Mit der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Bundestag beginnt nun die entscheidende Phase des parlamentarischen Verfahrens. Aus Sicht des Energieberatendenverbands GIH schwächt der Gesetzentwurf zentrale Leitplanken der Wärmewende und gefährdet damit die dringend benötigte Investitions- und Planungssicherheit. Anstatt einen klaren und verlässlichen Transformationspfad hin zu einem klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestand bis 2045 aufzuzeigen, werden zentrale Anforderungen abgeschwächt, ohne ausreichende Anreize zur Emissionsminderung zu schaffen.

„Eigentümer, Wohnungswirtschaft und Kommunen brauchen endlich verlässliche Rahmenbedingungen statt immer neuer Kurskorrekturen. Wer Investitionen in klimafreundliche Gebäude will, muss Planungssicherheit schaffen. Dazu gehört auch, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vollständig und rechtssicher umzusetzen. Werden zentrale Vorgaben jetzt nur unzureichend berücksichtigt, droht bei einer Beanstandung durch die EU-Kommission schon in wenigen Jahren die nächste Gesetzesnovelle – und damit eine weitere Runde der Verunsicherung“, erklärt Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist sie ein klarer Orientierungsrahmen für Investitionsentscheidungen und hat den Markthochlauf klimafreundlicher Heiztechnologien unterstützt. Ihr Wegfall sendet das Signal, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien aufgeschoben werden kann – mit gravierenden Folgen für Planungssicherheit und Klimaschutz.
Dabei ist die technische und wirtschaftliche Realität eindeutig: Der Gebäudesektor kann bereits heute weitgehend ohne den breiten Einsatz biogener Öle und Gase dekarbonisiert werden. Wärmepumpen, energetische Sanierungen der Gebäudehülle, effiziente Gebäudetechnik und Quartierslösungen stehen flächendeckend zur Verfügung. Die begrenzt verfügbaren biogenen Energieträger werden künftig vor allem dort benötigt, wo Alternativen fehlen – insbesondere in Teilen der Industrie. Darüber hinaus sieht der GIH die geplante Aufweichung des Ziels eines klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestands bis 2045 mit großer Sorge.
„Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden des Klimawandels sind längst messbar und steigen Jahr für Jahr. Ein verbindlicher Pfad bis 2045 ist deshalb nicht nur Klimapolitik, sondern auch eine Frage der Generationengerechtigkeit“, so Bolln weiter. „Wer Anforderungen senkt, ohne wirksame Anreize zu schaffen, riskiert Investitionsstau, höhere Folgekosten und eine weitere Verzögerung notwendiger Modernisierungen.“

Mit besonderem Nachdruck warnt der Verband zudem vor einer Schwächung der unabhängigen Energieberatung. Die vorgesehene Abschaffung verbindlicher Beratungsangebote vor dem Einbau von fossilen Heizungen würde Eigentümerinnen und Eigentümer gerade in einer Phase hoher Unsicherheit ohne qualifizierte Orientierung zurücklassen.
„Die gewerkeübergreifende Energieberatung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor der Wärmewende. Gerade wenn politische Vorgaben unklarer werden und fossile Heizsysteme wieder stärker in Betracht gezogen werden, braucht es fachkundige Beratung, die technologieoffen, wirtschaftlich und langfristig orientiert ist“, betont Bolln.
Der GIH lehnt darüber hinaus die weitere Zulassung von Verbrauchsausweisen ab, da dies den Anforderungen einer EPBD-konformen Umsetzung widerspricht. Verbrauchsausweise spiegeln in erster Linie das individuelle Nutzerverhalten wider und liefern keine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen. Für eine sachgerechte Bewertung von Gebäuden und deren Modernisierungspotenzial sind Bedarfsausweise und qualifizierte Energieberatungen unverzichtbar.
Der GIH fordert deshalb den Bundestag auf, den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern. Statt Anforderungen abzusenken, müssen Investitionen in klimafreundliche Gebäude gezielt erleichtert werden. Notwendig sind verlässliche Förderprogramme, ein planbarer CO2-Preis, attraktive Finanzierungsangebote, Bürgschaften sowie zusätzliche Anreize für energetische Sanierungen und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Die kommenden Beratungen in den Ausschüssen müssen genutzt werden, um das Gesetz deutlich nachzubessern. Deutschland braucht keine weiteren Richtungswechsel, sondern einen verlässlichen politischen Rahmen, der Investitionen ermöglicht, Kostenfallen für Bürgerinnen und Bürger verhindert und den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand 2045 konsequent unterstützt.
„Dieses Gesetz darf nicht zum Signal für Stillstand werden. Wer notwendige Modernisierungen weiter hinauszögert, verschiebt die Probleme nicht nur in die Zukunft – er vergrößert sie und macht ihre Lösung am Ende deutlich teurer”, fasst Bolln zusammen.