Im Jahr 2023 wurde in der Ampelkoalition und der Fachöffentlichkeit hart darum gerungen, wie das GEG die Installation von Holzheizungsanlagen ab 2024 regeln soll, und wie diese zukünftig gefördert werden sollen. Im Ergebnis bleibt die Installation von Holzheizungsanlagen ab 2024 sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand weiter ohne Einschränkungen möglich.
Auch eine Förderung ihrer Installation im Gebäudebestand ist in der BEG ab 2024 weiter möglich. Dabei wurden die Förderbedingungen gegenüber den sehr restriktiven und wenig attraktiven Förderbedingungen im Jahr 2023 wieder deutlich attraktiver und weniger restriktiv ausgestaltet.
Die Details des neuen Gebäudeenergierechts und der neuen Förderung für Holzheizungsheizungsanlagen werden in diesem Webinar vorstellen.
Referent: Jens Dörschel, Fachreferent für Politik und Umwelt, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband
Für dieses Seminar erhalten Sie bei vollständiger Teilnahme (mind. 80 % Teilnahmezeit) im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung mit Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenliste:
Wohngebäude: 2, Nichtwohngebäude: 2, Energieaudit DIN 16247/Contracting: 2