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10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

17. Mai 2021

Die Bundesregierung hat ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht hat, das durch einen an der Umsetzung orientierten Klimapakt flankiert werden soll. Der GIH hat dazu einen konkreten 10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entwickelt.

Die zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trägt bereits Früchte: Besser informierte Hausbesitzer führen seither mehr und sinnvoller strukturierte, ganzheitliche Sanierungen durch – der Energieberaterverband GIH wertet dies als klaren Erfolg!

Mit Blick auf den generellen Klimaschutz hat das Bundeskabinett nun auf die Zeichen der Zeit sowie die gesellschaftliche Grundstimmung reagiert und ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das durch einen an der Umsetzung orientierten Klimapakt flankiert werden soll. Dieser hinsichtlich der durch die Europäische Union vorgegebenen Klimaschutzziele unerlässliche Schritt verschärft notwendigerweise die Ziele und Auflagen im Gebäudesektor.

Für Gebäudebesitzer wird dies zunächst zu Mehrkosten führen, die sich aber im Laufe der Zeit durch geringere Energieverbräuche und -kosten amortisieren. Dennoch müssen die anfänglichen Zusatzinvestitionen den Betroffenen vermittelt werden. Neben grundsätzlichen Sachinformationen läge eine Möglichkeit dazu in einer Optimierung der BEG. Denn die Praxiserfahrung der im GIH organisierten Energieberater zeigt, dass es hier durchaus noch Luft nach oben gibt: Schon mit kleinen Anpassungen ließe sich die Förderung unbürokratischer, schneller und lukrativer gestalten.

Dazu hat der GIH einen 10-Punkte-Plan entworfen:

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Mit der BEG wurde eine bürgerfreundliche Förderung bürokratisiert. Die Erreichbarkeit der Förderhotline muss sichergestellt werden. Bearbeitungszeiten müssen drastisch reduziert werden. „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten sollten wieder möglich werden.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Da die Prüfung eines Antrags zu einem individuellen Sanierungsfahrplan derzeit mindestens sechs Wochen dauert, verzögern sich viele energetische Sanierungen durch ein nachgelagertes Antragsverfahren signifikant.
  1. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser muss auch dann gelten, wenn der Bauherr durch die iSFP-Beratung von einer Sanierung in einem Zug anstatt in Einzelschritten überzeugt wird.
  1. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
  1. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Kompetente Hausbesitzer sollten nicht demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Für die notwendige Qualität garantiert die Prüfung des beteiligten Energieberaters.
  1. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wieder der Baubeginn gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung deutlich.
  1. „Efficiency first“ besser berücksichtigen: Die Förderhöhe von Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte auf das Niveau der Gebäudetechnik angehoben werden.
  1. Ausweitung des Austauschbonus: Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen motiviert werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen nicht zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Photovoltaikanlagen, deren Ertrag mehrheitlich zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, sollten mit thermischen Solaranlagen gleichgestellt werden.

Der GIH ist der festen Überzeugung, dass diese Maßnahmen nicht nur die Attraktivität und Wirkung der BEG steigern würden. Vielmehr könnten sie, an passender Stelle kommuniziert, auch zur Akzeptanz der mit dem Klimaschutzgesetz bzw. Klimapakt verbundenen anfänglichen Mehrinvestitionen beitragen. Denn: Wer Auflagen verschärft und Ansprüche an Gebäudebesitzer erhöht, tut gut daran, gleichzeitig bei der Förderung Entgegenkommen zu zeigen.

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude als PDF-Datei

Klimapakt Deutschland Mai 2021

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