr, auch im KTF, Nachtragshaushalt. Das BWMK möchte auf alle Fälle einen Förderstopp vermeiden. Deswegen empfehlen wir allen Beratern, sich auf wiederkehrende Bewilligungsverzögerungen einzustellen.
Die künftige Mittellage im KTF für Förderung wird von den CO2 Preisen, der EEG Umlage, den Bundeszuschüssen und dem Klimageldauszahlungen abhängen. Dies ist aktuell nicht zu prognostizieren.
Es bleibt festzuhalten, dass einmal dem Antragsteller bewilligte Mittel bisher immer auch zur Auszahlung gekommen sind, egal wie die Haushaltslage war. Es bleibt gleichzeitig empfehlenswert, sein Geschäftsmodell nicht von Fördermittel abhängig zu machen, da die künftige Verfügbarkeit immer von Haushaltslage und Regierungsprioritäten abhängig ist.
18. Juni 2024, 7:30 Uhr
CDU rückt von Abschaffung des Heizungsgesetzes ab
Laut Andreas Jung sind nur einzelne Veränderungen geplant, z.B. die Verbesserung der Förderung von Pelletheizungen.
Auch Friedrich Merz betonte, dass die Union voll und ganz hinter der Wärmewende und die Wärmepumpe ein wesentlicher Träger der Wärmewende ist.
Quelle: Table Media Briefing
Laut einem Bericht des Handelsblatts wird die Finanzierung des Wärmenetzausbaus und der Dekarbonisierung der Wärmenetze erheblich durch die fehlende Kreditvergabe der Banken behindert, die das neue Geschäftsmodell in Frage stellen und die alten Geschäftsmodelle entfallen. Außerdem ist die staatliche Förderung für Wärmenetze nicht langfristig verlässlich gesichert, so dass Investitionsentscheidungen nicht belastbar getroffen werden können. Nur vereinzelt springen Kommunen und Energiekonzerne als Investor ein.
Stadtwerke-kaempfen-um-ihre-klima-plaene-widerstand-von-buergern-und-banken/
13. Juni 2024, 11:010Uhr
An alle Energieberater: prüft eure Versicherungspolicen!
Wir haben aktuell einen Fall von einem Energieberater, der für ihn existenzbedrohend ist.
Der Fall: Der EB hat in Vollmacht gearbeitet und eine Frist versäumt. Die KfW hat die Förderung abgelehnt. Bis hierhin alles unstrittig.
Die Allianz Versicherung hat es abgelehnt, den Schaden zu übernehmen, weil der EB in Vollmacht gearbeitet hat und dies wäre nicht mitversichert. Der Text in der Police war so „geschickt“ geschrieben, dass dem EB dieser Umstand nicht klar war. Jetzt wird es voraussichtlich ein Rechtsstreit mit der Versicherung.
Bitte prüft alle Eure Versicherungsverträge und lasst es Euch am besten von Eurer Versicherung schriftlich bestätigen, dass Ihr versichert seid, wenn Ihr in Vollmacht arbeitet.
13. Juni 2024, 08:05 Uhr
BAFA hat wieder neue Fördermittel
von einem Mitglied wurde uns folgende Nachricht vom BAFA gesendet:
Sehr geehrter Herr……
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass uns neue Fördermittel für die Energieberatungsförderprogramme EBW und EBN zugewiesen wurden. Wir können daher die Erteilung von Zuwendungsbescheiden und die Auszahlung von Zuschüssen wieder aufnehmen.
Anträge wie auch Verwendungsnachweise bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs. Sollten wir Fragen zu einem Vorgang haben, werden wir uns unaufgefordert an Sie oder, im Falle einer Bevollmächtigung, an das Energieberatungsunternehmen wenden.
Wegen der großen Anzahl an Vorgängen kann es leider noch zu Verzögerungen kommen. Wir sind aber bestrebt, die Bearbeitungsdauer so schnell wie möglich wieder deutlich zu verringern.
12. Juni 2024, 09:45 Uhr
BAFA hat die FAQs zum iSFP erweitert
Die Frage: Wann darf mit der Beratung begonnen werden? Jetzt gibt es auf der BAFA-Seite eine klare Aussage dazu und jeder EB kann dies seinen Kunden senden.
Da das BAFA gerade Schreiben an die Antragsteller versendet, in denen auf das eigene Risiko der Beantragung des iSFP-Bonus hingewiesen wird, empfehlen wir allen Beratern, ihre Kunden proaktiv darüber zu informieren, damit es keine verunsicherten Kunden gibt.
12. Juni 2024, 08:10 Uhr
BEG EM: BAFA passt Verwaltungspraxis bei Widersprüchen an
Widersprüche zur BEG-EM dürfen beim BAFA ab sofort nicht mehr durch die Bevollmächtigten eingereicht werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind Bevollmächtigte mit rechtsanwaltlicher Zulassung oder der Erlaubnis Rechtsdienstleistungen zu erbringen.
Hiervon unberührt bleibt das Recht der antragstellenden Person, bei eigenen Förderanträgen den Widerspruch selbst einzulegen.
Werden die o. g. Kriterien bei einem Widerspruch zu einem BEG-EM-Vorgang des BAFA nicht eingehalten, weist das BAFA die bevollmächtigte Person ab sofort förmlich durch Bescheid zurück. Hierdurch erlischt gleichzeitig die Bevollmächtigung im jeweiligen Vorgang. Der Widerspruch selbst wird jedoch als eingereicht angesehen. Die Antragstellenden erhalten hierüber ein Informationsschreiben.
Bereits vom BAFA nach der bisherigen Verwaltungspraxis bearbeitete Widersprüche sind von der o. g. Änderung nicht betroffen.
Hintergrund dieser Anpassung ist § 14 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 3 RDG.
11. Juni 2024, 16:30 Uhr
Anfrage der CDU an Regierung zum Heizungsmarkt: Antragszahlen noch sehr gering, Baubegleitung zum Heizungstausch wird demnächst verkündet.
Mit Stand 26. Mai 2024 wurden insgesamt 27.306 Zusagen für die neue Heizungsförderung erteilt. Eine Erhöhung der Förderfähigen Kosten ist nicht vorgesehen. Zur Baubegleitung soll zeitnah eine Information erfolgen.
Bis 31. Mai 2024 sind Ausgaben von rund 5 Mrd. Euro aus dem KTF-Titel 89310 abgeflossen, insbesondere für die Bundesförderung für effiziente Gebäude,
- davon für BEG-Einzelmaßnahmen rund 1,7 Mrd. Euro und
- für BEG-Wohngebäude und -Nichtwohngebäude rund 2 Mrd. Euro.
Die Differenz ist aufgrund von Verpflichtungen aus den Vorgängerprogrammen abgeflossen.
Bis zum 30. April 2024 wurden Förderzusagen für rund
- 16.700 Wärmepumpen,
- rund 4.700 Biomasseheizungen,
- rund 1.000 solarthermische Anlagen,
- rund 800 Anschlüsse an bestehende Gebäude-oder Wärmenetze und
- rund 300 Neuerrichtungen, Erweiterungen oder Umbauten von Gebäudenetzen inklusive der Anschlüsse an diese Netze erteilt.
Eigentümerinnen und Eigentümer EFH (Antragsstart 27.02.2024): 75 %
Eigentümerinnen und Eigentümer MFH und Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) (Antragstart 28. Mai 2024): 16%
Unternehmen und Kommunen (Antragstart voraussichtlich August 2024): 9 %
Einschätzung des GIH: Die Antragszahlen sind sehr gering für 5 Monate. Hochgerechnet ergeben sich nur ca. 65.000 Anträge in 2024. Da die größte Antragsgruppe schon antragsberechtigt ist, erwarten wir nur geringe Steigerung der Antragszahlen in diesem Jahr und fordern weiterhin die Freigabe des Klimabonus für Vermieter und die zeitnahe Klärung aller offenen Fragen zur Förderung.
Laut Bericht der FAZ vom 07.06.2024 wurden aktuell 34.000 Anträge bewilligt. Dies ergäbe dann ca. 77.000 Anträge / 2024
11. Juni 2024, 10:30 Uhr
BAFA; Programmierfehler bei der Beantragung von EM ist behoben!!
Die Fehlermeldung bei der Beantragung von EM mit iSFP ist behoben. Konkret trat der Fehler bei der Übermittlung von bonusberechtigten iSFP-Nummern vom Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ zum Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) auf.
Das BAFA konnte den Fehler ermitteln und die IT hat mit einem Hotfix den Fehler behoben.
07. Juni 2024, 13:00 Uhr
Online-Seminar mit der KfW
Am 26. Juni um 17 Uhr veranstalten wir mit der KfW ein Online-Seminar zur Heizungsförderung.
06. Juni 2024, 09:00 Uhr
KfW: Entscheidung zur Förderung der Baubegleitung beim Heizungstausch in Kürze erwartet
Seit Monaten kämpfen wir um die separate Förderung der Baubegleitung bei der Heizungsförderung. Nun wurde uns versprochen in den nächsten Tagen eine klare Aussage zu erhalten.
Wir halten euch auf dem laufenden.
06. Juni 2024, 08:25 Uhr
BAFA: Programmierfehler bei der Beantragung von EM
Viele Mitglieder machten uns in dieser Woche darauf aufmerksam, dass bei der Beantragung von EM mit iSFP eine Fehlermeldung erscheint. Der iSFP sei nicht förderberechtigt. Konkret trat der Fehler bei der Übermittlung von bonusberechtigten iSFP-Nummern vom Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ zum Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ auf.
Das BAFA konnte den Fehler ermitteln und die IT arbeitet bereits priorisiert an dessen Behebung. Mit einem Hotfix ist noch in dieser Woche zu rechnen.
03. Juni 2024, 08:25 Uhr
BAFA, Denkmal, Programmierfehler im Formular TPB
Bei der BAFA ist ein Programmierfehler im Formular für die technische Projektbeschreibung (TPB) entdeckt worden. Anstelle des Textes für Dachflächen von Denkmalen oder besonders erhaltenswerten Gebäuden wird derzeit fehlerhaft der Text zur Kerndämmung von zweischaligem Mauerwerk angezeigt.
Die IT der BAFA bearbeitet diesen Fehler.
Sollte es einem Energieeffizienz-Experten nicht möglich gewesen sein, bei Erstellung der TPB die korrekte Maßnahme im Segment Gebäudehülle auszuwählen, können die Angaben im technischen Projektnachweis (TPN) problemlos angepasst werden.
31. Mai 2024, 15:50 Uhr
EPBD im Amtsblatt der EU veröffentlicht, Link korrigiert
Die EPBD wurde im am 8. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden
28. Mai 2024, 12:00 Uhr
Antragsstellung KfW-Heizungsförderung möglich
Heizungsförderung: Ab sofort ist die Antragstellung für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Wohneigentümergemeinschaften möglich.
Hier geht es zu den Informationen
27. Mai 2024, 18:00 Uhr
BEG-EM TFAQ veröffentlicht
Die KFW hat die BEG TFAQ veröffentlicht: BEG- EM TFAQ
17. Mai 2024, 15:50 Uhr
Neue BEG-EM FAQ am 30.04.2024 veröffentlicht
Das BMWK hat eine neue BEG FAQ veröffentlicht
Eine Analyse folgt nächste Woche.
- Mai 2024, 15:50 Uhr
Klimaschutzgesetz passiert Bundesrat
Das Klimaschutzgesetz hat heute den Bundesrat passiert und kann hier eingesehen werden.
- Mai 2024, 15:50 Uhr
EPBD im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Die EPBD wurde im am 8. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden
17. Mai 2024, 09:45 Uhr
Update für den Fördervorteilsrechner von Stiftung Warentest
Seit Dienstag hat Stiftung Warentest den Fördervorteilsrechner überarbeitet. Jetzt können dort die EH Förderungen auch inklusive der Boni für WPB und seriellem Sanieren sowie für die Baubegleitung berücksichtigt werden.
hier geht es zum Vorteilsrechner
17. Mai 2024, 09:45 Uhr
Online-Seminar mit dem Bundesverband Wärmepumpe
Gemeinsame Veranstaltung am 21. Mai, 17 Uhr, zum Thema Wärmepumpen-Förderung, Schritte im Projektablauf, wie funktionieren die Antragsverfahren und wie finde ich einen guten Installateur.
16. Mai 2024, 11:20 Uhr
Mitgliederhinweise zu Wärmepumpen in MFHs bis 21.05. erbeten
Das BMWK und wir suchen Hinweise zur Förderung von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern. Dabei stehen ökonomische Fragen und verbundene Systeme sowie technische Regulatorien im Fokus.
Genauere Infos findet Ihr hier:
Mitgliederbeteiligung bis 21. Mai – GIH Bundesverband
Bitte sendet Eure Vorschläge bis zum 21.05.2024 an . Wir werden sie am 22.05 im BWMK präsentieren. Ihr könnt Eure Vorschläge auch noch später einreichen.
Wir leiten sie dann weiter und übernehmen sie in die politische Arbeit.
Klimapolitiker der CDU planen keine Rückabwicklung des GEG
Thomas Heilmann, der Vorsitzende der Klimaunion und CDU Bundestagsabgeordneter, hat gestern auf dem GIH Bundeskongress die Rückabwicklung des GEG für sehr unwahrscheinlich erklärt, da kein Klimapolitiker in der Union dies vertreten würde. Möglich seien kleinere Verbesserungen bei den Erfüllungsoptionen in Paragraph 71 und eine Wiedereinführung des Ölheizungsverbots.
Die 65-%-Regel wurde nicht in Frage gestellt.
14. Mai 2024, 10:24 Uhr
Bestandsschutz trotz Wärmeplanung
Das BMWK hat gestern auf dem Bundeskongress erklärt, dass sich die Bürger keine Sorgen machen müssen, dass sie eine erneuerbare Heizung abbauen müssen, wenn ein Anschlusszwang für ein Wärmenetz kommen sollte.
Aktuelles Rechtsverständnis wäre, dass eine Heizung, die die Klimaziele gleichwertig erfüllt, auch immer zugelassen ist. Es bedarf dafür keiner gesetzlichen Regelung.
Diese Meldung ist ohne Gewähr, da sie auf einer mündlichen Aussage eines BMWK-Mitarbeiters, der für das GEG verantwortlich ist, beruht.
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