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BEG: Neue Richtlinien sind nicht zielführend

13. Dezember 2022

Die Bundesregierung hat die zum Januar 2023 in Kraft tretenden Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. Mit dieser zweiten Reformstufe, die für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen gilt, will der Gesetzgeber neue Anreize für Sanierungen setzen. Der Energieberatendenverband GIH hält den verfolgten Ansatz, die teils niedrigen Förderkonditionen beizubehalten, für nicht zielführend.

„Mitte des Jahres hatte die Bundesregierung die Fördersätze aus haushalterischen Gründen deutlich reduziert und sogar ganze Förderteile gestrichen. Die Folge ist, dass derzeit kaum mehr Förderanträge für ganzheitliche Sanierungen bei der KfW-Bank eingehen. Für die zweite Reformstufe hätten wir daher erwartet, dass die Sätze wieder mindestens auf ihr früheres Niveau angehoben werden – zumal ja praktisch alle Gestehungskosten in der Zwischenzeit deutlich gestiegen sind“, so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Mit dem Worst-Performing-Bonus und der Wiederaufnahme der Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen gebe es zwar einzelne Lichtblicke, dafür blieben aber andere Förderbereiche wie die für viele Sanierungswillige ansprechende Zuschussförderung für Effizienzhäuser ganz außen vor. „Niedrige Fördersätze bei einer gleichzeitigen Anhebung der Standards und einem steigenden Preisniveau bedeuten, dass sich viele Eigentümer Sanierungen nicht mehr leisten können. Die neuen Förderrichtlinien sind daher eher ein Hemmschuh für die Energiewende als ein neuer Anreiz für Sanierungen“, so Leppig weiter.

Auch die Fördersätze bei Einzelmaßnahmen stoßen beim GIH-Vorsitzenden auf wenig Verständnis: „Dass der Einbau einer neuen Heizung doppelt so hoch gefördert wird wie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bricht mit der Logik jeder ganzheitlichen Energieberatung. Da eine gut gedämmte Hülle den Heizbedarf senkt, sollte sie vor einem Heizungstausch in Angriff genommen und finanziell zumindest gleichrangig unterstützt werden.“

Die grundsätzliche Verteilung von Haushaltsmitteln sieht Leppig ebenfalls kritisch: „Der Gesetzgeber schießt einen dreistelligen Milliardenbetrag in eine Gaspreisbremse, die ungezielt alle Haushalte kurzfristig entlastet. Für gezielte langfristige Maßnahmen im Gebäudebereich, der ja bekanntlich rund ein Drittel des deutschen Gesamtenergieverbrauchs verursacht, sind hingegen viel zu wenig Mittel vorhanden.“ Wenn es das Ziel der Bundesregierung sei, die Energiewende anzuschieben und Energie über Jahrzehnte hinweg einzusparen, müsse der Finanzminister endlich seinen Fuß von der Klimaschutzbremse nehmen.

Pressemitteilung vom 13.12.2022: BEG: Neue Richtlinien sind nicht zielführend

 

 

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