
Ein Unternehmen, das sich in Richtung Nachhaltigkeit entwickelt, wird effizienter, attraktiver für Top-Talente und resilienter gegen wirtschaftliche Turbulenzen. Doch wo fängt man an?
Dieses Seminar zeigt Ihnen den Energiepfad zur Nachhaltigkeit:
• Sofortige Wirkung: Senken Sie Energiekosten durch gezielte Effizienzmaßnahmen – der ideale Einstieg.
• Strategischer Mehrwert: Nutzen Sie Nachhaltigkeit, um sich vom Wettbewerb abzuheben und die Kundenbindung nachhaltig zu stärken.
• Risikomanagement: Gewinnen Sie Stabilität und Zukunftssicherung durch smarte Ressourcennutzung.
Was Sie mitnehmen
Sie lernen die ökonomischen Vorteile kennen und erhalten einen klaren Fahrplan: Von der professionellen Energieberatung über die Nutzung staatlicher Förderprogramme bis hin zu den ersten Schritten im Nachhaltigkeitsbericht. Sie können nach dem Seminar das Potenzial Ihres eigenen Unternehmens (oder Ihrer Mandanten) sicher einschätzen und gezielte Maßnahmen priorisieren.
Herr Michael Wühle

Michael Wühle ist ein anerkannter Experte für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Er berät Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größenordnungen, Kommunen sowie Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus – von der Konzeption bis zur erfolgreichen Umsetzungsbegleitung. Sein umfangreiches Fachwissen teilt er regelmäßig in Sachbüchern, Seminaren und Workshops. Als freiberuflicher Berater unterstützt er Unternehmen aktiv bei der Transformation hin zu Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität.
Erfahren Sie mehr über Michael Wühle auf seiner Homepage: https://nachhaltigkeit-management.de
Diese Informationsveranstaltung richtet sich an alle, die ihre Expertise im Bereich Energieeffizienz erweitern und praktische Fähigkeiten im Energieaudit erwerben möchten:
ohne Zertifikatsausstellung
Skript und Arbeitsunterlagen werden gestellt.
Online über die BBB-Plattform / Präsenz: nein
Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für diese Veranstaltung:
Zur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.