Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber*in) und beträgt jeweils bis zu:
Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) | Zuschuss |
1 bis 5 | 5.000 EUR |
6 bis 10 | 10.000 EUR |
11 bis 25 | 20.000 EUR |
26 bis 50 | 30.000 EUR |
Alle Informationen zur Antragstellung hier.