Gute Nachrichten für Wohnungsbau und Sanierung. Nach langem Ringen wurde heute endlich ein Kompromiss für das Wachstumschancengesetz gefunden und im Bundesrat verabschiedet. Der GIH begrüßt die Einigung auf das Wachstumschancengesetz.
Der Bericht dient als Baustein für die Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und nimmt insbesondere die internationale Dimension des Klimaschutzes stärker in den Blick. Mit Blick auf die Energiewende wurden laut Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode viele Hürden für den Zubau von Erneuerbaren Energien und der notwendigen Netzinfrastruktur abgebaut. Laut aktuellen Schätzungen wirken die ergriffenen Maßnahmen und Deutschland befindet sich erstmals auf Kurs, um die nationalen Klimaschutzziele insgesamt erreichen zu können.
Das Umweltbundesamt hat Daten zu den aktuellen Treibhausgasemissionen im Land veröffentlicht und auf die Zukunft projiziert. Demnach können die zulässigen Jahresemissionsgesamtmengen bis 2030 sektorübergreifend eingehalten werden. Allerdings verfehlt der für die EU-Klimaschutzverordnung maßgebliche Gebäudesektor seine Ziele weiterhin.
In Straßburg wurde heute die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) verabschiedet. Sie gibt moderate Pflichten für den Nichtwohngebäudebestand und Neubau sowie Ziele für den Wohngebäudebestand vor. Bis zur Abstimmung gab es Unsicherheiten, ob die Richtlinie verabschiedet wird.
In einem Pressestatement erklärt der WWF seine Sorge um die für Dienstag geplante Abstimmung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Die Richtlinie könnte als einziges Vorhaben des Green Deals scheitern, was zukünftig drastische Konsequenzen für den Klimaschutz im Gebäudebereich hätte und das Risiko für Energiearmut erhöhen würde. Auch wenn Kernelemente wie die Mindesteffizienzstandards im Laufe der Verhandlungen teils abgewürgt wurden, diene die Richtlinie vor allem der Transformation und um eine mögliche Sanierungswelle auszulösen.
Laut KFW werden 2024 keine weiteren Mittel für das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können in den Programmen 201, 202 und 432 keine Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Zuschüsse sind von diesen Beschlüssen jedoch nicht betroffen.
Die von einem unabhängigen Forschungskonsortium durchgeführte Evaluation wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Auftrag gegeben, um zu überprüfen, ob die gesetzten Ziele der BEG auch in der Praxis erreicht werden. Im Fokus stehen neben der Zielerreichung die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit der Förderung, welche 2022 eine Verbesserung zum Vorjahr erzielte.
Die KFW hat heute ihre neue Kreditvariante „Wohneigentum für Familien (300)“ angekündigt. Mit der Einführung der 20-jährigen Zinsbindung sollen vor allem Familien in ihrem Vorhaben, klimafreundliches Wohneigentum zu erwerben, unterstützt werden.
Der Förderstopp bei der energetischen Gebäudesanierung ist beendet und die meisten Programme sind samt Richtlinien wieder in Kraft getreten – so können seit heute in einem Programmteil wieder Anträge für den Heizungstausch im Einzelmaßnahmenprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) gestellt werden. Alles wieder gut also? Keinesfalls, sagt der Energieberatendenverband GIH, der sich mit altbekannten und neuen Problemen konfrontiert sieht.
Laut KFW können ab sofort wieder Anträge auf Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung gestellt werden. Dies gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern. Der Bund stellt für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Haushalt bereit, die durch Zuschüsse und Ergänzungskredite über die KfW ausgegeben werden.