Da nun geplant ist, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eng mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zu verknüpfen gewinnt es für unsere Beratungstätigkeit deutlich an Gewicht.
Da sich dieses Gesetz an die Kommunen (Städte und Kreise) richtet muss es zwingend von einer Landesgesetzgebung flankiert werden.
Dr. Ralf Kuder, Referatsleiter Erneuerbare Wärme, Wärmestrategie NRW, Tiefengeothermie, klimagerechte Quartiere und Gebäude, kommunale Wärmeplanung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen kündigte dazu weitere Schritte an, die der GIH NRW verfolgen wird.
Die Landesagentur NRW.ENERGY4CLIMATE (E4C) hat im März 2023 das Virtuelle Kompetenzzentrum Wärmewende NRW eingerichtet mit weiteren Informationen zur Thematik:
Aktuell begleitet E4C vier Pilotkommunen:
- Mönchengladbach
- Verl
- Köln
- Kreis Siegen Wittgenstein
- Coesfeld/Borken
Der Landesverband GIH NRW wird an dieser Stelle über das Thema weiter berichten.
Uns ist daran gelegen, dass Energieberatende frühzeitig und in geeigneter Form in die Wärmeplanung jeder Kommune eingebunden werden bzw. barrierefreien Zugang zu relevanten Daten bekommen.
Wenn Sie bereits Erfahrung mit der kommunalen Wärmeplanung gewonnen oder Anregungen zum Thema haben freuen wir uns Ihre E-Mail an info@gih.nrw.