Energieberatende, die Anträge in den Bundesförderungen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) oder für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) stellen wollen, müssen künftig in der EEE-Liste der dena eingetragen sein. Bislang nur beim BAFA zugelassene Beratende können sich unkomplizert ummelden.
Bundesförderung EBW/EBN