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Klimaschutz-Sofortprogramm: Kabinett beschließt mehr Geld fürs BEG

23. Juni 2021

Ein Großteil der über acht Milliarden Euro fließt in die Gebäudeförderung. Insbesondere der Etat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird um über vier Milliarden Euro aufgestockt.

Die vom Bundesverfassungsgesetz vorgegebenen anspruchsvollere Klimaziele werden im Klimaschutzgesetz geregelt. Dieses soll morgen beschlossen werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Klimapakt Deutschland und Klimaschutz-Sofortprogramms. Dieses Programm wurde am 23. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen.

Mindeststandards für Neubau

„Gleichzeitig sollen die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude angehoben werden.“ Dort wird aktuell nicht definiert, um welchen Standard es sich handelt soll. Im Entwurf des Klimapaktes von Anfang Juni wurde ab 2023 das Effizienzhaus/-gebäude 55 zum Neubaustandard für alle Wohn- und Nichtwohngebäude festgelegt. Dies entspräche dem derzeitigen Förderstandard. 2025 sollte eine weitere Anhebung auf den 40er-Standard erfolgen.

Sofortprogramm 2022 – Quelle Bundesfinanzministerium

Ob dadurch die Förderstandards fortbestehen werden, ist noch unklar. Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgte in der Vergangenheit das Credo, dass gesetzlich Gefordertes nicht gefördert werden könne. Verschiedene Wissenschaftlicher sehen aus juristischer Sicht diese Einschränkung nicht. Der Energieberaterverband GIH würde dies – zumindest als Übergangszenario – begrüßen, auch um Vorzugseffekte auf dem sowieso schon angespannten Markt zu reduzieren.

BEG-Budget deutlich erhöht

Mit 4,5 Milliarden Euro soll das BEG unterstützt werden. Die Energieberatervertretung unterstützt diese Forderung, da die im Januar gestarteten Förderung von Einzelmaßnahmen immer besser ankommt. Über 130.000 Anträge sind schon eingegangen. Deshalb muss das Förderung, die laut BEG-Verordnung auf zehn Jahre ausgelegt ist, unbedingt mit ausreichend Fördergeldern ausgestattet sein. Neubauten und Sanierungen ziehen sich oft – verstärkt durch die derzeit schwierige Verfügbarkeit von Material und Arbeitskräften – von der Planung und Finanzierung bis zur Fertigstellung über mehrere Jahre hin. Daher sind Planbarkeit durch Verlässlichkeit der Finanzierung eminent wichtig.

Weitere Maßnahmen im Sofort-Programm

  • Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG wird untersucht.
  • Ab 2023 werden keine öl- und gasbasierte Heizungen mehr gefördert.
  • Es wird der klimagerechte Wohnungsbau mit einer Milliarde Euro gefördert. 2022 sollen dafür bereits 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
  • Die Bundesregierung erarbeitet einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem, der auch die weitere Reduktion der EEG-Umlage umfasst.
  • Zudem werden klimapolitische Förderprogramme auf Effizienz, digitale Antragsstellung und Mittelabfluss hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Ressorts machen die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung bei neuen Fördermaßnahmen zum Standard.
  • Der Ausbau von Ladesäulen an Bundesbehörden wird vorangetrieben. Der Fuhrpark des Bundes soll bis 2025 mindestens zur Hälfte elektrisch fahren.
  • Über 150 Millionen Euro sollen für die Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft, emissionsarmer Stallbauten und Lagerstätten sowie die Forschung für klimafreundliche Landwirtschaft bereitgestellt werden

Zeitliche Umsetzung und Kritik

Allerdings sind die Haushaltspläne nur vorläufig. Erst der nächste Bundestag nach der Wahl im September entscheidet, wie das Budget aufgeteilt wird.

Klima- und Gebäudeexperte Oliver Krischer, Bundesabgeordneter der Grünen, nannte das Programm einen „Bluff“ und „Wunschzettel“, den die aktuelle Regierung der noch neuen Regierung vorlege, weil sie sich nicht auf konkrete Maßnahmen einigen könne.

Auch der GIH kritisiert, dass die Umsetzungen der meisten Maßnahmen nicht konkret gefasst wurden, so dass sich die Marktteilnehmer jetzt schon vorbereiten können.

Wortlaut der „Maßnahmen im Gebäudesektor“ im Programm

  1. Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)
    Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden. Zur auskömmlichen Finanzierung des BEG werden die Haushaltsmittel in 2022 und 2023 erhöht. Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können
  2. Klimagerechter sozialer Wohnungsbau
    Die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau werden erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen eingesetzt. Dies trägt zur Vereinbarkeit von Klimaschutz und der Bezahlbarkeit des Wohnens einer Grundvoraussetzung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts bei.
  3. Überprüfung des GEG
    Die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird auf 2022 vorgezogen und für eine weitergehende Novelle genutzt. Hierbei wird auch eine Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG untersucht. Neubaustandards werden angehoben.

Klimaschutz Sofortprogramm 2022

Infos zum „Sofortprogramm für mehr Klimaschutz“ auf Seite des Bundesfinanzministeriums

 

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