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Novelliertes BAFA-Marktanreizprogramm

2. Januar 2020

Gefördert werden hier seit 1. Januar 2020 neben einer Austauschprämie für Ölheizungen auch klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen zu geänderten Konditionen.

Was wird gefördert?

Neubau:

  • Solarkollektoranlagen: 30% der förderfähigen Kosten
  • Biomasseanlagen: 35% der förderfähigen Kosten
  • Wärmepumpenanlagen: 35% der förderfähigen Kosten

Bestand:

  • Hybridheizungen
    Die Förderung für EE-Hybridheizungen beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten, bei Gas Hybridheizungen bis zu 30%.
  • „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
    Die Erweiterung von „Renewable Ready“ zu einer Gas-Hybridheizung gemäß den Technischen Mindestanforderungen muss binnen zwei Jahren erfolgen. Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderfähigen kosten.
  • Solarkollektoranlagen
    Die Errichtung oder Erweiterung wird gefördert, wenn Sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder der Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
    Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten.
  • Biomasseanlagen
    Gefördert wird die Installation von
    – Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
    – Pelletöfen mit Wassertasche
    – Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
    – sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
    ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung. Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
    Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
    Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
  • Austauschprämie für Ölheizungen
    Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40%.

Merkblatt zu den förderfähigen Kosten vom 8. Januar 2020

>> Weitere Informationen des BAFA

GIH Zusammenfassung der Förderprogramme des Bundes seit Januar 2020

Änderungen der KfW-Programme “Energieeffizient Bauen und Sanieren”

 

 

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