Mit Wirkung zum 26.03.2021 erhöhte die KfW zahlreiche Zinssätze in diesen für die Energieberatung wichtigen Programmen.
Es sind die folgenden Programme betroffen:
– KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) in allen Laufzeitvarianten
– Energieeffizient Sanieren (151, 152) in allen Laufzeitvarianten außer 10/2/10
– Energieeffizient Bauen (153) in allen Laufzeitvarianten
Von der Zinserhöhung ebenfalls betroffen ist das KfW-Förderprogramm 270 für Photovoltaikanlagen in den Laufzeitvarianten 15/3/15 und 20/3/20.
Der GIH rechnet mittelfristig mit weiteren Steigerungen und rät geplante energetische Sanierungen baldmöglichst umzusetzen. Der Energieberaterverband empfiehlt die Fördermittelberatung durch seine unabhängigen Berater.
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