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Koalitionsvereinbarung der Landesregierung NRW

28. Juni 2022

Im sogenannten Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen, der am 23. Juni 2022 veröffentlicht wurde, finden sich für Energieberatende einige interessante Passagen, die wir im Folgenden zusammengefasst haben.

Das Wort „Energieberatung“ kommt dreimal vor, allerdings oft mit Nennung der Verbraucherzentrale. So soll bereits im geplanten Klimaschutz-Sofortprogramm die Energieberatung und die Beratung über Wärme-Einsparpotenziale der Verbraucherzentralen gestärkt werden. Deren Energieberatung soll weiter ausgebaut werden, wobei es im Nachsatz heißt: „Wir werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren eine breit angelegte Informationskampagne auflegen, die allen Bevölkerungsgruppen Tipps zum Energiesparen vermittelt.“

Auch im Bereich des Berufsfeldes gibt es zwei Ankündigungen:

  • „Das Berufsfeld der Energieberatung werden wir für Menschen mit entsprechenden Bildungshintergründen (z. B. Ingenieurwesen) ermöglichen.“
  • „Wir werden in der Landesbauordnung eine kleine Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister des Betonbauer-, Maurer- oder des Zimmereihandwerks unter Einhaltung des Verbraucherschutzes für einfache Bauvorhaben gesetzlich verankern. Neben der damit verbundenen Wertschätzung für das Bauhandwerk ist dies ein wichtiger Schritt für den Erhalt und die Gewinnung von Fachkräften.“

Wie die Ankündigungen im Einzelnen ausgestaltet werden, werden wir bei den zuständigen Ministerien in den nächsten Monaten erfragen.

Dazu eine Bitte: Wir sammeln konstruktive Hinweise und Schwerpunktthemen, die Euch/Ihnen für die nun startende Legislaturperiode der Landesregierung NRW wichtig sind.

Bitte schreibt uns an vorstand@gih.nrw

 

Weitere relevante Inhalte

Abstandsregelung für nicht brennbare Photovoltaik-Anlagen

„Die Abstandsregelung für nicht brennbare Photovoltaik-Anlagen wird im Abgleich mit der Schutzfunktion der Landesbauordnung als Gefahrenabwehrrecht auf den Prüfstand gestellt und wenn möglich abgeschafft. Zugleich sollen die Vorschriften im Hinblick auf den (nachträglichen) Einbau von Wärmeversorgungssystemen über Wärmepumpen erleichtert werden, um den Heizungsaustausch – weg von fossilen Energien, hin zu einer CO2-neutralen Wärmeversorgung – zu beschleunigen.“ (S. 110 des Zukunftsvertrags)

Solarpflicht in NRW

Die neue Landesregierung möchte schrittweise eine Solarpflicht für Gebäude in NRW einführen. Der geplante Zeitplan (S. 12 des Zukunftsvertrags):

  • Ab 01.01.2023 für alle öffentlichen Neubauten
  • Ab 01.01.2024 für alle gewerblichen Neubauten
  • Ab 01.07.2024 für alle kommunalen Bestandsgebäude, wenn das Dach saniert wird
  • Ab 01.01.2025 für private Neubauten
  • Bis 31.12.2025 müssen Dachflächen von Landesliegenschaften nachgerüstet sein.
  • Ab 01.01.2026 für alle privaten Bestandsgebäude, wenn das Dach saniert wird

Digitaler CO2-Gebäudepasses

„Um zukünftig den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes abbilden zu können, werden wir in ein Pilotprojekt zur Erstellung eines digitalen CO2-Gebäudepasses einsteigen, aus dem insbesondere ersichtlich ist, wie viel CO2 bei der Erstellung des Gebäudes entstanden ist. Um unsere Industrie auf dem Weg zu CO2-ärmeren Baustoffen und Bauprodukten zu unterstützen, werden wir das Förderprogramm zum innovativen Bauen deutlich erhöhen.“ (S. 112 des Zukunftsvertrags)

KfW 55-Standard im Bestand für Landesliegenschaften und CO2 Schattenpries

„Für öffentliche Bauten – Nichtwohngebäude – soll für umfassende Sanierungen im Bestand der Standard Effizienzgebäude 55 gelten. Die Dach- und Fassadenbegrünung von öffentlichen Gebäuden wird intensiviert. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung bei immobilienwirtschaftlichen Maßnahmen wird ein CO2-Schattenpreis von mindestens 180 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente berücksichtigt. Dieser wird keine Auswirkungen auf die Mietpreise zur Folge haben. Ökologisches und ressourcenschonendes Bauen sollte als Standard bei allen Bauvorhaben verfolgt werden.“ (S. 143 des Zukunftsvertrags)

Landesbauordnung

„Im Hinblick auf die in der Landesbauordnung gesetzlich verankerte Umbaukultur werden wir den baufachlichen Dialog mit den beteiligten Stakeholdern über eine Fortsetzung der Landes-Baukostensenkungskommission auf den Weg bringen, um regulatorische Hemmnisse auf der Landes- wie auf der Bundesebene zu identifizieren. Insgesamt finden sich mehrerer Hinweise, dass nachhaltiges Bauen vorangetrieben werden soll.“ (S. 111 des Zukunftsvertrags)

Insgesamt finden sich mehrerer Hinweise, dass nachhaltiges Bauen vorangetrieben werden soll.

 

Zukunftsvertrag von Nordrhein-Westfalen (23. Juni 2022) als PDF

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