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Bundesregierung würgt energetische Sanierung ab

8. Januar 2019

Vor dem Jahreswechsel hat die Bundesregierung mit Aktionismus ein neues Gesetz zu Begrenzung der Modernisierungsumlage ab 1. Januar 2019 beschlossen. Danach können nur noch 8 Prozent der Kosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden.

Noch schlimmer ist die Begrenzung der Anhebung um maximal drei Euro und bei Bestandsmieten von unter  sieben Euro nur um zwei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.  Das hat zur Folge, dass gerade die Bestandsgebäude die in einem schlechten energetischen Zustand sind, nicht mehr sanierungsfähig sind. Gerade diese Gebäude werden häufig von vom Staat unterstützten Mietern genutzt. Letztlich trägt die Allgemeinheit hier die höheren Energiekosten. Zu beachten ist vor allem, dass diese Wohnungen auch auf Grund der längeren Anwesenheit der Mieter intensiver beheizt werden.  Ein Anschauungsbeispiel für eine reine Fassadendämmung und Dämmung der obersten Geschoßdecke: Ein Dreifamilienhaus mit drei Etagen (zehn Meter hoch) auf einer Grundfläche von 150 Quadratmeter hat eine Fassadenfläche von 500 Quadratmeter. Die Modernisierungskosten belaufen sich auf circa 150 Euro je Quadratmeter Fassadenfläche. Dazu kommt noch die Dämmung der obersten Geschoßdecke  mit circa 15000 Euro. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 90000 Euro. Dies durch die Wohnfläche geteielt (3 x 100 Quadratmeter) ergibt 300 Euro je Quadratmeter Modernisierungskosten. Daraus ist eine Modernisierungsumlage von zwei Euro pro Monat (acht Prozent Umlage pro Jahr auf zwölf Monate von 300 Euro) zu ermitteln. Da wird es nichts mit der Modernisierung der Heizung oder der Fenster, oder gar der Installation einer Solaranlage in den nächsten sechs Jahren.

Konrad Nickel

1. Vorsitzender GIH Sachsen

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