Eine Expertenanhörung ist am 17.08.2023 geplant. Das Inkrafttreten soll zum 1.1.2024 erfolgen.
Mit der neuen „kleinen Bauvorlageberechtigung” können bestimmte Handwerksmeisterinnen und -meister und ihnen gleichstellte Personen Bauvorlagen für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 erstellen.
Bisher sind Erleichterungen bei den Abständen von Wärmepumpen zu Grundstückgrenzen geplant und Verringerung der Abstandsflächen von Solaranlagen auf Gebäuden. Beim Brandschutz werden diese Erleichterungen kleinere Dächer für Solaranlagen attraktiver machen. Ein Teil davon wurde bereits im Dezember 2022 über einen Runderlass eingeführt:
Neben den erwarteten Erleichterungen sieht das Gesetz außerdem eine Photovoltaik-Pflicht für alle Gebäude vor.
Eingeführt wird mit der Landesbauordnung eine Pflicht, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu installieren. Das betrifft zunächst gewerbliche und kommunale Gebäude, etwas später auch Wohngebäude sowie mit einer weiteren Frist Bestandsgebäude, bei denen das Dach saniert wird. Alternativ ist der Einsatz von Solarthermieanlagen als Erfüllungsoption vorgesehen.
Energieberater in NRW sollten sich auf diese Änderungen bereits jetzt einstellen.
Weitere Informationen und den Entwurf sind hier zu finden: