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Haushalt 2022: Deutlich mehr Mittel für BEG und Beratungsförderung

8. Juni 2022

Der Bundestag hat am 3. Juni den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dieser wird am 10. Juni im Bundesrat beraten und anschließend dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Sowohl die Zustimmung des Bundesrates als auch die Unterschrift des Bundespräsidenten gelten wohl als Formsache.

Danach gibt das Bundesfinanzministerium die Gelder für die Projekte, einschließlich Förderprogramme, frei. Dies kann einige Wochen dauern. Der GIH hofft, dass Anfang Juli die Durchführer der Förderprogramme die Freigabe für ihre Budgets erhalten und dadurch die liegengebliebenen Anträge endlich abgearbeitet werden.

Die untenstehende Tabelle verdeutlicht, dass die Ausgaben für den Bereich Wohnungswesen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind.

Funktion/Aufgabenbereich Ausgaben 2021

in  €

Ausgaben 2022

in  €

Differenz
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 2 972 150 000 3 585 886 000 + 20,65 %
41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 1 675 263 000 2 149 392 000 + 28,30 %
411 Förderung des Wohnungsbaues 1 494 401 000 1 880 380 000 + 25,83 %
412 Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund) 138 000 000 180 000 000 + 30,43 %
419 Sonstiges Wohnungswesen 42 862 000 89 012 000 + 107,67 %

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich liegt bei den 20 größten Finanzhilfen des Bundes auf dem ersten und die BEG-Förderung auf dem dritten Platz. Mit 4,457 Milliarden Euro entspricht dies einer Steigerung von knapp 360 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dass die BEG mit zusätzlichen Geldern bedacht wurde, wird auch beim Vergleich mit Zahlen aus dem letzten Subventionsbericht deutlich: Im 28. Subventionsbericht des Bundes vom 18. September 2021 stand für das Jahr 2022 noch eine geplante Ausgabe von 2,775 Millionen Euro. Im Vergleich zu den nun 4,457 Millionen entspricht dies einer Steigerung von knapp 61 Prozent.

Kurzbeschreibung der Finanzhilfe Ist 2020

in Mio. €

Soll 2021

in Mio. €

Soll 2022

in Mio. €

Differenz

(2021 zu 2022)

Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich 1 941 4 808 5 153 + 7,18 %
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – 975 4 457 + 357,13 %

Auch in der Förderung von Programmen und Projekten im Bereich Beratung Energieeffizienz gibt es eine deutliche Steigerung, wie untenstehende Tabelle verdeutlicht. Dazu gehört auch die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Zweckbestimmung Ist 2020

in €

Soll 2021

in €

Soll 2022

in €

Differenz

(2021 zu 2022)

Beratung Energieeffizienz 73 850 000 74 988 000 159 988 000 + 113,35 %

Link zum Haushaltsentwurf 2022

Link zum 28. Subventionsbericht

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