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Interessenvertretung für Energieberatende in Nordrhein-Westfalen

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KfW veröffentlicht Regelungen zur BEG ab 1. Juli

1. März 2021

Die KfW informiert zum Start der BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 1. Juli sowie zu Übergangsregelungen für die „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-Produkte. Darüber hinaus stellt die KfW Informationen zur Erstellung BzA, gBzA und der BEG-Prüftools bereit.

Mit dem Inkrafttreten der BEG WG und NWG am 1. Juli werden sämtliche KfW-Produkte „Energieeffizienz Bauen und Sanieren“ (151 – 153, 430, 431, 276 – 278, 217 – 220) abgelöst. Bis zum 30. Juni können Anträge innerhalb dieser Produkte gestellt werden. Eine BzA bzw. gBzA gilt nur innerhalb der jeweiligen Produktlaufzeit. Das heißt, dass auch eine gültige BzA bzw. gBzA unabhängig von ihrer ausgewiesenen Gültigkeit nur noch bis 30. Juni zur Antragstellung genutzt werden kann. ab 1. Juli gilt dann ausschließlich die BEG und die damit zusammenhängende BzA und gBzA.

Die Umstellung der Förderung auf die BEG erfolgt zeitgleich mit der Umstellung des anzuwendenden Ordnungsrechts von der EnEV auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG), sodass die BzA ab 1. Juli ausschließlich nach GEG erstellt werden muss.

Wie bereits aus der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bekannt, gelten für die Einbindung eines Energieeffizienzexperten innerhalb der BEG die Regelung, dass für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) die Einbindung eines Energieeffizienzexperten grundsätzlich Pflicht ist. Nur für Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Heizung ist eine Fachunternehmererklärung ausreichend.

Das Online-Prüftool für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. die gBzA-Anwendung für die Erstellung der gBzA bei der KfW wird zum 01.07.2021 auf die BEG umgestellt, sodass ab diesem Zeitpunkt

  • Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für Einzelmaßnahmen (Wohngebäude) und Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Online-Prüftool (BEG-Prüftool) und
  • eine gBzA für Einzelmaßnahmen (Nichtwohngebäude) und Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) in der BEG-gBzA-Anwendung

erstellt werden. Ab Mitte Juni 2021 sollen die entsprechenden Zugänge für Energieeffizienzexperten für die BEG bereitstehen. Für die BnD-Erstellung in den auslaufenden Produkten werden die entsprechenden Versionen weiterhin verfügbar sein, sodass laufende Anträge auch nach Inkrafttreten der BEG abgeschlossen werden können.

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Hallo der Verein möchte euch herzlich zu Folgender Veranstalltung einladen, "Stammtisch Regio Treff ...  Mehr »
Mai
15
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Thema: Netzwerken, fachlicher Austausch usw. Teilnahme kostenfrei, Verzehr und Getränke gehen auf eigene ...  Mehr »
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Mai
9
Öko-Zentrum NRW: Fachtagung zu Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen
Ort: Hamm und online
Das Öko-Zentrum NRW veranstaltet am 9. Mai 2025 die 13. Kommunentagung – eine Fachtagung zu Energieeffizienz ...  Mehr »
Mai
12
Gamechanger für die Energie- und Wärmewende mit Klimatop
Ort: Online über GoTo Webinar
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Mai
14
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Ort: Online-Seminar
Für etwa 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland ist der Gebäudebestand verantwortlich. Um das ...  Mehr »
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Online-Seminar: Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
Den Charme historischer Gebäude bewahren, zeitgemäße Energieeffizienz erzielen und die Nachhaltigkeit und Gesundheit ...  Mehr »
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Die Dekarbonisierung in der Hallenheizung
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