Zum 1. Januar 2018 hätte das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten sollen, in der die verpflichtende Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) umgesetzt werden sollte, den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten zu definieren.
Hierin sollten die drei parallelen Regelwerke – Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – zusammengeführt und der Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude ab 2019 eingeführt werden. Für private Neubauten sollte eine künftige Gesetzesnovelle den Niedrigstenergie-Standard ab 2021 vorschreiben.
Dieses Gesetzgebungsvorhaben ist jedoch in der zurückliegenden Legislaturperiode gescheitert. Der GIH Bundesverband e.V. als Deutschlands größte Interessenvertretung für Energieberater tritt dafür ein, dass dieses dringend notwendige Gesetz schnellstmöglich nach der Bundestagswahl umgesetzt wird.
Der GIH findet die Zusammenlegung der verschiedenen Regelwerke und die dadurch verbundene Vereinfachung richtig. Er hat sich daher in der Vergangenheit u.a. mit zahlreichen Veröffentlichungen und Stellungnahmen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und wird dies selbstverständlich auch zukünftig tun.
Aktuelle GIH-Beitrage:
30. Juni 2017: GIH-Standpunkte zu Niedrigstenergiestandard, GEG und CO2 als Messgröße
15. Februar 2017: Wahlkampf gegen Klimaschutz: Union verhindert Gebäudeenergiegesetz
02. Februar 2017: GIH bewertet Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)