Simple Sofortmaßnahmen seien eine leichte, für Zuschauer erträgliche Absenkung der Raumtemperaturen – jedes Grad weniger bedeute etwa sechs Prozent Energieersparnis. Von tageweisen Schließungen hält der Energieexperte nichts, da die Räume trotzdem geheizt werden müssten – die relativ geringen Einsparungen dürften hier in keinem vernünftigen Verhältnis zu den entgehenden Einnahmen stehen. Sinnvoll sei es jedoch, die Eingangstüre nicht ständig offen zu halten und keine Türschleieranlage zu verwenden. Ob es sich lohne, das warme Wasser auf den Toiletten abzustellen, hinge hingegen von der jeweiligen Installation ab. Einen hohen Nutzen verspricht sich Nickel von einem Wechsel der Beleuchtung auf LED: Mit überschaubaren Kosten ließen sich bei gleicher Lichtleistung zwischen 50 und 60 Prozent Energie einsparen, außerdem sei die Lebensdauer von LED-Leuchtmitteln deutlich höher als die herkömmlicher.
Bei den längerfristigen und auch kostenintensiveren Investitionen könne durch gezielt gesteuerte Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung „wahnsinnig viel“ erreicht werden. Mit Blick auf die derzeit stark diskutierten Wärmepumpen hingegen warnte Nickel vor Hau-Ruck-Aktionen: Hier müsse erst sorgfältig geprüft werden, ob die Heizkörper auf die niedrigeren Vorlauftemperaturen ausgelegt seien. Bei Kinos mit großen Glasfassaden im Eingangsbereich sei es eine Überlegung wert, die meist üblichen Zwei-Scheiben-Isolierverglasungen durch Wärmeschutzverglasungen mit drei Scheiben zu ersetzen – allerdings sei dies sehr teuer.
Für alle Ansätze, bei denen ein Fachmann erforderlich ist, riet Nickel Kinobetreibern zum mit 80 Prozent geförderten Beratungsprogramm der BAFA für Nichtwohngebäude. Damit könne entweder ein Energieberatung oder ein umfangreicheres Energieaudit finanziert werden – beide Instrumente arbeiten sinnvolle Maßnahmen heraus und informieren über weitere Fördermöglichkeiten. Zum Abschluss wies Nickel auf eine neue Verordnung hin, die für Nichtwohngebäude ab 1.000 Quadratmetern einen hydraulischen Abgleich vorschreibt. Für dieses aufwändige Verfahren zur Heizungsoptimierung stehen die Vermieter in der Pflicht – allerdings befürchtet Nickel, dass es für eine zeitnahe bundesweite Umsetzung der Verordnung nicht genügend Experten am Markt gebe.