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Osterpaket: PV-Volleinspeisung in Zukunft höher gefördert

6. April 2022

Heute wird das Osterpaket im Kabinett besprochen und wohl verabschiedet. Grundsätzliches Ziel ist den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Für Energieberatende sind insbesondere Änderungen bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen interessant.

Im Referentenentwurf des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor werden fünf Gesetze (EEG, WindSeeG, EnWG, BBPIG, NABEG,) gleichzeitig angefasst. Darin ist auch eine deutliche Anhebung der Fördersätze für Aufdach-PV geplant.

Photovoltaik-Förderung

Neue PV-Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, sollen „künftig eine auskömmliche Förderung“ erhalten. „Anlagen, bei denen die Betreiber und Betreiberinnen den Strom auch teilweise selbst verbrauchen, erhalten wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs eine geringere Förderung als die Anlagen mit Volleinspeisung.“

Die genauen Höhen sind nicht veröffentlicht und daher wohl noch nicht festgelegt. Sie sollen „vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen im Laufe des Jahres 2022 anwendbar sein, um zwischenzeitlichen Attentismus zu vermeiden“. Darüber werde die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.

Die bisherige immer weiter gesunkene EEG-Umlage wurde letztlich vermehrt kritisiert, da sie sich kaum mehr wirtschaftlich abbilden lasse. Für die Energiewende und die Loslösung von fossilen Energieträgern spielen PV-Anlagen eine wichtige Rolle. Durch die Erhöhung von regenerativem Strom sollen die steigenden Bedarfe wie z.B. für Wärmepumpen oder eMobilität zunehmend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wichtig: diese Förderung betrifft nach Meinung des GIHs nicht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Weitere Änderungen in Förderungen und Gesetzen

  • Es wird ein neues Ausschreibungssegment „Erneuerbare + Wasserstoff“ eingeführt. Dadurch soll der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zusätzlich unterstützt werden. Neue Biomethan- oder KWK-Anlagen müssen zukünftig zudem H2-ready sein.
  • Im neuen Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) wird geregelt, dass Umlagen künftig nur für die Entnahme aus dem Netz zu zahlen sind. Eigenverbräuche, Direktbelieferung sowie Wärmepumpen allgemein werden von der Zahlung der Umlagen befreit.
  • Die EEG-Umlageabsenkung auf Null wird verstetigt. Die EEG-Kosten werden fortan über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Das Ausbauziel für 2030 wird von 65 auf 80 Prozent deutlich angehoben. Im Jahr 2021 lag Deutschland noch bei 42 Prozent. Aufgrund des steigenden Stromverbrauchs im Zuge der Elektrifizierung entspricht das mehr als einer Verdopplung innerhalb von zehn Jahren.

Kerninhalte des Energiesofortmaßnahmenpakets – Stand 05.04.2022

BMWK Referentenentwurf EEG 2023 – Stand 04.04.2022

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